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Mitgift

Verfasst: 15.10.2006, 12:18
von lucia
Hej, ich habe eine wichtige Frage. ich werde bald meinen daenischen Freund heiraten. von meinen Eltern werde ich Geld bekommen. weiss jemand, wie man diese 15% Schenkungssteuer umgehen kann. Vielleicht hat jemand Erfahrung damit gemacht.

Verfasst: 15.10.2006, 12:35
von Dagmar P.
Hej,

soweit ich weiß, besteht für Gelegenheitsgeschenke die Steuerfreiheit, wenn das Geschenk nicht unangemessen hoch ist. In D gibt es außerdem eine Steuerfreibetrag bis 205.000 Euro. Zusätzlich gibt es verschiedene Modelle, ob z.B. das Geschenk zweckgebunden - Grundstückskauf o.ä. -
ist. Dazu bräuchte man genauere Angaben. Wenn der Betrag hoch ist, würde ich doch einen Steuerberater fragen :wink:

Mfg

dagmar

mitgift

Verfasst: 15.10.2006, 13:03
von lucia
Wir wohnen in Daenemark. das Geld wuerden wir fuer ein Hauskauf verwenden. es handelt sich ueber einen groesseren Betrag.

Verfasst: 15.10.2006, 13:17
von Dagmar P.
Hej,

in D gibt es eine mittelbare Grundstücksschenkung, wenn das Geld für ein Grundstück oder ein Haus verwendet wird, aber nur, wenn der Vertrag bereits besteht. d.h. Steuerermäßigung Leider kann ich Dir für DK damit auch nicht weiterhelfen.

Gruß

Dagmar

Verfasst: 15.10.2006, 13:24
von lucia
ok braueche naehrer auskuenfte fuer dk. aber danke fuer deine hilfe

Verfasst: 15.10.2006, 13:46
von Lars J. Helbo
Umgehen kannst Du das nicht - das wäre Steuerhinterziehung.

Es gibt aber ein Freibetrag. Im Jahre 2006 ist das für Kinder 53.900 kr und für Schwiegerkinder 18.800 Kr. Ihr könnt nun das Geschenk auf Euch beide und über mehrere Jahre verteilen, so daß Ihr jedes Jahr jeweils lediglich den Freibetrag bekommt.

Es wäre dann natürlich naheliegend zu sagen, Ihr würdet den ganzen Betrag sofort als Darlehn bekommen, und diese würde dann jedes Jahr mit dem Freibetrag abgeschrieben. Ich bin mir aber nicht sicher, ob dies erlaubt wäre.

Re: Mitgift

Verfasst: 02.02.2016, 14:10
von dosdo
Habe diesen alten Thread entdeckt, weil ich bez. Schenkungssteuer vielleicht mal vor einer ähnlichen Situation stehe. Die Google-Recherche hat mich eher verwirrt, während es hier relativ einfach aussieht: 15% Schenkungssteuer in Dänemark bei sehr niedrigen Freibeträgen. Das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht in Deutschland, da Wohnsitzland des Schenkers (Eltern), kommt mit seinen höheren Freibeträgen also definitiv nicht zur Anwendung? Ist das Doppelbesteuerungsabkommen von Relevanz? Bin für Eure Tipps und Erfahrungen dankbar!
Grüße, dosdo

Re: Mitgift

Verfasst: 02.02.2016, 22:16
von micha_i_danmark
Ja natürlich ist das Doppelbesteuerungsabkommen hier relevant, da wenn ich es richtig verstehe Schenker und Erwerber ein jeweils D und DK ansässig waren. Leider nicht sehr leicht zu lesen. Guckst Du hier (Abschnitt III): [url]http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Daenemark/1996-11-06-Daenemark-Abkommen-DBA-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=5[/url]

Re: Mitgift

Verfasst: 04.02.2016, 11:07
von dosdo
Ach ja, juristische Texte, man liest sie zehnmal und versteht immer noch nichts. Aber irgendwie müssen Anwälte ja ihre Existenzberechtigung nachweisen :)
Es scheint aber tatsächlich so zu sein, dass beim Schenken/Vererben von Geld nur nach deutschem Recht versteuert wird, wenn der Schenker/Erblasser in Deutschland ist/war. Das sagt Artikel 25, Absatz 3. Was mich nur verwirrt, ist, dass der Absatz 3 dann einschränkend auf Artikel 26 verweist, der sich wiederum nur auf die Absätze 1 und 2 von Artikel 25 bezieht, wo es um Fälle gleichzeitiger Besteuerung geht... Man wird nicht so recht schlau draus...