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Falsch geparkt in Kopenhagen
Verfasst: 28.10.2006, 18:44
von kolle
Hej zusammen,
ich habe mit meinem in Dtl. zugelassenen Fahrzeug in Kopenhagen sechs Meter von einer Kreuzung entfernt geparkt, in Dänemark muss man wohl 10 Meter einhalten, in Dtl. sind es nur fünf Meter. Ich wusste nicht, dass sich die Regeln in den einzelnen EU-Staaten in solchen Feinheiten unterscheiden - kann man das erwarten? Ich bekam einen Strafzettel über 510 Kronen - auf meinen Einspruch hin (per Email) wurde ich aufgefordert, meine Postadresse anzugeben. Warum wird diese gebraucht und was geschieht, wenn ich nicht bezahle? Ich muss dazu sagen, dass ich zur Zeit Gaststudent hier bin und auch ganz gerne bis Sommer 2007 bleiben möchte - da sollte man Ärger mit den Behörden vielleicht besser vermeiden...
Vielleicht hat jemand Erfahrungen diesbezüglich gemacht.
Gruß,
Kolle
Verfasst: 28.10.2006, 19:25
von Lars J. Helbo
Dein Einspruch war meines Erachtens so ziemlich das dümmste was Du tun konntest!
Erstens hast Du mit ein solcher Einspruch nicht den geringsten Aussicht auf Erfolg. Letztendlich wirst Du die 510 Kronen doch bezahlen müssen. Dazu kommen dann die Kosten des verfahrens.
Zweitens wenn Du in DK wohnst (auch als Gaststudent), dann darfst Du gar nicht mit ein in D zugelassene Auto hier fahren. Wenn also im Laufe des Verfahrens rauskommt, daß Du in DK wohnst, dann wirst Du vermutlich dazu verdonnert, daß Auto umzumelden. Das kostet dann die bekannte 180% des Schätzwertes - und Du wirst ein Bußgeld bekommen.
An Deiner Stelle würde ich also schnellstens den Einspruch zurück ziehen. Kannst ja sagen, Du hast das ganze mißverstanden.
Verfasst: 28.10.2006, 19:44
von kolle
Hej Lars,
danke für die aufmunternden Worte... Das Auto ist nun schon mal hier, vor meiner Anreise konnte ich diesbezüglich keine genauen Informationen einholen... Du kennst ja die Verwirrung im Netz, was dieses Thema betrifft.
Wenn ich jetzt zurückziehe, mache ich mich erst recht verdächtig. Was hältst Du davon, wenn ich meinen deutschen Hauptwohnsitz angebe und mich als Tourist ausgebe. Glaubst Du, die suchen im Melderegister nach meinem Namen?
Hilsen,
Kolja
Verfasst: 28.10.2006, 19:49
von Lars J. Helbo
Keine Ahnung.
Beachte aber auch, daß Du mit Dein Einspruch auch nichts (außer Kosten) erreichen wirst.
Ich denke aber immer noch, daß beste wäre ein Rückzieher. Noch liegt die Sache ja vermutlich nur bei dieser private Parküberwachungsfirma - nicht bei Polizei oder Behörden. Ich denke diese Firma wird den Fall bei einem Rückzieher einfach abschließen, und das war es dann.
Verfasst: 28.10.2006, 20:00
von noral
Hi Lars
Die erste Antwort, vor allem der erste Satz von Dir
war ja wohl phantastisch!
Soetwas braucht die Welt!
Bist ja ein absoluter Parkfachmann für Kopenhagen!
Übrigens wenn wir schon von "Dummheit" schreiben.
Bei "das dümmste" wird "dümmste" eigentlich groß geschrieben.
Aber, vielleicht deckt ja die neue, deutsche Rechtschreibung
das Auslassen über die "Dummheit" anderer.
Übrigens scheint der "Falschparker" noch jünger zu sein.
Wenn ich mir anschaue wieviel Fehler (in Deutschland) die Alten fabrizieren, dann dürfen jüngere Menschen erst recht
Fehler machen!
Ob der Einspruch letztendlich ein Fehler gewesen sein wird,
wird sich noch herausstellen!
(Die Gelassenheit eines Älteren!)
Es sitzen überall Menschen. Auch wenn gerade Wohlstandsgesellschaften
sich dadurch auszeichnen, daß sie immer unmenschlicher werden!
Bist Du eigentlich der Meinung, daß Dein Beitrag sehr konstruktiv und hilfreich für diesen jungen Menschen gewesen ist?
Viele Grüße
noral
Verfasst: 28.10.2006, 20:09
von Ursel
Hej Noral oderwie Du heißt!
Sag mal geht´s noch??
Vielleicht hätte Lars den Beitrag lieber auf Dänisch (seiner Muttersprache) schreiben sollen, die beherrscht er fehlerfrei.
Und wie sähe es dann mit Deinen Sprachkenntnissen aus?
Dem Textverständnis tut es doch eh keinen Abbruch, ob groß oder klein.
Und eine Beleidigung sehe ich auch nicht - es war das Dümmste, was er tun konnte - heißt ja nicht, daß er der Dümmste ist, gelle?
(Und nun fummel Dir selbst auseinander, was groß und was kleingeschrieben wird!)
ich lasse mich jetzt nicht darüber aus, wie ich es ansonsten finde, sogar Landsleute auf Rechtschreibfehler in einem Forum hinzuweisen - ich habe mich leider in letzter Zeit zu oft dazu hinreißen lassen, darauf hinzuweisen, daß solche "mitmenschlichen Rechthabereien" auf den Schreiber mehr als auf den, den es treffen soll, zurückfallen.
Schau mal in die übrigen Threads der letzten Tage, wie Rechtschreibkorrekturen ankommen!!!
Im übrigen habe ich auch gedacht, daß es wohl etwas dumm ist, im selben Atemzug (Thread) zu schreiben, daß man keinen Ärger mit den Behörden wolle, aber Einspruch einzulegen gegen einen Verstoß der Gesetze, die der Schreiber ja in genau demselben Thread anerkennt.
Wenn man gegen irgendwas Einspruch einlegt, bekommt man nun mal (erstmal oder sowieso) Ärger --- und der Schreiber sieht seinen Fehler an sich sogar ein.
ja, wieso dann Einspruch?
Ärger vermeiden wird das nicht.
Nützen auch nichts.
Dumm gelaufen.
Gruß Ursel, DK
Verfasst: 28.10.2006, 20:21
von Lars J. Helbo
Ob mein Beitrag hilfreich war, weis ich nicht. Ich meinte auch gar nicht, daß das Parken dum war. Ich meinte es war dum Einspruch zu erheben.
Erstens ist ein Bußgeld von 510 Kronen in dem Fall absolut normal. Es hat in den letzten Paar Jahren sehr viel Streit um sehr viel Aufregung über die Parkgebühren in Kopenhagen gegeben. Etliche haben versucht Einspruch ein zu legen und auch politisch dagegen vor zu gehen. Es hat aber nix gebracht. Die wahrscheinlichkeit, daß hier etwas herauskommt, halte ich dafür für praktisch nicht existent. Aber man kann es natürlich (wenn man will) darauf ankommen lassen.
Hier geht es aber um etwas ganz anderes. Wer in DK wohnt, darf kein in D zugelassene Auto hier fahren. Wenn jemanden es trotzdem tur und dabei erwischt wird, dem wird das sehr, sehr, sehr teuer kommen. Wenn man in DK wohnt und hier mit ein D Auto fährt, dann sollte man also sehr sorgfältig aufpassen, das man nicht damit auffällt. D.h. man sollte niemals zu schnell fahren. Man sollte immer das Auto sofort in die Garage verschwinden lassen. Niemals vor der Haustür oder der Schule der Kinder parken, wo jemanden merken könnte, daß hier kein Tourist unterwegs ist. Es geht einfach darum, daß man mit dem Auto unter keinen Umständen auffällt, weil es sonst viel zu teuer werden kann.
Wenn man nun trotz dieser Sorgfalt, beim Falschparken erwischt wird, dann sollte man natürlich auch hier versuchen nicht aufzufallen, und das tut man indem man rechtseitig bezahlt und kein Einspruch einlegt. Dann kann man nämlich hoffen, daß es keine weiteren Untersuchungen oder verfahren gibt - und der viel größere Sache (Schweren Fall von Steuerhinterziehung) nicht auffliegt.
Verfasst: 28.10.2006, 20:31
von Sollys
Hallo Noral,
also, ich kann in Lars´Bemerkung nichts Falsches (Falsches gross , weil das Falsche) sehen.
Er hat eine ehrlich gemeinte Warnung ausgesprochen. Hier sind schon viele Leute auf die Nase gefallen, die Bussgeldbescheide einfach ignoriert haben.
Was Kolle angeht, der sein Auto ja hier in Dänemark offensichtlich auf deutschen Nummernschildern fährt, ist es doch eine freundliche und ehrliche Warnung.
Teurer wird es für Kolle auf alle Fälle, wenn er diese ignoriert.
Schönen Abend noch
und liebe Grüsse
Susanne

Verfasst: 28.10.2006, 20:43
von tømrermester
in meiner fahrschulzeit (1976) waren es 9 meter abstand bis zur fahrzeugmitte. hat sich das in deutschland wirklich geändert? ich kann deinen verärgerung schon verstehen, aber natürlich musst du dich an den verkehrsregeln halten die in dem land hersschen, wo du fährst. es gibt einige andere fallgruben, die unterschiedlich sind zwischen deutschland und dänemark
es ist, glaube ich, erlaubt ein deutsches fahrzeug 14 tage zu halten bei wohnsitz in dänemark
in 2000 habe ich mit meinem deutschem auto zig bussgelder wegen falschparkens in dk erhalten. es ist nicht eine an meine damalige deutsche adresse geschickt worden. nicht weil ich glück gehabt habe, sondern weil sie es einfach nicht ins ausland verschicken. neulich war ein bericht im dänischem fernsehen, dass es anscheinend immernoch so ist.
also zieh die geschichte zurück und gib auf keinen fall deine adresse an!
Verfasst: 28.10.2006, 21:12
von Lars J. Helbo
aarhusvinduet hat geschrieben:
es ist, glaube ich, erlaubt ein halbes jahr ein deutsches fahrzeug zu halten bei wohnsitz in dänemark.
Das stimmt nicht. Wie zig mal hier im Forum geschrieben. Wenn man in DK wohnt, dann muß man sein Auto innerhalb von 8 Tagen ummelden.
Du kannst Dich natürlich in DK bis zu 6 Monate aufhalten, ohne hier zu wohnen (als Tourist oder auf Arbeitssuche). Wenn Duu Dich aber hier anmeldest - oder real Dein Wohnsitz hier nimmst - dann muß das Auto sofort umgemeldet werden.
aarhusvinduet hat geschrieben:
in 2000 habe ich mit meinem deutschem auto zig bussgelder wegen falschparkens in dk erhalten. es ist nicht eine an meine damalige deutsche adresse geschickt worden. nicht weil ich glück gehabt habe, sondern weil sie es einfach nicht ins ausland verschicken.
Doch, genau das tun sie jetzt auch. Wir hatten doch kürzlich einen langen Thread hier im Forum, wo ein Tourist auf der Parkplatz bei Netto ohne Parkscheibe gehalten hatte und jetzt eine Mahnung durch einen Deutschen Anwalt bekommen hatte. Das kann aber auch neu sein?
Ob Du Glück gehabt hast, weis ich nicht - oder Du hast einfach bezahlt?
aarhusvinduet hat geschrieben:also zieh die geschichte zurück und gib auf keinen fall deine adresse an!
Denke ich auch. So lange die Firma ihr Geld bekommt, werden sie nichts weiter unternehmen. Gefährlich wird es aber vor Gericht.
Verfasst: 28.10.2006, 21:14
von tømrermester
Lars J. Helbo hat geschrieben:aarhusvinduet hat geschrieben:
es ist, glaube ich, erlaubt ein halbes jahr ein deutsches fahrzeug zu halten bei wohnsitz in dänemark.
Das stimmt nicht. Wie zig mal hier im Forum geschrieben. Wenn man in DK wohnt, dann muß man sein Auto innerhalb von 8 Tagen ummelden.
Du kannst Dich natürlich in DK bis zu 6 Monate aufhalten, ohne hier zu wohnen (als Tourist oder auf Arbeitssuche). Wenn Duu Dich aber hier anmeldest - oder real Dein Wohnsitz hier nimmst - dann muß das Auto sofort umgemeldet werden.
aarhusvinduet hat geschrieben:
in 2000 habe ich mit meinem deutschem auto zig bussgelder wegen falschparkens in dk erhalten. es ist nicht eine an meine damalige deutsche adresse geschickt worden. nicht weil ich glück gehabt habe, sondern weil sie es einfach nicht ins ausland verschicken.
Doch, genau das tun sie jetzt auch. Wir hatten doch kürzlich einen langen Thread hier im Forum, wo ein Tourist auf der Parkplatz bei Netto ohne Parkscheibe gehalten hatte und jetzt eine Mahnung durch einen Deutschen Anwalt bekommen hatte. Das kann aber auch neu sein?
Ob Du Glück gehabt hast, weis ich nicht - oder Du hast einfach bezahlt?
aarhusvinduet hat geschrieben:also zieh die geschichte zurück und gib auf keinen fall deine adresse an!
Denke ich auch. So lange die Firma ihr Geld bekommt, werden sie nichts weiter unternehmen. Gefährlich wird es aber vor Gericht.
nå lars, der var du hurtig!!!

jeg havde ellers lige rettet min tekst fordi det var noget vrøvl.
Verfasst: 28.10.2006, 21:41
von Lars J. Helbo
Ja, sådan kan det gå

Verfasst: 29.10.2006, 06:06
von guestno1
was eine einfache frage hier doch für einen wirbel macht....
ich liebe dieses forum...
ohhhh man....
Verfasst: 29.10.2006, 19:39
von annikade
Lars J. Helbo hat geschrieben:Das stimmt nicht. Wie zig mal hier im Forum geschrieben. Wenn man in DK wohnt, dann muß man sein Auto innerhalb von 8 Tagen ummelden.
Hej Lars,
ich lese übrigens, dass für die Ummeldung/Registerierung 14 Tage Zeit sind. Zum Beispiel wie folgt:
EINFUHR VON PKW
Ausländer, die ihren Wohnsitz nach Dänemark verlegen, müssen innerhalb von 14 Tagen den evtl. eingeführten Wagen ummelden und die Registrierungsabgabe bezahlen. Den genauen Betrag erfährt man von den örtlichen Zollbehörden.
Die Quelle ist in diesem Fall die [url=http://www.ambberlin.um.dk/de/menu/%C3%9Cber+D%C3%A4nemark/Wirtschaft+und+Verkehr/Rund+um+das+Auto/?wbc_purpose=Basic]Homepage der Dänischen Botschaft in Berlin[/url] (bei Interesse dem Link folgen).
Und hier sagt es auch die [url=http://www.kopenhagen.diplo.de/Vertretung/kopenhagen/de/04/Leben__und__Arbeiten/seite__mitnahme__privater__pkw.html]Homepage der Deutschen Botschaft in Kopenhagen[/url] (hier ist ebenfalls der Link hinterlegt):
Einfuhr eines privaten Pkw nach Dänemark (Stand: September 2003)
Die Einfuhr aller Fahrzeuge, d.h. neue und gebrauchte, ist registrierungspflichtig. Der eingeführte Pkw muss innerhalb von 14 Tagen umgemeldet werden und eine Registrierungsabgabe entrichtet werden. Den genauen Betrag erfährt man von den örtlichen Zollbehörden.
Was ist nun richtig? Wird es von den dänischen Behörden tatsächlich anders gehandhabt oder wurde seit "September 2003" womöglich etwas geändert?
Gruß
/annika
Verfasst: 29.10.2006, 21:02
von Lars J. Helbo
14 Tage kann auch richtig sein. Es geht eben darum, daß es nicht 6 Monate oder ein Jahr ist. Das Auto muß gleich nach dem Umzug umgemeldet werden.