Seite 1 von 2
Kann man in D angemeldet bleiben und Kindergeld bekommen?
Verfasst: 03.02.2006, 11:47
von Leo
Hi,
Daenisches Kindergeld ist bekanntlich viel niedriger als Deutsches. Kann man in D (z.B., bei Eltern) die Zweitwohnung haben, und dadurch das Kindergeld bekommen? Oder macht man sich dadurch irgendwie strafbar?
Gruss
Leo
Verfasst: 03.02.2006, 12:15
von Tatzelwurm__1
Hej,
die Frage so zu stellen, ist schon fast strafbar.
Ich glaube die Ausführung auch.
Oder gibt es einen Unterschied (bitte das ist kein Diskreminierung)
zwischen deutschen Kindern in DK und türkischen Kindern in D, die jeweils in ihrem Heimatland gemeldet sind.
Mag ja legal sein, aber wo bleibt das gute Gewissen?????????
Detlef
Verfasst: 03.02.2006, 12:37
von Leo
Detlef,
1) Ich weiss nichts ueber den Fall mit tuerkischen Kindern.
2) Bzgl. "Mag ja legal sein, aber wo bleibt das gute Gewissen": die Frage war nach Legalitaet. Ich nehme an, dass die Gesetze in DK und D so verfasst und formuliert sind, dass man sich an die Gesetze halten kann und soll.
3) Ich wuerde natuerlich gerne auch Kommentare zu moralischer Seite der Frage sehen: ist es angebracht, durch eine Zweitwohnung finanzielle Vorteile zu erzielen?
Leo
Verfasst: 03.02.2006, 13:33
von Lars J. Helbo
Ich bin kein deutscher Jurist und daher kann ich die Frage eigentlich nicht beantworten. Ich kann mich aber kaum vorstellen, daß es erlaubt ist. Es ginge doch irgendwie um "Vortäuschen falscher Tatsachen mit dem Ziel finanzieller Vorteile zu erlangen". Das ist nach meiner (laienhaften) Begriffe das selbe wie Betrug.
nein
Verfasst: 03.02.2006, 13:46
von Vilmy
Nein, Kann man nicht. Wenn man in Dänemark wohnt, bekommt man dänisches Kindergeld. Wenn man dann auch noch deutsches Kindergeld bezieht, ist das Betrug, da man micht zweimal dieselbe Sozialleistung erhalten darf.
Vilmy
Verfasst: 03.02.2006, 14:56
von Tatzelwurm__1
Hej Leo,
ich drücke es mal ganz vorsichtig aus.
Es geht in D das Gerücht umher, daß viele der hier lebenden ausländischen Mitbewohner, auch die, noch in ihrem Heimatland lebenden Kinder hier in Deutschland angemeldet haben, um eben dieses Kindergeld zu "kassieren".
Und noch eins drauf:
Es könnten auch Nichten und Neffen dabei sein, natürlich nur versehentlich.
Aber das würdest du natürlich nie machen.
Kommst du irgendwie aus Dresden??????
Da gab es mal zu früherer Zeit, das Tal der Ahnungslosen.

Es gibt da so Magazine im Fernsehen und Kommentare in Zeitungen, die haben das behauptet.
Beweise habe
ich aber keine.
Detlef
Verfasst: 03.02.2006, 15:42
von Thomas @ BS
Hej Tanzelwurm,
dank für den 1ten Teil Deiner antwort!!!!!
Der Rest? na ja
Gruß
Thomas
Verfasst: 03.02.2006, 16:27
von Leo
Danke. Ja, die Frage war falsch, offensichtlich: ich dachte es gibt Wege, das richtig und offiziell zu machen, ueber die Zweitwohnung-Regelung. Dachte, wenn man eine Familienwohnung in Hannover and eine Arbeitswohnung in Berlin haben kann, und die Arbeitswohnung abschreiben kann ("finanzielle Vorteile", wie es ljhelbo schreibt) warum kann man nicht auch in KBH sowas wie 2. Wohnung haben. Aber es ist offensichtlich falsch.
Danke fuer die Kommentare.
Verfasst: 03.02.2006, 20:58
von andi
Hej
Detlef hat da recht, ist keinesfalls legal.
Da ich jemanden kenne der in dem Amt arbeitet das die Gelder verteilt, weiß ich allerdings das es einen Abgleich zwischen Schulen und Einwohnermeldeamt gibt, was da so alles rauskommt.....
Und leider ist Detlef auch auf keine "Gerüchte" hereingefallen, was da für "Krankheiten" grassieren die es den Kindern seit Jahren unmöglich machen die Schule hier in D zu besuchen, unglaublich.....die ärmsten...
Hilsen Andi

Verfasst: 04.02.2006, 12:01
von Tatzelwurm__1
Hej Andi,
ich hoffe, daß du weißt wem du da recht gibts und auf was du dich da einläßt.
Ich hätte erst den Meister gefragt.
Ich will ja nicht, dass du aus der Forumsburg ausziehen musst.
Die möchten mich ja am liebsten teeren und ferdern und anschl an der Angelschnur aufhängen.
Schönen Tach noch
Detlef
Verfasst: 04.02.2006, 21:08
von andi
Hej
Aber Detlef, warum denn nur ??
Gerade Du, wo Du doch als einer unserer größten Diplomaten hier im Forum bekannt bist.......
Hilsen Andi

Verfasst: 05.02.2006, 14:51
von joe100
Hej,
besorg dir dir das "Merkblatt Kindergeld" unter www.familienkasse.de
oder link:
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=42441&docId=23807&rqc=4&ls=false&ut=0
da hast du die komplete Information zum Thema.
Hils
Dieter
Verfasst: 06.02.2006, 21:45
von saedis
hallo leo,
es geht tatsächlich nach dem AUFENTHALTSORT des kindes für welches kindergeld bezogen werden soll.
und glaub mir: die deutsche kindergeldkasse wusste einen monat nach unserem umzug bescheid das mein zwerg nicht mehr in D weilt

Verfasst: 07.02.2006, 08:58
von joe100
[quote="saedis"]hallo leo,
es geht tatsächlich nach dem AUFENTHALTSORT des kindes für welches kindergeld bezogen werden soll.
Hej Saedis,
"Houston - we´ve got a problem" wenn das stimmt.
Ich habe mich durch alle Informationen übers Kindergeld gekämpft - nurh nicht direkt mit der Familienkasse gesprochen.
Wenn ein minderjähriges Kind auf eine kostsskole in DK geht und die Eltern in D gemeinsam wohnen (und arbeiten, Steuern zahlen), dann kann doch nicht der Aufenthaltsort des Kindes entscheidend sein ?!?
Hils
Dieter
Verfasst: 08.03.2006, 12:47
von mindretalspige
hej leo!!
ja, du KANNST deutsches kindergeld bekommen, dazu musst du aber 1. wohnsitzt in deutschland gemeldet haben und das dänische kindergeld darfst du dann natürlich nicht beziehen.
ich machs selber genauso seit fast einem jahr, und rechtlich gesehen ist alles okay!!!!!