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Traum Ferienhaus
Verfasst: 21.08.2006, 15:42
von lewi
Hallo
wir haben schon lange den Traum vom eigenen kleinen Ferienhaus in DK.
Gibt es für uns Deutsche da eine Möglichkeit eins zu kaufen ?
Freu mich auf zahlreiche ANWORTEN !
LG
Verfasst: 21.08.2006, 15:46
von reimund1012
Hej,
die Frage hatten wir schon mindestens 100 mal.
Die Antwort ist ein ganz schlichtes Nein.
Gruß
Reimund
fast richtig
Verfasst: 21.08.2006, 19:07
von Vilmy
Wege zum eigenen Ferienhaus:
1. Erben; okay, die Chance mit den dänischen Eltern oder Großeltern hast du verpasst.
2. Heiraten: einen dänischen Staatsbürger heiraten (entweder mit Haus oder der Däne/die Dänin kauft ein Haus).
3. nach DK auswandern, viele Jahre warten (7?) und dann ein Haus kaufen.
Das waren die drei Wege zum eigenen Ferienhaus.
Gruss, vilmy
Verfasst: 21.08.2006, 19:24
von annikade
Hier ist wohl eben ganz laut eine Traumblase zerplatzt!!
@lewi
Also dann einfach jedes Jahr dasselbe Haus mieten.
Ist fast genauso gut, bestimmt nicht ganz so teuer und ihr habt nicht den Ärger mit den vielen Feriengästen!
Gruß
/annikade
Verfasst: 21.08.2006, 19:37
von Axel Finger
Hallo lewi,
meine Vorredner haben alles schon gesagt.
Es geht nicht. Und das ist auch gut so!
Wenn es gehen würde... Hast du mal bei den Immobilienmaklern
in die Schaufenster geguckt und die Preise angeschaut

Verfasst: 24.08.2006, 00:03
von Born
Hallo,
falls mein dänischer Steuerberater kein Dummschwätzer ist,haben hier so ziemlich alle Unrecht.Es ist sehr wohl möglich relativ einfach ein Ferienhaus zu erwerben,man muss es lediglich gewerblich nutzen.Das bedeutet,das man sein Ferienhaus für 8Monate zur Vermietung anbieten muss,weiter nichts.Ob es nun einer mietet oder nicht ist wurscht.Auch beim Erwerb eines Einfamilienhauses gibt es Schlupflöcher,einfach mal beim dänischen Steuerberater nachfragen.
Tschüss
Verfasst: 24.08.2006, 08:56
von Ursel
Guten Morgen!
Einer gegen viele???
Und gefragt wurde doch wohl nach einer legalen Möglichkeit ---
Die Erfahrung hat uns gezeigt, daß nicht einmal Behörden, Ämter und Rechtsanwälte alles wissen...
Gruß Ursel, DK
Verfasst: 24.08.2006, 09:13
von AnjaAue
Wir konnten auch ein Ferienhaus auch auf Bornholm kaufen. So stand es auf den Plakaten. Der Kauf bezog sich aber nur darauf, dass ich 5 Wochen im Jahr das Haus bewohnen kann und der Rest der Zeit über eine Agentur vermietet wird. Mitspracherechte waren nicht vorgesehen.
Auf solche Verträge würde ich mich aber nicht einlassen. Der Preis war zusätzlich noch ein K.O-Kriterium.
Verfasst: 24.08.2006, 09:36
von Jutta Hoffmann
Wenn ich mir ein Ferienhaus zulegen möchte, dann will ich doch mehr als nur 5 Wochen das Haus auch nutzen, und vor allem möchte ich dann hinfahren können, wann ich möchte. Also nix mit Ferienhaus.
Oder doch 'nen Dänen heiraten

Wo ist die Rubrik mit den Bekanntschafts- und Hochzeitsannoncen?

Verfasst: 24.08.2006, 10:23
von annikade
AnjaAue hat geschrieben:Der Kauf bezog sich aber nur darauf, dass ich 5 Wochen im Jahr das Haus bewohnen kann und der Rest der Zeit über eine Agentur vermietet wird.
Hej Anja,
So läuft das aber mit den Ferienhäusern fast immer!
Hier war es vielleicht ein besonders "knapp" kalkuliertes Finanzierungsmodell...

, aber wenn man sich nicht um alles (Vermietung, Verwaltung) selbst kümmern will und eine Agentur damit betraut, dann vermietet die Agentur das Haus nunmal so oft wie möglich. Da musst Du dich oftmals genauso "anmelden", wie die Feriengäste.
Gruß
/annikade
Verfasst: 24.08.2006, 13:44
von joe100
Hej,
ich stelle noch einmal rein, was mir ein seriöser Makler und Advokat zu diesem Thema gegeben hat:
quote..
Richtlinien für den Kauf von Immobilien in DK
1.) Die Hauptregel
Um Immobilien in Dänemark zu kaufen zu können muß man als Ausgangspunkt – ohne Rücksichtnahme auf Staatsbürgerschaft – wenigstens 5 Jahre in Dänemark Aufenthalt gehabt haben. (festen ersten Wohnsitz)
Bei Anmeldung einer Auflassungsurkunde mit Antrag auf Eintragung ins dänische Grundbuch, muß der Käufer eine eidesstattliche Erlärung über den Umfang seines bisherigen Aufenthaltes in Dänemark geben.
2.) Die Ausnahmen
Alle anderen Personen, Gesellschaften und deres gleichen müssen eine Genehmigung haben vom dänischen Justizminister um Immobilien in Dänemark zu kaufen. Diese Genehmigung muß spätestens 6 Monate nach der Übertragung eingereicht worden sein.
Von dieser Regel gibt es durch EU-Richtlinien folgende Ausnahmen, nur für EU Bürger:
Die dänischen Regeln beinhalten eine Beschreibung von 3 Gruppen/Sorten von Personen und Gesellschaften, die in Frage kommen könnten. Die Bedingungen sind verschieden für jede einzelne Sorte und Gruppe.
Ausnahme 1:
Arbeitnehmer, die Staatsbürger eines EU Staates und als Lohnempfänger in Dänemark beschäftigt sind, oder die eine EU Aufenthaltgenehmigung haben.
Die ersterwähnten Arbeitnehmer müssen eine Arbeitgebererklärung (EU Aufenthaltsgenehmigung) vorzeigen können oder Namen und Adresse vom Arbeitgeber mitteilen.
Die letztlich erwähnten Arbeitsnehmer sind normalerweise in einem anderen EU Staat beschäftigt. Diese Personen sollten vor dem Kauf von Immobilien einen Antrag stellen auf Aufenthaltgenehmigung gemäß den gesetzlichen Voraussetzungen.
Nach diesen Regeln hat man ein Recht auf Aufenthaltsgenehmigung als EU Bürger, die nicht ihr Geld in Dänemakr verdienen, wenn nachgewiesen wird, dass der Antragsteller und seine Familie über Einnahmen von z.B. Rente, Gehalt oder andere Mittel verfügt, die mindestens mit der dänischen
Mindest - Sozialhilfe vergleichbar sind. (§ 37 Dänisches Sozialgesetzbuch)
Es ist übrigens auch eine Bedingung, dass die Immobilie als erster alljährlicher Wohnsitz genutzt wird, was die dänischen Behörden (sprich Polizei) auch kontrolliert.
Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung sollte vor dem Kauf der Immobilie gestellt werden.
Ausnahme 2:
EU Bürger und/oder Gesellschaften von Ländern der EU , die sich wirtschaftlich betätigt haben oder dasselbe in Dänemark planen, oder die von ihrer Hauptniederlassung in einem anderen EU Land aus eine Agentur oder Zweigstelle in Dänemark errichten oder Dienstleistungen anbieten wollen.
Es ist eine Bedingung, dass der Kauf von Immobilien eine Voraussetzung der wirtschafltlichen Tätigkeit oder de Lieferung der Dienstleistung zu sein hat.
Es ist übrigens bei Kauf von Immobilien für Gesellschaften notwendig, dass die Zweigstelle beim Dänischen Gesellschaftsregister registriert wird.
Es ist ratsam, im voraus die betroffenen Behörden um Genehmigung zu beantragen um sicher zu sein, dass die geplante wirtschaftliche Tätigkeit von der Immobilie ausgeübt werden darf und kann und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen.
Ausnahme 3:
Anderen Personengruppen als Arbeitnehmer Selbstständige sind laut EU Ratsdirektive freie Beweglichkeit zugesichert worden, im Rahmen der EU. Es dreht sich um Rentner, Studenten usw., die laut dieser Richtlinie ein Recht auf Aufenthalt beanspruchen können, jedoch unter den gleichen finanziellen Voraussetzungen wie unter Ausnahme 1.
Die Einnahmen müssen von jeweiligen Heimatland erfolgen, um zu vermeiden, dass diejenigen dem dänischen Staat zur Last fallen, wenn sie sich in Dänemark niederlassen.
Ferienhäuser:
Keine von den oben erwähnten Personen/Gruppen haben die Möglichkeit, in Dänemark eine Freizeithaus zu erwerben, ohne die Genehmigung vom Justizministerium oder ohne die Bedingung zu erfüllen, im Hinblick auf fünf-jährigen Aufenthalt. Es gibt jedoch Möglichkeiten, von dieser Vorschrift Ausnahmen zu machen, in dem Personen mit besonderen Beziehungen/Bindungen an Dänemark nach kürzerer Zeit mit Aufenthalt ein Freizeithaus erwerben können. Es ist jedes Mal eine gegenständliche Entscheidung wofür es keine allgemeinen Richtlinien gibt. Es gäbe jedoch die Feststellung, dass viele deutsch/dänische grenzüberschreitende familiäre Beziehungen eine brauchbare Begründung darstellen.
...unquote
Hils
Dieter
Verfasst: 06.10.2006, 22:16
von fluefisker
Es gibt jedoch Möglichkeiten, von dieser Vorschrift Ausnahmen zu machen, in dem Personen mit besonderen Beziehungen/Bindungen an Dänemark nach kürzerer Zeit mit Aufenthalt ein Freizeithaus erwerben können. Es ist jedes Mal eine gegenständliche Entscheidung wofür es keine allgemeinen Richtlinien gibt. Es gäbe jedoch die Feststellung, dass viele deutsch/dänische grenzüberschreitende familiäre Beziehungen eine brauchbare Begründung darstellen.
Mein Beitrag mag etwas scherzhaft klingen, aber in SH nennen wir das Gesinnungs-TÜV der DK Behörden.

Der dokumentierte Nachweis einer dänischen Ur-Oma würde schon etwas helfen.

Verfasst: 07.10.2006, 07:39
von Stern1979
@reimund1012
wenn diese Frage schon 100 Mal war, warum macht ihr nicht endlich mal eine Kategorie für neue Mitglieder mit den häufigsten Fragen ??????? Dann geht ihr den 100 mal gefrage aus dem weg. Neue Mitglieder können da nun wirklich nicht wissen.
Lg Stern
suche
Verfasst: 07.10.2006, 08:33
von Vilmy
Und warum benutzen die neuen Mitglieder nicht die Suchfunktion? Dies hier ist ein lockeres forum, kein Servicezentrum. Ich glaube, die Noderatren haben noch etwas anderes zu tun...
vilmy
Verfasst: 07.10.2006, 09:41
von Stern1979
Schade das man hier keinen Service auf fragen erwarten kann.Ich denke das gehört auch zu einem Forum, egal welches.
