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Wann bekommt nan Wohngeld in DK?
Verfasst: 20.02.2006, 10:26
von Leo
Hi,
ich suche mir eine Wohnung, und merke, dass die Preise nicht weit unter meinem Netto-Gehalt liegen. Kann man das mit dem Wohngeld in DK ausgleichen?
Wenn mein Gehalt Netto 17 T DKK und ich eine Wohnung fuer 10 T DKK miete, bekomme ich irgendwas als Wohngeld?
Gruss
leo
Kannst du nicht mit rechnen
Verfasst: 20.02.2006, 14:06
von Vilmy
Hej Leo,
als Auswanderer bist du in erster Linie verpflichtet, dich und deine Familie selbst zu versorgen.
Einige Sachen, wie Krankenversicherung und Kindergeld, funktionieren sofort.
Viele Zuschüsse werden nur ausgezahlt, wenn du eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hast oder mindestens 12 Monate in einer dänischen A-Kasse bist als Beitragszahler.
Das freie Niederlassungsrecht in der EU bedeutet nämlich nicht, dass man auch das Recht erwirbt, Nutzniesser aller Sozialleistungen im neuen Land zu werden. Das kommt erst nach einigen Jahren; bei einigen Leistungen nie (z.B. Folkepension, bei der man als Ausländer sozusagen sein ganzes Berufsleben in DK gehabt haben musss).
Generell werden bei 3 Personen im Haushalt nicth mehr alr 69000 kr. Jahresmiete zugelassen. Man kann also nicht eine teure Wohnung mieten und sich darauf verlassen, Hilfe zu bekommen. WEnn ich du wäre, würde ich nicht mit Wohngeld rechnen.
Es gibt in Flensburg eine Beratungsstelle für Grenzpendler und Deutsche, die nach Dänemark ziehen. Vielleicht solltest du dich mal mit denen in Verbindung setzen. (www.region.dk).
Gruss, vilmy
Verfasst: 20.02.2006, 14:29
von Leo
Danke, Vilmy. Es wuerde mich auch interessieren, wo ich eine Wohnung in Kopenhagen/Roskilde um 69 T DKK/Jahr (=5.75 T DKK/Monatlich!!) finden kann

.
Verfasst: 20.02.2006, 15:33
von saedis

da hast du den grund, warum in DK auch der partner arbeiten geht...
billige Wohnung
Verfasst: 20.02.2006, 17:58
von Vilmy
tja, da kannn ich dir auch helfen.
Liegt Kopenhagen nicht momentan auf Platz 6 der WelthitØliste teurer Städte.
Ich hab's dir nur ausgerechnet. Don't shoot the messenger.
Gruss, vilmy
Verfasst: 20.02.2006, 18:39
von Lars J. Helbo
Wenn ich richtig erinnere, ist Wohngeld auch von der Zimmerzahl begrentzt. Es darf nur ein Zimmer/Person + ein Familienzimmer sein. Also bei ein 3-Personen Haushalt, darf die Wohnung höchstens 4 Zimmer haben.
Verfasst: 20.02.2006, 18:54
von Joke
Hallo
Zuschuesse zum lebensunterhalt kannst du in DK fruehestens mit erhalt der dauerhaften aufenthalts genehmigung also ab dem 7 Jahr in DK.
In den genuss der volksrente kommst du aber schon nach einem jahr.
Du erwirbst pro arbeitsjahr einen anspruch von 1/40 der gesamtrente.
Auch wuerde ich mich schwer in acht nehmen diese leistungen versuchsweise zu beantragen:
Du zeigst dem staat damit das du nicht in der lage bist dich allein zu versorgen.Im guenstigsten fall wird man von dir dann verlangen eine kaution in hoehe des jaehrlichen lebensunterhaltes zu hinterlegen.
Im schlechtesten fall wird man dich auffordern das land zu verlassen.
Die 69000 Dkk sind die hoechstgrenze der miete bis zu der eine daenische 3 koepfige familie einen zuschuss beantragen koennte.
Mieten kannst du natuerlich zu jedem preis den du bezahlen kannst.
Nur wenn du diesen bezahlen kannst brauchst du kein wohngeld.
Und noch ein tipp:
Bei einem monatsnetto mit 3 personen von 17 T. Dkk solltest du dir wirklich ueberlegen ob du in Koppenhagen richtig aufgehoben bist.
Hilsen Johann
Verfasst: 20.02.2006, 21:32
von Lars J. Helbo
Joke hat geschrieben:Hallo
Zuschuesse zum lebensunterhalt kannst du in DK fruehestens mit erhalt der dauerhaften aufenthalts genehmigung also ab dem 7 Jahr in DK.
Das stimmt definitiv nicht!
Jeder der sich legal in DK aufhält kann im Bedarfsfall Sozialhilfe (Bistandshjælp) bekommen. Es gibt zwar ein Zusammenhang zwischen Bistandshjælp und Permanente Aufenthaltsgenehmigung. Dieser Zusammenhang zieht allerdings ganz anders aus. Die Regeln dafür stehen hier:
[url=http://www.udlst.dk/Familiesammenfoering/forlaengelse.htm]www.udlst.dk[/url]
Demnach bekommt man im Normalfall eine Permanente Aufenthaltsgenehmigung nach 7 Jahren. Es gibt allerdings in Ausnahmefällen die Möglichkeit, sie schon nach 5 Jahren zu bekommen. Um diese Begünstigung zu erreichen, muß man zusätzlich zu den generellen Bestimmungen (kein Gefängnisstrafe über 2 Jahre, keine Sculden an den Staat etc.) auch noch diese Bedingungen erfüllen:
# Ansøgeren skal have haft fast arbejde eller selvstændig erhvervsvirksomhed i de seneste tre år, inden ansøgningen blev indgivet.
# Ansøgeren må ikke have modtaget bistandshjælp eller starthjælp inden for de seneste tre år.
# Ansøgeren skal have opnået en væsentlig tilknytning til det danske samfund.
Also, wer in den letzten drei Jahren feste Arbeit gehabt hat und kein Bistandshjælp erhalten hat, kann schon nach 5 Jahren seine Permanente Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Wer Bistandshjælp bekommt, kann seine Permanente Aufenthaltsgenehmigung erst nach 7 Jahren bekommen.
Das geht aber auch nur um Bistandshjælp - hat also mit Wohngeld nichts zu tun.
Verfasst: 21.02.2006, 10:34
von Leo
Vielen Dank.
[quote="Joke"]
Und noch ein tipp: Bei einem monatsnetto mit 3 personen von 17 T. Dkk solltest du dir wirklich ueberlegen ob du in Koppenhagen richtig aufgehoben bist.
[/quote]
Johann, das ist eine interessante Bemerkung: ich frage mich eigentlich, die ganze Zeit ob es eine gute Idee war, nach DK zu gehen. Ich bin eigentlich ein "state employee". Bin ich hier wirklich unterbezahlt?