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Scheidungsrecht / Sorgerecht
Verfasst: 15.01.2007, 14:00
von astral
Hallo zusammen,
ich würde gerne mal wissen, ob es stimmt, dass der Ehemann das Sorgerecht für seine Kinder entzogen bekommt, wenn sich herausstellt, dass er während der Ehe- oder Scheidungsphase eine Freundin hatte.
Viele Grüsse
astral
Verfasst: 15.01.2007, 14:19
von Lars J. Helbo
In DE, DK oder wo?
Verfasst: 15.01.2007, 14:23
von galaxina
sowas hab ich auch noch nie gehoert! Ich moechte Lars' Frage ergaenzen um die Frage im 15. oder 21. Jahrhundert?
Verfasst: 15.01.2007, 14:49
von astral
Hallo, danke, das habe ich mir auch gedacht.
Also, es geht um DK in diesem Jahrhundert.
Ein Freund von mir hat halt Angst, dass er das Sorgerecht für seine Kinder entzogen bekommt, wenn herauskommt dass er während der Ehe / Scheidung eine Freundin hat. Kann seine Frau so etwas erwirken?
Verfasst: 15.01.2007, 15:24
von annikade
Also, wenn die Bestimmungen in DK so ähnlich sind wie bei uns, dann müssten schon recht wüste Familienverhältnisse herrschen, damit einem solchem Antrag stattgegeben wird.
/annika
Verfasst: 15.01.2007, 15:30
von astral
Würde es auch wüst genug sein, wenn die Frau einfach einen Riesenanfall bekommt und durchdreht?
Verfasst: 15.01.2007, 15:34
von annikade
astral hat geschrieben:Würde es auch wüst genug sein, wenn die Frau einfach einen Riesenanfall bekommt und durchdreht?
Welche Frau?
Also, beantragen kann man grundsätzlich erst mal alles.

Ob dem Antrag dann auch stattgegeben wird, ist die andere Sache.
In Deutschland herrscht für Familiensachen vor Gericht Anwaltszwang.
Der berät einen dann, ob "Durchdrehen" als Begründung für einen Antrag auf alleinige elterliche Sorge ausreichend wäre.
/annika
Verfasst: 15.01.2007, 15:37
von astral
Die Ehefrau meine ich natürlich, wenn sie erfährt dass er eine Freundin hat.
Mh, also Du meinst es besteht das Risiko?
Ich kann mir das eigentlich garnicht vorstellen...
Verfasst: 15.01.2007, 16:00
von Lars J. Helbo
Also wenn es um DK in die Neuzeit geht, dann gibt es kein Grund zur Besorgnis. Untreue ist in DK gar nicht von der Gesetzgebung erfaßt.
Bei einer Scheidung wird der Sorgerpflicht für die Kinder in aller Regel geteilt. Dabei zählt eigentlich nur "dem Wohl des Kindes". D.h. wenn einer der Eltern außen vor bleiben soll, dann eigentlich nur, wenn Umgang mit diesem Elternteil für das Kind schädlich sein könnte. D.h. z.B. wenn ein Elternteil schwer kriminel ist, oder im Falle von Incest.
Untreue in der Ehe hat mit Sicherheit keine Bedeutung.
Zum Verständnis wichtig ist vielleicht auch, daß es bei einer Scheidung in DK grundsätzlich keine "Schuld" gibt. Also, es muß (und darf) nicht geklärt werden, wer an dem Scheitern der Ehe Schuld ist.
Verfasst: 15.01.2007, 16:07
von astral
Danke für die Info.