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Mitnahme des PKW nach DK
Verfasst: 26.09.2006, 16:20
von sperrwerk90
Hallo
kann mir einer der hier anwesenden sagen was ich alles zu beachten haben wen ch mein PKW mit nach DK nehmen will.
Ich ziehe nach Nakskov und wollte mein Mercedes Benz 190 E 2 liter gerne mitnehmen.
Sperrwerk90
Norbert
Verfasst: 26.09.2006, 16:25
von Lost
wer suched der findet....>suchfunktion nutzen
aber mal im ernst , überleg dir das gut ....

Mitnahme des PKW nach DK
Verfasst: 26.09.2006, 17:01
von sperrwerk90
Hatte eigentlich gedacht das man hier eine vernünftig Antwort bekommt
Verfasst: 26.09.2006, 17:12
von thorbinoxx
Hatte eigentlich gedacht das man hier eine vernünftig Antwort bekommt
die hast du bekommen. es sei denn es macht sich hier noch eine forumdrohne auf den weg und sammelt dir alle moeglichen links zu dem thema zusammen

Verfasst: 26.09.2006, 17:18
von Lost
ähm drei pn s mit infos der suchmachine sind ja wohl vernünftig oder nicht ?!....

Verfasst: 26.09.2006, 17:20
von Lars J. Helbo
Das wichtigste ist, daß Du Geld auf dem Konto hast. Bei der Ummeldung mußt Du nämlich eine Gebühr in Höhe von 180% des Zeitwertes des Autos bezahlen.
Das Thema ist aber wirklich oft hier erörtert worden. Mit hilfe des Suchsfunktions, wirst Du also problemlos alle details finden.
Verfasst: 26.09.2006, 20:27
von awe
Wenn man zeitlich begrenzt angestellt ist ( einen Zeitvertrag hat ) dann kann man diesen Beitrag quasi "anstottern". Sprich man zahlt den Betrag nicht auf einmal, sondern für die Dauer der Zeitarbeit..... War zumindest einmal so.
mfg,
Andreas
Verfasst: 27.09.2006, 21:55
von Uli88
Ja, das ist noch immer so. Wenn man nicht länger als 2 Jahre in DK bleibt, dann kann man die 180% Luxussteuer (auf den Zeitwert des Wagens) "abstottern" (1% im Monat von 180%, alle 3 Monate, degressiv)
Einfuhr siehe unter "Private Einfuhr eines PKW nach Dänemark" in diesem Forum:
Kanzlei Bang + Regnarsen, Kopenhagen, Berlin und Hamburg
Nimmt ein deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz in Dänemark auf, kann er seinen privaten PKW gegen Entrichtung einer Registrierungsabgabe und gff. der dänischen Mehrwertsteuer einführen. Alle Fahrzeuge, d.h. neue und alte, sind registrierungs-abgabenpflichtig. Es empfiehlt sich, vor der Einfuhr eine informative Auskunft über die Höhe der Registrierungsabgabe einzuholen.
Registrierungsabgabe:
Unverbindliche/informative Auskunft über die Registrierungsabgabe vor der Einfuhr:
Eine Auskunft über die Registrierungsabgabe vor der Einfuhr des PKW nach Dänemark kann kostenfrei auf Antrag an die örtliche Zoll- und Steuerbehörde (Told- og skatteregion) erteilt werden. Ein Formular (Nr. 21.009) ist auszufüllen und mit einer Kopie des deutschen Kraft-fahrzeugscheines an die Zoll- und Steuerbehörde zu schicken. Nach ca. 2 Wochen wird das Formular mit einer Auskunft über die Abgabe zurückgeschickt.
Registrierung nach der Einfuhr:
Spätestens 14 Tage nachdem ein Ausländer seinen Wohnsitz in Dänemark aufgenommen hat, hat er seinen eingeführten PKW zu registrieren. Zuständig für die Registrierungsabgabe ist die örtliche Zoll- und Steuerbehörde. Desweiteren muss das Fahrzeug von Statens Bilinspektion ("TÜV") technisch überprüft werden und bei einer dänischen Versicherung versichert sein. Dann können die dänischen Kennzeichen ausgehändigt werden.
Es empfiehlt sich, folgende Schritte einzuleiten:
Statens Bilinspektion:
Unter der zentralen Rufnummer 70 13 18 18 wird die Auskunft erteilt, wo ein ausländisches Fahrzeug untersucht werden kann. Beim Anruf ist die Karosserienummer bereit zu halten. Nach der Untersuchung, die DKK 600,- kostet, wird ein Attest ausgehändigt.
Told- & Skatteregion:
Nach der Untersuchung bei Statens Bilinspektion ist bei der örtlichen Zoll- und Steuerbehörde Folgendes vorzuführen bzw. mitzubringen:
- der PKW im zulassungsfähigen Zustand,
- der ausländische Kraftfahrzeugschein,
- ggf. das ausgefüllte 21.009 - Formular,
- Bargeld oder ein Bankcheck für ein Depositum für die Zahlung der gesamten (vorläufig geschätzten) Registrierungsabgabe.
Sofern ein Antrag auf Ratenzahlung der Registrierungsabgabe gestellt wird (siehe unten), ist ein Formular bei der Zoll- und Steuerbehörde auszufüllen und ein Nachweis zu führen, dass allein von einem vorübergehenden Aufenthalt in Dänemark die Rede ist. Dies geschieht durch Vorlage eines vom Arbeitgeber an die Zoll- und Steuerbehörde gerichteten Schreibens, worin angegeben wird, dass der Arbeitnehmer für einen konkret angegebenen Zeitraum (von maximal 2 Jahren) vorübergehend in Dänemark tätig ist.
Sobald das Depositum hinterlegt worden ist, wird ein Attest ausgehändigt.
Versicherung:
Der PKW muss bei einer dänischen Versicherungsgesellschaft versichert sein. Der Kontakt zu einer Versicherungsgesellschaft ist aufzunehmen, die dann ein "Forsikringsbevis til brug for indregistrering" ausstellt.
Motorkontoret:
Die Kennzeichen werden unmittelbar beim örtlichen "Motorkontor" der Polizei ausgehändigt. Es ist Folgendes mitzubringen:
- das Fahrzeug,
- die deutschen Kennzeichen,
- der deutsche originale Kraftfahrzeugschein,
- das Attest von Statens Bilinspektion,
- das Attest von Told & Skat,
- der Versicherungsschein,
- DKK 1.070.
Die endgültige Festsetzung des Wagenwertes zur Berechnung der Registrierungsabgabe
Die endgültige Registrierungsabgabe wird errechnet, sobald die zuständige Zoll- und Steuerbehörde den endgültigen abgabenpflichtigen Wert des PKW festgesetzt hat. Um den Wagenwert festzusetzen, wird der ausländische Staatsbürger von der Steuerbehörde aufgefordert, seinen PKW zwecks Wertschätzung einem bestimmten Taksator vorzuführen.
Sobald die Wertschätzung des Taksators vorliegt, wird die Registrierungsabgabe von der Zoll- und Steuerbehörde gemäß einer Tabelle berechnet. So berechnet sich die Abgabe z.B. bei einem 2-3 Jahre alten PKW mit 105 % von DKK 36.800 und 180 % vom Rest des Schätzwertes. Die errechnete Registrierungsabgabe wird dann mit dem Depositum verrechnet.
Ausländer mit vorübergehendem Aufenthalt in Dänemark:
Wie oben angeführt besteht seit 1. Juli 1999 die Möglichkeit für Ausländer mit vorübergehendem Aufenthalt in Dänemark, auf Antrag die Registrie-rungsabgabe in Raten vierteljährlich zu zahlen. Die Abgabe beträgt 3 % der errechneten Abgabe und wird im voraus per angebrochenes Vierteljahr bezahlt. Darüber hinaus wird per Vierteljahr ein Zuschlag von 1,5 % von der noch zu zahlenden Registrierungsabgabe bezahlt.
Die Genehmigung, die Registrierungsabgabe in Raten zu zahlen, wird jeweils nur für 2 Jahre erteilt. Sie kann jedoch um weitere 2 Jahre (bis insgesamt 8 Jahre und 4 Monate) verlängert werden. Die Abgabenpflicht hört mit Ende des Vierteljahres auf, in dem die Registrierungspflicht ebenfalls aufgehört hat. Das Depositum wird dann zurückerstattet.
Zoll und Mehrwertsteuer:
Ein PKW kann zoll- und mehrwertsteuerfrei nach Dänemark eingeführt werden. Ist jedoch von einem Fahrzeug die Rede, das weniger als 6000 Kilometer gefahren und jünger als 6 Monate ist, so muss die dänische Mehrwertsteuer von 25 % gezahlt werden.
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