Auszug aus gemieteten Wohnung: nach Mietvertrag oder?
Verfasst: 09.03.2006, 13:37
Hi,
ich habe eine Wohnung (bis zu 1.4) gemietet, und mit den Besitzern muendlich und per Email vereinbart, dass ich den Vertrag eventuell um 1 Monat verlaengern kann. Ich dachte, ich darf das jede Zeit entscheiden, habe gefragt, wie lange ich leben kann. Die Antwort war, ich darf es bis zu 1. Mai, und ich habe nichts geantwortet.
Jetzt schreibt der Besitzer dass ich fuer April bezahlen muss, da er dachte, dass ich bis zum 1. Mai bleibe
(im Vertrag aber steht "ophører uden varsling den 1. april 2006").
Muss ich fuer April zahlen, oder nicht? Ich fuehle aber dass ich den Deposit von ihm schwer zurueckbekomme (und es sind 2 Monate Rente).
Leo
ich habe eine Wohnung (bis zu 1.4) gemietet, und mit den Besitzern muendlich und per Email vereinbart, dass ich den Vertrag eventuell um 1 Monat verlaengern kann. Ich dachte, ich darf das jede Zeit entscheiden, habe gefragt, wie lange ich leben kann. Die Antwort war, ich darf es bis zu 1. Mai, und ich habe nichts geantwortet.
Jetzt schreibt der Besitzer dass ich fuer April bezahlen muss, da er dachte, dass ich bis zum 1. Mai bleibe
(im Vertrag aber steht "ophører uden varsling den 1. april 2006").
Muss ich fuer April zahlen, oder nicht? Ich fuehle aber dass ich den Deposit von ihm schwer zurueckbekomme (und es sind 2 Monate Rente).
Leo