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Wie bekommt man Wohnungs-Deposit zurueck?
Verfasst: 22.03.2006, 09:18
von Leo
Hallo,
wer kann sagen, wie man das Deposit zurueck bekommen kann (wenn der Vermieter nicht geneigt ist, es zurueckzuzahlen)?
Wenn man in eine private Wohnung zieht, muss man 3 Monatsmiete-Deposit zahlen. Auf diesem Stadium sind die Vermieter normaleweise recht freundlich. Wenn man auszieht, dann sagt der Vermieter, dass er die Whg inspektieren muss und dann abschaetzen, was von dem Deposit zurueckbezahlt werden kann. Dann ziehe ich weg, und er zahlt nicht.
Was kann ich machen?
Gruss
Leo
Verfasst: 22.03.2006, 09:44
von Helferlein
Hallo Leo,
ich würde mal vermuten, dass sowas in DK fast genauso ablaufen wird wie in D: Den Vermieter freundlich aber bestimmt auf die noch ausstehende Rückzahlung hinweisen. Wenn das nichts bringt, dem Vermieter schriftlich eine Rückzahlungsfrist setzen. Bleibt auch das ohne Erfolg, ab damit zum Anwalt....
Grüße
Henning
Verfasst: 22.03.2006, 09:51
von Leo
Danke, Helferlein. Sind die Anwaelte in DK genauso teuer wie in D? Habe zwar noch nie versucht, habe aber gehoert, dass es einfacher ist, aufzugeben, als etwas gerichtlich zu erreichen (fuer Leute mit mittleren Gehalt und ohne Grossvater-Millionaer, natuerlich).
Verfasst: 22.03.2006, 11:12
von Leo
Ich habe ein bisschen zu dem thema gegoogelt. Es scheint, dass man in DK kein Anspruch auf Ruechzahlung vom Deposit hat.
In www.dklf.dk/brevkasse, habe ich eine meldung gefunden:
"... no specific article in the Danish renting-law regulates the reimbursement of the deposit. Because of this lack of jurisdiction the tenant is per definition dependent on the grace and mood of the house-owner; he already holds his hands on a huge sum. Obviously, this serious pitfall in the Lejelov can only lead to misunderstanding and worse, abuse; the result we can see in this brevkasse, were complaints and questions about refunding the deposit are raised repeatedly and structurally. Indeed, I and my other foreign and Danish colleagues, have also had very bad experiences; that varies from too small amount of money refunded, too late refunded, to even no refunding at all, whereas in all cases no obvious damage to the apartment was done. Unfortunately, official housing cooperation’s were amongst those cases as well.
Another danger that I have experienced with cooperation’s is that they can go bankrupt, and therefore cannot refund the money; this is unacceptable. "
Depositum
Verfasst: 22.03.2006, 12:51
von Vilmy
Hej Leo,
ja, manchmal ist es schwierig, den ¨Vermieter zu überzeugen, dass er zurückzahlen muss.
Einige Spielregeln gibt es nämlich doch: spätestens 14 Tage nach deinem Auszug muss der Vermeiter dir eine schriftliche Liste der Schäden/Ausbessserungsarbeiten geben, für die du mit deinem Depositum haftest.
Wenn er das nicht macht (oder nach 15+ Tagen), muss er dir das Ganze Depositum zurückzahlen. Wichtig dabei ist, dass der Vermieter weiss, wann zu ausziehst (den Schlüssel zur Wohnung abgibst). UNd du musst eine NAchsendeadresse hinterlegen.
Du brauchst den VErmieter natürlich nicht an die Frist zu erinnern.
Wenn der Vermieter die Frist nicht einhält, schickst du ihm einen Brief 8wirchtg: schriftlich zur Dokumentation) und forderst das Geld (das ganze Depositum). Wenne r dann nciht zahlt, wendest du dich an den kommunalen huslejenævn (kostete vor 4 Jahren 130 kr, eine Klage einzureichen). Die prüfen die Sache dann, und wenn der Vermeiter nicht nachweisen kann, dass er die Liste an dich geschickt hat, fordert der huslejenævn den Vermieter auf, zu zahlen.
Viel Glück, vilmy
Verfasst: 22.03.2006, 14:15
von Leo
Danke, Vilmy! Also, Deposit ist doch nicht gleich verlorenes Geld.
Reichen Briefe per Email an den Vermieter aus oder muss man es unbedingt per Post machen?
Sind Forderungen von huslejenævn fuer den Vermieter verbindlich? Und was ist huslejenævnu eberhaupt?
email
Verfasst: 22.03.2006, 19:57
von Vilmy
HEj igen,
mail reicht aus, aber besser ausdrucken. Wir haben damals ganz langweilig geschrieben, aber generell ist ein email genug. Wenn dein Postprogramm so eine Funktion hat, versuch doch ienmal, eine Quittung anzufordern.
Huslejenævn: ist so eine Art Schiedsspruch (der huslejenævn fragt Mieter & Vermieter und fällt dann sein Urteil). Aber: ist doch so verbindlich, dass man einen gErichtsvollzieher mit der Bezahlung beauftragen kann (die Auskunft bekamen wir damals von einem Anwalt). Unser vermieter zahlte zuerst nciht, aber als ich eine Mahnung an ihn schickte, und das Wort Gerichtsvollzieher erwähnte, bekam ich zwei Tage später meinen Scheck. (Unser Vermieter hatte übrigens eben diese zwei Wochen Frist nicht eingehalten...). Den huslejenævn findest du übrigens durch deine Kommune.
Viel Glück!
vilmy
Verfasst: 23.03.2006, 09:27
von Leo
Danke, Vilmy!
Verfasst: 23.03.2006, 09:39
von doro
es gibt da eine regel hier: bezahlt man Indskud, so muss der vermieter nichts zurueckzahlen.Das ist sozusagen ein Einschuss das man da ueberhaupt wohnen darf.
Bei Depositum ist es halt zum ausbessern der schaeden, und der vermieter findet immer was! ich hoffe du hast was schriftliches, wie die wohnung aussah als du einzogst! Rest geld sollte man wiederbekommen!
Verraets du mir wie dein vermieter heisst?Auf pn evtl.! Liebe gruesse doro
Verfasst: 23.03.2006, 10:20
von Leo
Doro, ich habe Photo-Bilder gemacht (70!). Ob der Vermieter sie anerkennt, ist andere Frage.
Verfasst: 23.03.2006, 11:47
von doro
Mit datum? dann koennte da eine chance sein!
Verfasst: 23.03.2006, 12:28
von Leo
Die Bilder sind als Files gespeichert, also man kann das Datum der File-Speicherung auf jedem Fall beweisen.
Doro, ich wohne in Kopenhagen, Østerbro.
Verfasst: 23.03.2006, 12:52
von doro
Dann wuerde ich es auf jeden fall versuchen, aber wie gesagt, wenn es dipositum war, was du bezahlt hast! Wo wohnst Du eigentlich?