Seite 1 von 3

D-Auto in DK als PhD?

Verfasst: 12.08.2005, 20:17
von OlafS
Hallo,

hab eine Frage zur Automitnahme nach Dänemark. Werde in Kürze meinen PhD in Kopenhagen machen (d.h. dort einen auf drei Jahre befristeten Job mit Studentenstatus antreten). Ist es richtig, dass ich dann einen Wagen mit dt. Kennzeichen für ein Jahr fahren darf?
Ich nehme ferner an, dass der Wagen auf mich selbst in Deutschland zugelassen sein muss - allerdings nicht bereits 6 Monate vor dem Umzug wenn es kein Neuwagen mehr ist, oder?

Wäre dankbar für eine Antwort oder einen Hinweis, wo ich die entsprechenden Infos finden kann.

Viele Grüße,

Olaf

Verfasst: 12.08.2005, 21:46
von Lars J. Helbo
Nein, das mit der 1-Jahr Frist ist nicht richtig. Das Gerückt hat es hier mehrmals gegeben, aber es stimmt nicht. Wenn Du nach DK ziehst und Dich beim Einwohnermeldeamt anmeldest, mußt Du spätestens nach 8 Tagen das Auto ummelden.

Wenn Du hier nur befristet bist, gibt es allerdings die Möglichkeit die Registrierungsabgabe in monatliche Raten zu zahlen. Dazu mußt Du vorher ein Antrag stellen, und ich weis nicht, ob sie ein 3-jährigen Aufenthalt alt "befristet" ansehen werden.

Billiger wird es im Prinzip nicht, aber Du mußt nicht das ganze Geld auf einmal aufbringen.

Verfasst: 14.08.2005, 11:17
von ;O)scar
Bei einen zeitlich befristeten Aufenthalt würde ich auch erst einmal einen Antrag bei der Polizei stellen, vielen ausländischen Studenten wird eine Erlaubnis zum Fahren ihres im Heimatland registrierten KFZ gewährt, das Formular hierzu kannst Du hier als PDF bekommen:
http://www.politi.dk/NR/rdonlyres/F562295B-374C-4E50-876E-0F1B0B96BB30/0/P216E_0704.pdf

Viel Erfolg beim Ansuchen und späterem Studium.

Hilsen
;O)scar

Verfasst: 14.08.2005, 11:34
von maybritt h
Hej!

Auf der Website der dänischen Botschaft in Berlin findest du:

"EINFUHR VON PKW
Ausländer, die ihren Wohnsitz nach Dänemark verlegen, müssen innerhalb von 14 Tagen den evtl. eingeführten Wagen ummelden und die Registrierungsabgabe bezahlen. Den genauen Betrag erfährt man von den örtlichen Zollbehörden."

Siehe [url=http://www.ambberlin.um.dk/cgi-bin/MsmGo.exe?grab_id=143&page_id=4467712&query=auto&hiword=AUTOR+AUTOS+auto+]KLICK[/url]


Maybritt

Verfasst: 15.08.2005, 14:17
von OlafS
Vielen Dank für die Informationen!
Bezüglich des Antrags bei der Polizei bin ich mir nicht ganz sicher, wann dieser gewährt wird. Es wird ja in dem Antrag z.B. nach dem Verwendungszweck gefragt. Gibt es da vielleicht einige Richtlinien bzw. Erfahrungswerte?

Vielen Dank, Olaf

Verfasst: 16.06.2009, 15:06
von Tobi M.
Hej,
der Thread ist ja schon ein paar Jahre alt, aber ich stehe derzeit vor genau derselben Frage. Leider ist der Link, den ;O)scar dort gepostet hat, veraltet und ich weiß nicht so recht wonach ich auf der Webseite suchen müsste. Könnte mir jemand den Antrag nochmals raussuchen, bitte? Oder gibt es den gar nicht mehr?

Danke & Gruß,
Tobias

Verfasst: 16.06.2009, 16:56
von udo66
;O)scar hat geschrieben:Bei einen zeitlich befristeten Aufenthalt würde ich auch erst einmal einen Antrag bei der Polizei stellen, vielen ausländischen Studenten wird eine Erlaubnis zum Fahren ihres im Heimatland registrierten KFZ gewährt, das Formular hierzu kannst Du hier als PDF bekommen:
http://www.politi.dk/NR/rdonlyres/F562295B-374C-4E50-876E-0F1B0B96BB30/0/P216E_0704.pdf

Viel Erfolg beim Ansuchen und späterem Studium.

Hilsen
;O)scar
JA!
Jede Hinauszoegerung finde ich nur gerechtfertigt und wuerden die Daenen genauso machen wenn sie Deutsche waeren!
So einfach ist das - wenn die Daenen so weitermachen mit ihren Wahnsinnsabgaben auf Autos...werden die kompetenten Auslaender einen grossen Bogen um Dk machen.
Dann hilft nur noch DF waehlen und JP lesen.
Und ja keine positive EU-position in den Medien auftauchen lassen.

Verfasst: 16.06.2009, 19:24
von ;O)scar
Tobi M. hat geschrieben:Hej,
der Thread ist ja schon ein paar Jahre alt, aber ich stehe derzeit vor genau derselben Frage. Leider ist der Link, den ;O)scar dort gepostet hat, veraltet und ich weiß nicht so recht wonach ich auf der Webseite suchen müsste. Könnte mir jemand den Antrag nochmals raussuchen, bitte? Oder gibt es den gar nicht mehr?

Danke & Gruß,
Tobias
Ja, weil inzwischen die Verantwortung hierzu nicht mehr bei der Polizei sondern bei Skat (Finanzamt) liegt: http://www.skat.dk/blanketter/21059_P216_0606_AnsoegningOmTill_AndskRegistreretKoeretoej.pdf

Verfasst: 16.06.2009, 19:50
von Tobi M.
Vielen Dank! Der Post war sehr hilfreich! :)

Verfasst: 18.06.2009, 13:17
von nowonder
Tobi M. hat geschrieben:Vielen Dank! Der Post war sehr hilfreich! :)
Viel Glueck. Bei drei Jahren stehen die Chancen sehr schlecht. Allerdings kostet ein Versuch ja nichts ...

Verfasst: 18.06.2009, 13:34
von HaiKai
Es gibt die Möglichkeit der Grenzschilder... du bezahlst innerhalb eines Jahres keine Steuern - weder in D noch in DK - und nach diesem Jahr kannst du dich entscheiden, in welchem Land du dein Auto anmelden willst. Es ist auch dafür vorgesehen sich ein Jahr lang Geld bei Seite zu legen um die hoheN Abgaben zu bewältigen. Alllerdings geht dieses nur bei Neu und Jahreswagen. Es wäre eventuell eine echte Alternative um diese Unternehmung finanziell zu bewältigen.

hilser Kai

Verfasst: 18.06.2009, 13:43
von udo66
Guter tipp!

Verfasst: 18.06.2009, 16:05
von Lars J. Helbo
HaiKai hat geschrieben:Es gibt die Möglichkeit der Grenzschilder... du bezahlst innerhalb eines Jahres keine Steuern - weder in D noch in DK - und nach diesem Jahr kannst du dich entscheiden, in welchem Land du dein Auto anmelden willst. Es ist auch dafür vorgesehen sich ein Jahr lang Geld bei Seite zu legen um die hoheN Abgaben zu bewältigen. Alllerdings geht dieses nur bei Neu und Jahreswagen.
Ich bin mir nicht ganz sicher, worum es hier gehen soll? Wenn es um dänische grænseplader geht, dann solltest Du das schnellstens wieder vergessen. Schau mal hier:

http://www.bilpriser.dk/guide.do?guideid=63

Das Problem dabei ist folgendes. Wenn der Besitzer des Autos in DK wohnt, dann muss er innerhalb von 24 Stunden das Auto aus DK rausfahren. Wenn er nachweisen kann, dass er sein Haus in DK schon verkauft hat bzw. seine Mietswohnung gekündigt hat, dann ist diese Frist 3 Wochen. Nach dieser Zeit darf er nicht mehr mit dem Auto in DK fahren - Punkt AUS!

Es stimmt, dass die Kennzeichen 1 Jahr lang gültig sind - aber NUR für Fahrten im Ausland.

Sinn der Regelung ist z.B. der Fall, wenn ein Däne für seine Firma einige Monate im Ausland tätig sein soll. Er kann sich dann unmittelbar vor der Abreise ein Neuwagen kaufen und diese Mitnehmen. Denkbar wäre auch der Fall, wo ein Autoverkäufer in DK ein Auto an ein Kunde im Ausland verkauft und das Auto im Ausland liefern soll. Dann kann er für den Transfer oder Überführung solche Kennzeichen bekommen.

Für jemanden der in DK wohnen will, ist diese Regelung aber absolut nicht zu gebrauchen - also: Aus der schöne Traum :wink:

Kann mir jemanden erklären warum die Deutschen Einwanderer partout nicht begreifen wollen, dass es keine Schlupflöcher gibt? Glaubt man allen ernstes, dass die dänische Behörden blöd sind?

Verfasst: 18.06.2009, 16:18
von sven estridsson
Lars J. Helbo hat geschrieben:also: Aus der schöne Traum :wink:

Kann mir jemanden erklären warum die Deutschen Einwanderer partout nicht begreifen wollen, dass es keine Schlupflöcher gibt? Glaubt man allen ernstes, dass die dänische Behörden blöd sind?

weil, ähh, wir sind doof wie pölser, ähh, bitte lars klär uns auf, du schlupflochzudecker...

die frage sollte wohl vielleicht lauten, auch im sinne von umwelt und klima: brauche ich überhaupt ein auto als phd student, kann ich nicht vielleicht mit bus und bahn nach lyngby fahren, also wenn ich auf der dtu sein sollte, immer mal drüber nachdenken, ob man seinen faulen hintern auch ohne auto von a nach b schieben kann.

naja, im notfall einfach in den sauren apfel beissen und die luxusabgabe bezahlen, ich find sie im übrigen sehr sinnvoll. sinnvoller als den deutschen abwrackschrott.

andersen

Verfasst: 18.06.2009, 16:37
von Lars J. Helbo
nowonder hat geschrieben:Viel Glueck. Bei drei Jahren stehen die Chancen sehr schlecht. Allerdings kostet ein Versuch ja nichts ...
Doch, eine Briefmarke und eine Enttäuschung. Die Regelung ist nämlich nur für Grenzpendler gedacht. Wer z.B. in FL wohnt und täglich zur Arbeit in Kolding fährt, darf natürlich mit sein in DE (am Wohnort) zugelassene Auto in DK fahren.

Mit diesem Formular kann er nun ein Nachweis beantragen, dass er dies tun darf. Das kann z.B. hilfreich sein, wenn er öfters in Kontrollen gerät, weil er dann schnell und einfach nachweisen kann, dass er tatsächlich in sein DE Auto fahren darf.

Aber beachte: Man kann mit dem Formular keine Genehmigung beantragen. Man kann lediglich die faktische Verhältnisse darlegen, feststellen lassen und dafür ein Nachweis bekommen.

D.h. für jemanden der in DK wohnt (hier sein Lebensmittelpunkt hat) und kein Grenzpendler ist, ist diese Formular/Regelung nicht zu gebrauchen. Wer hier wohnt muss innerhalb von 14 Tagen sein Auto ummelden und dieser Formular ändert daran rein gar nichts.

Bei einer begrenzte Aufenthaltsdauer kann man dagegen beantragen die Registrierungsabgabe als monatliche Beträge zu bezahlen. Das ist aber eine ganz andere Regelung.