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Ferienhaus für 2-3 Monate mieten

Verfasst: 20.11.2006, 22:53
von Akina
Hallo,

nächstes Jahr gehe ich in Rente.

Dann würde ich gern Februar/März und Oktober/November in DK an der Nordsee für so jeweils 2bis 3 Monate verbringen.

Bei den grossen vermittlern gibst da nur "error" .

Der Preis muss natürlich auch stimmen, denn wenn ich 10 Wochen miete, zahle ich nicht den gesamten Einwochenpreis mal 10.

Hat jemand einen Tipp?

Verfasst: 21.11.2006, 07:43
von geloescht20
Hallo Akina,
übers Internet wirst Du sicher wenig Glück haben, so "viele" Wochen zusammenhängend zu finden. Da wird sicher immer schon was reserviert, ausgebucht bzw. gesperrt sein. Hast Du es schon telefonisch versucht? Ich könnte mir auch vorstellen, dass Private da flexibler sind.

Verfasst: 21.11.2006, 10:23
von Lars J. Helbo
Das Problem ist, daß dies gesetzlich verboten ist. In der Zeit zwischen 1.10 und 31.3 darf ein Ferienhaus nur für Kurzurlaub benutzt werden. Es ist nicht 100% klar definiert, was bei dem Begrif "Kurzurlaub" zu verstehen ist. Um Weihnachten/Neujahr kann es vielleicht bis zu 10 Tage gehen, ansonsten eher ein verlängerter Wochenende. 2-3 Monate ist aber mit sicherheit nicht erlaubt.

Verfasst: 21.11.2006, 10:35
von Sollys
Hallo Akina,

das wird gar nicht so ganz leicht sein. Das liegt an den Regeln für die ´Benutzung der dänischen Ferienhäuser im Winterhalbjahr´.
Diese Regeln betreffen alle Anbieter, sowohl private, als auch die grossen.
Es hängt mit dem Status des Hauses zusammen.
Die Regeln sind zusammengefasst wie folgt:

Vom 1. Oktober bis zum 31. März dürfen die Häuser nur zu kurzen Ferienaufenthalten genutzt werden. Es ist dabei egal ob der Eigner selbst das Haus verwendet oder es zu Vermietungszwecken nutzt.

Im Winterhalbjahr gilt eine Maximumsgrenze von 91 Nächten sprich (13 Wochen) in denen das Haus vermietet werden darf.

Am Stück darf es im Winter maximal 4 Wochen und einem einzigen Fall 5 Wochen benutzt werden. Dazwischen muss es mindestens 4 Tage nicht benutzt werden.

Eine Ausnahme bilden Häuser die einen Ganzjahresstatus haben und trotzdem zur Vermietung an Feriengäste genutzt werden dürfen. Diese Häuser liegen jedoch meistens in Ortschaften, nicht direkt im Ferienhausgebiet oder in Strandlage.

Bei welchen Häusern es sich um Häuser mit Ganzjahresstatus handelt, erfragst du am Besten in den Büros selber.

In unserem Falle sind es von über 500 Häusern nur knapp 10, die einen Ganzjahresstatus haben.

Sollte gegen diese Regel verstossen werden riskieren die Eigner und Vermittler ein sehr hohes Bussgeld.

Liebe Grüsse

Susanne :wink:

Verfasst: 21.11.2006, 21:55
von Akina
Hallo,

danke für die Informationen

Das mit den Benutzungsregeln war mir völlig unbekannt.

Dann werde ich mich mal ans Telefon hängen und mich mal klug machen.

Verfasst: 22.11.2006, 17:38
von Dr.Tossi
Sonst bei 2-3 Monaten vielleicht mal zwischendurch das Haus wechseln. Bei der langen Zeit sollte doch ein kleiner Umzug ein paar Meter weiter durchaus drinn sein und Ärger mit dem Gesetz gibt es dann auch nicht.

Viel Erfolg bei der Suche !

LG
Torsten