Seite 1 von 1

Regelung von Probezeiten in DK

Verfasst: 25.02.2006, 17:46
von toonfish
Hallo zusammen!

Gibt es in Dänemark eine Regelung für Probezeiten von Arbeitsverhältnissen und wenn ja (wovon ich mal ausgehe) wie lautet diese?

Gruss

Florian

Verfasst: 25.02.2006, 18:31
von Lars J. Helbo
Es gibt ja hier kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie in D. Kündigungsfristen und Probezeiten sind daher in aller Regel durch den Tarifvereinbarungen geregelt. Daher kann man wenig verbindliches generel sagen.

Es gibt eine Gesetzliche Regelung für Angestellte. Die findest Du hier:

[url=http://147.29.40.91/_GETDOC_/ACCN/A20050006829REGL&0001&000004]Funktionærloven[/url]

Demnach gilt in den ersten 6 Monaten ein Kündigungsfrist von 1 Monat. Danach ist es 3 Monate, und diese Frist wird dann jedes dritte Jahr um einen Monat erhöht.

Für Angestellte kann eine Probezeit vereinbart werden. Sie darf höchstens drei Monate betragen und in diese Zeit ist die Kündigungsfrist 14 Tagen.

Das gilt aber wie gesagt alles nur für Angestellte. Für alle andere Arbeitnehmer ist es ganz normal mit Kündigungsfristen von 1 oder 2 Wochen bis höchstens 2 Monate (wird meistens erst nach etliche Jahre erreicht).

Verfasst: 25.02.2006, 20:46
von toonfish
Das hat mir schon geholfen.

Vielen Dank!

Florian