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Muss dän. Eheukrunde v. ein. amerikaner legalisiert werden?
Verfasst: 23.06.2006, 16:03
von Molly
Kann mir jemand sagen, ob dänische Eheukrunde von einem amerikaner legalisiert werden muss? Verstehe, dass dafür Statsamt zuständig ist, hab aber heute nicht telefonisch erreicht...
Verfasst: 23.06.2006, 16:55
von Lars J. Helbo
Ich denke Du mußt einiges mehr erzählen.
Wo hat diese Amerikaner geheiratet? Welche Staatsangehörigkeit hat die Ehegattin? Wo wohnen die beiden? In Amerika, in DK, in D? Das ist doch alles wichtig für eine Antwort und das können wir beim besten Willen nicht aus der Frage errraten.
Verfasst: 24.06.2006, 12:00
von Molly
Stimmt, sorry. Amerikaner mit Aufenthaltserlaubnis in D., Gattin Studentin aus GUS, die Frage bezieht sich auf den Recht für USA: ob dänische Eheurkunde für USA legalisiert werden muss oder nicht.
Verfasst: 24.06.2006, 12:06
von Ursel
Hej Molly!
ich denke nicht, denn weder D noch UDSA sind ja irgendwelche undurchsichtigen Staaten mit undurchsichtigen Bürokratien.
Uns ist einmal - allerdings innnerhalb der EU - dasselbe mit anderen Urkunden erklärt worden.
Solange ein Staat eine nachprüfbare Bürokratie hat, die dem "normalen" Anspruch genügt, ist eine Urkunde eine Urkunde und muß allenfalls übersetzt werden.
Sowas gilt wohl für Geburts-, Sterbe-, Adoptions- und eben wohl auch Heiratsurkunden.
Mit absoluter Sicherheit kann das wohl nur das ameirkanische konsulat beantworten - oder?
Gruß Ursel, DK
Verfasst: 24.06.2006, 20:37
von Molly
Danke, dass auch. Statsamt und USA Botschaft. Viellen Dank, Ihr habt meine Vermutungen bekräftigt.
Verfasst: 24.06.2006, 21:43
von Anja01
Hej!
Da muss ich mich auch mal zu Wort melden.
Ich würde da nämlich auch beim amerik. Konsulat nachfragen. Und zwar aus folgendem Grund:
Für die Vorlage bei einem deutschen Standesamt muss eine Heir.Urk. aus USA auch legalisiert werden (ich weiss jetzt aus demKopf leider nicht ob eine Apostille ausreichend ist).
Also, wenn Deutschland die amerik. urk nicht so ohne weiteres anerkennt, ist es ja auch fraglich, ob USA die DK-Urkunden anerkennt. Ausserdem haben in USA die Bundesstaaten teilweise unterschiedliches Recht. Von daher ist es fraglich.
Hilsen
Anja