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Ein juristischer Begriff: Haussuchungsbefehl u.a.
Verfasst: 07.08.2005, 10:14
von Berndt
Kann mir jemand folgenden juristischen Begriff erklären:
Es gibt auf Dänisch in Verbindung mit ”husundersøgelse” oder ”ransagning” den Ausdruck: ”ransagningskendelse”.
Auf Deutsch heißt es (meine ich): ”Hausuntersuchung”. Aber wird diese auf Grund eines Haussuchungsbefehls/Durchsuchungsbefehls, eines Durchsuchungsbeschlusses oder einer Durchsuchungsanordnung vorgenommen?
Ich habe alle Benennungen gehört und bin nicht ganz im klaren, wann die Benennungen verwendet werden, und ob sie nebeneinander gebraucht werden können. Gibt es einen juristischen Unterschied
Berndt
Verfasst: 07.08.2005, 10:45
von Lippe 1
Hej Berndt,
ich kenne nur die Begriffe Durchsuchungsbefehl, Hausdurchsuchung, die Sache mit Haussuchungsbefehl gibts m.E. überhaupt nicht. Aber vielleicht meldet sich da ja mal ein Jurist aus D. Hausuntersuchung müßte etwas bautechnisches sein.
Schöne Sonntagsgrüße aus Lippe
Günter
Verfasst: 08.08.2005, 23:44
von Danebod
Husundersøgelse bedeutet hier Hausdurchsuchung und nicht Untersuchung.
Verfasst: 11.08.2005, 22:57
von Berndt
Ich habe es irgendwie falsch ausgedrückt -

Ich versuche nochmals:
Wenn man ein Haus polizeilich durchsuchen läßt, geschieht es normalerweise auf Grund eines Haussuchungsbefehls.
Ist dieser Ausdruck das normale Wort? - oder sagt man besser: Haussuchungsbeschluß oder Haussuchungsanordnung?
Ich habe alle 3 Ausdrücke gehört/gesehen. Was ist der Unterschied?
Berndt
Verfasst: 12.08.2005, 10:00
von Danebod
Ich vermute, der ganz korrekte Ausdruck lautet Hausdurchsuchungsbeschluss.
Ein Richter befiehlt keine Durchsuchung, sondern genehmigt sie, daher ist der Ausdruck Befehl formell betrachtet verkehrt, obwohl er in der Umgangssprache oft benutzt wird.
Verfasst: 12.08.2005, 10:58
von Torrox
Es gibt keinen Unterschied. Es sind verschiedene Begriffe für eine Sache.
Es handelt sich aber immer um eine Hausdurchsuchung. Es ist also ein Hausdurchsuchungsbefehl, eine Hausdurchsuchungsanordnung oder ein Hausdurchsuchungsbeschluss. Alle drei Begriffe bezeichnen die Genehmigung eine Hausdurchsuchung durchführen zu dürfen.
Diese Hausdurchsuchung wird in der Regel vom Richter angeordnet und zwar per Beschluß. Daher wird es wohl häufiger Hausdurchsuchungsanordnung oder -beschluss genannt.
Gruß
Kerstin
Verfasst: 12.08.2005, 23:55
von Berndt
Hallo Alle beide.
Danke für eure sehr guten Erklärungen. So was wird im Wörterbuch entweder nicht ausreichend erklärt oder unkorrekt beschrieben.
Berndt
Verfasst: 13.08.2005, 00:02
von MagicMatthes
...
Verfasst: 13.08.2005, 01:33
von MagicMatthes
...
Verfasst: 13.08.2005, 02:15
von Torrox
In meinem Kommentar zur Strafprozessordnung gibt des den Begriff der Haussuchung nicht. Hier ist immer nur von Hausdurchsuchungen, Hausdurchsuchungsbeschlüssen, Hausdurchsuchungsanordnungen oder Hausdurchsuchungsbefehlen die Rede.
Auch in den mir bekannten Urteilen ist immer von Hausdurchsuchungbeschlüssen,-anordnungen oder-befehlen die Rede.
Wenn man davon ausgeht, dass Richter sich in ihren Urteilen juristisch korrekt ausdrücken, müsste also der Begriff Hausdurchsuchunganordnung, -befehl oder -beschluss zumindest auch juristisch korrekt sein.
Gruß
Kerstin
Verfasst: 14.08.2005, 11:43
von Tullebølle
häähää
Verfasst: 14.08.2005, 13:13
von Torrox
Hej Tullebølle,
schön wäre es gewesen, wenn du wirklich den
ungekürzten Originaltext veröffentlicht hättest. Dann hätten wir nämlich endlich deine genaue Adresse erfahren.
Schade
Kerstin
Verfasst: 14.08.2005, 13:32
von Tullebølle
häähää
Verfasst: 14.08.2005, 15:43
von Torrox
Hej Tullebølle,
du musst wissen, dass ich ungerne Lebensmittel wegwerfe. Daher hätte ich gerne gewusst, wo du wohnst, um dir dann diese Lebensmittel vorbei bringen zu können.
Du magst doch so ziemlich alles Eßbare, kannst es auch gut vertragen und ich wollte dir damit eine Freunde bereiten.
(Ganz im Vertrauen, ich habe auch darüber nachgedacht, ob ich dadurch die Biomülltonne und die damit verbundenen Kosten einsparen könnte.

)
Aber wir schweifen vom Thema ab.
Gruß
Torrox
Verfasst: 14.08.2005, 16:31
von Tullebølle
häähää