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Doppelte-Staatsbürgerschaft!17Jährige Deutsche

Verfasst: 14.01.2006, 14:11
von michaela
Hallo ihr Leiben,

ich weiß das es schon einige Themen über die Doppelte-Staatsbürgerschaft gab trotzdem möchte ich noch mal gerne genaueres Wissen, da mir einiges sehr verwirrend vorkommt.

Ich dachte immer Dänemark lässt general keine Doppel-Staatsbügerschaft durch wie kommt es dann das einige Freunde von mir eine haben, obwohl sie kein dänisch sprechen können, das einzige was sie nachweisen können ist das ihr Großvater mal Däne war.
Heisst das wenn meine Schwester Dänische Staatsbürgerin wäre könnte ich die Chance auf eine Doppelstaatsbürgerschaft haben?
Ich werde wahrscheinlich im Juni die Prüfung 3 ablegen d.h wenn ich die Prüfung bestehe weiss das Minesterium das ich so dänisch kann um arbeiten zugehen und so weiter...

Ich habe nur das Problem ich möchte mich nicht zwischen Dänemark und Deutschland entscheiden müssen!!

Gibt es da wie gesagt keine anderen Möglichkeiten?
Wie gesagt würde das mit meiner Schwester als dänische Staatsbürgerin reichen?

Bitte helft mir, weil ich da echt nicht so durchsehe!!

Dankeschön schon einmalim voraus!

Michaela

Staatsbürgerschaft

Verfasst: 14.01.2006, 15:42
von Vilmy
Ob du Deutsche und Dänin sein kannst, hängt nicht von deiner Schwester ab. Die einfache Lösung wäre es, erst einmal das Doppelstaatsbürgerschaftsgesetz zu untersuchen. Versuch es doch enmal auf dieser Seite http://www.kopenhagen.diplo.de/da/04/Informationen__fuer__Deutsche.html oder ruf die Botschaft an und bitte um den Gesetzestext. Dann kannst du sehen, ob du unter das Gezetz fällst oder nicht.

Gruss, VIlmy
(Mutter einer Doppelstaatsbürgerin)

Re: Doppelte-Staatsbürgerschaft!17Jährige Deutsche

Verfasst: 14.01.2006, 19:13
von Lars J. Helbo
michaela hat geschrieben: Ich dachte immer Dänemark lässt general keine Doppel-Staatsbügerschaft durch wie kommt es dann das einige Freunde von mir eine haben, obwohl sie kein dänisch sprechen können, das einzige was sie nachweisen können ist das ihr Großvater mal Däne war.
Ein Großvater reicht nicht :wink: Aber, wenn einer der Eltern dänischer Staatsangehöriger ist, dann werden die Kinder auch dänischer Staatsangehörige.

Es stimmt, daß Dänemark im Normalfall keine Doppel-Staatsbürgerschaft erlaubt. Wenn aber ein Kind mit zwei Staatsangehörigkeiten geboren ist (z.B. weil die Eltern unterschiedlicher Nationalitäten sind), dann kann das Kind später nach DK Gesetz beide Staatsangehörigkeiten behalten.

Wenn das Kind im Ausland geboren und aufgewachsen ist, dann wird es im Normalfall seine DK Staatsangehörigkeit verlieren, wenn es 23 Jahre alt wird. Es kann aber ein Antrag stellen, die DK Staatsangehörigkeit zu behalten. Wenn das genehmigt werden soll, dann muß eine Verbindung zu DK nachgewiesen werden. Das können z.B. Verwandte in DK sein, DK Sprachkenntnisse, Aufenthalte in DK etc. Für die Genehmigung ist es aber keine Bedingung, daß man seine andere Staatsangehörigkeit abgibt. Auch in diesem Fall ist eine doppelte Staatsangehörigkeit also möglich.