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Aufenthaltsgenehmigung - Arbeitserlaubnis

Verfasst: 08.08.2006, 12:09
von ScoobieDoo
Hallo Zusammen,

habe am Freitag ein Vorstellungsgespräch bei einer dänischen Firma. Im Zuge dessen mal eine Frage zu o.g. Themen:

Da ich bereits in DK lebe aber noch in Deutschland arbeite habe ich natürlich bereits eine Aufenthaltsgenehmigung (beschränkt auf 5 Jahre) und natürlich auch eine CPR-Nr.

Sollte ich den Job in DK nun bekommen, benötige ich dann eigentlich noch zusätzlich eine Arbeitserlaubnis oder ist die für EU-Bürger bereits mit der Aufenthaltsgenehmigung erteilt?

Vielen Dank schon mal im voraus.

Gruß
Peter

Verfasst: 08.08.2006, 12:50
von Juergen
Ich glaube, dass man hier wohl lieber sieht, wenn du schon hier wohnst, dass du dann auch in Dk arbeitest und deine Steuern bezahlst.
Du brauchst garantiert keine Arbeitserlaubnis.
Habe auch noch nie gehört, dass danach einer gefragt hätte.

Gruß

Verfasst: 08.08.2006, 14:16
von Marion1
gelöscht

Aufenthaltsgenehmigung

Verfasst: 08.08.2006, 21:41
von Vilmy
Hej,
es ist so, wie Juergen sagt:; es gibt gar keine ArÜbeitsgenehmigungen für EU Arbeitgeber. Ein EU Arbeitgeber kann in DK einen Arbeit annehmen und dann einfach seinen Umzug kundtun; dann bekommt er eine Aufenthaltkarte (opholdsbevis), zuerst befristet, danach unbefristet.

Mit andern Worten: wenn du als Arbeitnehmer sozusagen Selbstversorger bist, dann muss dir niemand etwas genehmigen oder erlauben.

Gruss, vilmy

Verfasst: 09.08.2006, 08:10
von ScoobieDoo
Alles klar, vielen Dank! Eine bürokratische Hürde weniger... jetz muss ich nur noch den Job bekommen ;-)

Gruß
Peter