Wenn man Whg kuendigt, kann man bis zum Ende da bleiben?
Verfasst: 29.03.2006, 09:46
Hi,
ich beabsichtige aus einer Wohnung in KBH in eine andere umziehen, und muss daher die erste Whg kuendigen. In die neue Wohnung kann ich jedoch erst am 30. September einziehen. Ich werde dann meine erste Whg (mit 3 Monate-Frist) am 25. Juni kuendigen. (Im Vertrag steht, dass "Lejer kan opsige lejeaftaler om beboelseslejligheder med 3 måneders varsel til den første hverdag i en måned"). Kann ich dann in dieser Wohnung bis zum 30. September ruhig weiter wohnen, oder wie lauft es?
In D, haette ich diese Frage gar nicht gestellt, da alles klar ist. Aber hier habe ich gehoert, dass man unter aehnlichen Umstaenden eine Whg z.B. zum 2 Wochen davor raeumen muesste.
Leo
ich beabsichtige aus einer Wohnung in KBH in eine andere umziehen, und muss daher die erste Whg kuendigen. In die neue Wohnung kann ich jedoch erst am 30. September einziehen. Ich werde dann meine erste Whg (mit 3 Monate-Frist) am 25. Juni kuendigen. (Im Vertrag steht, dass "Lejer kan opsige lejeaftaler om beboelseslejligheder med 3 måneders varsel til den første hverdag i en måned"). Kann ich dann in dieser Wohnung bis zum 30. September ruhig weiter wohnen, oder wie lauft es?
In D, haette ich diese Frage gar nicht gestellt, da alles klar ist. Aber hier habe ich gehoert, dass man unter aehnlichen Umstaenden eine Whg z.B. zum 2 Wochen davor raeumen muesste.
Leo