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Haus kaufen erst nach 3-5 Jahren wohnhaft inDK???

Verfasst: 17.06.2005, 12:14
von Lilly
Hi!

Ist es wirklich richtig, dass man erst einige Jahre in DK gewohnt haben muss, ehe man sich dort ein Haus (zum permanenten Wohnen, kein Ferienhaus) kaufen darf?? Wenn ja, gibt es irgendwelche Ausnahmeregelungen, z.B. für Leute, diein Dänemark ihr (bereits vorhandenes) Unternehmen selbständig weiterführen wollen, auch noch einen anderen festen Job haben usw.??
ich hab gestern mit einer Immobilienmaklerin telefoniert und bin fast aus allen Wolken gefallen, als ich von dieser Regelung hörte, wo ich doch gerade mein Traumhaus gefunden hab.. :-(
Bin für jeden Tipp seeeehr dankbar!

Liebe Grüße,

Lilly

Verfasst: 17.06.2005, 15:40
von Lars J. Helbo
Nein, das ist nicht richtig.

Ein Ferienhaus kannst Du erst kaufen, wenn Du 5 Jahre hier gewohnt hast. Für ein Wohnhaus gibt es aber keine solche Begrenzung. Du mußt allerdings in dem Haus Dein erstes Wohnsitz nehmen. Du darfst also nicht ein Wohnhaus kaufen und es dann als Ferienhaus benutzen.

Wenn Du noch nicht in DK wohnst, dann mußt Du auch auf Treu und Glauben zusichern, daß Du in dem Haus Dein erstes Wohnsitz haben wirst. Wenn Du dann doch nicht in dem Haus einziehst, kannst Du unter Umständen gezwungen werden, das Haus wieder zu verkaufen.

Wenn ich Dir richtig verstehe, hat das aber alles mit Deinem Fall nichts zu tun.

Verfasst: 17.06.2005, 19:30
von Lilly
Vielen Dank, das hat mir sehr geholfen! Ich möchte sowieso meinen ersten Wohnsitz dort anmelden. freut mich sehr, dass das jetzt doch geht.
Danke,

Lilly

Verfasst: 20.06.2005, 10:43
von MichaelD
Bleibt nur zu ergänzen: Ob eine Haus ein Ferienhaus oder ein Haus zum festen Bewohnen ist, ist gesetzlich durch Nutzungspläne bestimmt. Man kann also nicht einfach irgend ein Haus am Strand kaufen und es dann als festen Wohnsitz nehmen.

Verfasst: 20.06.2005, 13:47
von Lars J. Helbo
Mir ist übrigens inzwischen eingefallen, woher der Mißverständnis vermutlich herkommt. Wenn ich richtig erinnere, gibt es nämlich tatsächlich eine Grenze von 5 Jahren. Das ist der generelle Regel. Der Freizügigkeit für Arbeitnehmer und Selbständige innerhalb der EU hat aber gegenüber diese Regelung Vorrang.

D.h. wenn ein EU-Bürger nach DK kommt um zu arbeiten (als Angestellter oder Selbständiger), dann darf er sofort ein Haus als Wohnung oder für seine Firma kaufen.

Die Maklerin hat also vermutlich nicht verstanden, daß Du EU-Bürgerin bist.