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Einführung eines PKWs nach Dk
Verfasst: 04.01.2006, 14:17
von naomim
hallo, weiß jemand was der sinnvollste weg, bzw. die günstigste möglichkeit ist sein auto aus deutschland nach dk einzuführen. wir haben schon alles über die kosten etc.bei ummeldung erfahren, aber ich habe jetzt grade gehört, dass es eine möglichkeit gibt das auto eventl. auf detuschem nummernschield weiter zu fahren. hat angebl.irgendwas mir eu-recht zu tun. wir werden vermutlich 1-2jahre in dk sein, und da lohnt es sich wenig das auto umzumelden...kann mir jemand genauere informationen geben???das wäre super.vielen dank!julie
Verfasst: 04.01.2006, 15:27
von Lars J. Helbo
Nein, eine solche Möglichkeit gibt es nicht.
Es hat ein Urteil beim EU-Gerichtshof gegeben, wonach es möglich sein soll, daß jemanden der in DK wohnt, aber bei eine Firma in D angestellt ist und von diese Firma ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt, damit auch in DK fahren darf.
Dieses Urteil muß aber erst in dänisches Gesetz umgesetzt werden. Das wird wohl erst irgendwann im Sommer der Fall sein, und es ist anz unklar, wie die Bedingungen dann sein werden. Im Moment kannst Du das also vergessen.
Verfasst: 04.01.2006, 15:45
von naomim
was ist mit den grenzpendlern? für die gibt es soweit ich weiß auch eine ausnahme regelung.
was ist wenn ich noch einen zweiten wohnsitz in deutschlan habe???
Verfasst: 04.01.2006, 15:50
von ScoobieDoo
Hallo Naomim,
es interessiert den dänischen Staat nicht die Bohne, ob Du noch einen Wohnsitz in Deutschland hast! Sobald Dein Lebensmittelpunkt in DK ist muss das Auto dort angemeldet sein.
Und auch die Idee, das Auto einfach auf ein Familienmitglied in Deutschland umzumelden geht nicht. Du dürftest das Auto dann zwar in DK fahren allerdings ausschließlich nur, wenn der Halter des Fahrzeugs auch mitfährt!
DK hat da ganze Arbeit geleistet um den Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen !
Gruß
Peter
Verfasst: 06.01.2006, 18:10
von sv
Hejsa
Die einzige kostengünstige Möglichkeit, ein Auto mit DE-Nummernschildern in DK als in DK lebender Deutscher fahren zu dürfen, bietet wohl die Ausnahmeregelung für im Ausland (also DE) zugelassene Firmenwagen. Die sind in DK von der Registrierungsabgabe befreit.
Hilsner
Stefan
PS: Lars, korrigiere mich bitte, wenn es noch andere Möglichkeiten gibt ...
Verfasst: 06.01.2006, 19:34
von Lars J. Helbo
Das mit den Firmenwagen ist auch noch offen. Der EU-Rerichtshof hat entschieden, daß es erlaubt sein sollte. Die Regelund dafür ist aber noch nicht in der DK gesetzgebung implementiert. Aber irgendwann im Sommer könnte es irgendwie möglich werden. Noch ist aber offen wie die Bedingungen sein werden.
Verfasst: 07.01.2006, 00:09
von semmel
Also wenn ich das so lese, beschleicht mich ein ganz komisches Gefühl.
DK soll sich nicht so von dem dämlichen Gerichtshof der EU überrumpeln lassen.
Alles was bisher von diesem rübergekommen ist war Müll...
Dort sitzen nur Geldhaie und Nichtlogischdenkende...
Hoffentlich liest dies jemand von der DK-Regierung.
Verfasst: 07.01.2006, 08:48
von sv
Hej Semmel
Da muß ich dir widersprechen:
semmel hat geschrieben:Alles was bisher von diesem {EU} rübergekommen ist war Müll...

Ich für meinen Teil habe ziemlich davon profitiert, daß man sich in der EU freibewegen, niederlassen und arbeiten kann. Aber davon abgesehen, gibt es eine Menge Dinge, die wirklich nicht durchdacht erscheinen ...
Hilsner
Stefan