Frage zur Auflösung Mietvertrag in DK
Verfasst: 20.01.2007, 10:49
Hallo zusammen!
Mal ne Frage, bin mir da sehr unsicher.
Habe in DK einen Mietsvertrag für ein Zimmer und im Vertrag steht, wenn ich innerhalb 6 Monaten („indenfor 6 måneder) ausziehe muss ich diese „Genudlejnings-Gebühr“ bezahlen.
Ich bin am 3. November eingezogen aber der Mietsvertrag gilt ab 1.November. Ich möchte bis Ende April ausziehen.
1. Frage: Habe ich dann die 6 Monate voll und muss diese Gebühr nicht zahlen?
2. Frage: welchen Tag sollte ich in meiner Kündigung angeben – 30. April oder 1. Mai?
Im Vertrag steht dass ich bis zum 1. Tag eines Monates kuendigen kann, mit einer Frist von 3 Monaten.
Danke euch sehr für eure Hilfe.
Und wünsche allen ein tolles Wochenende!
Anirak
Mal ne Frage, bin mir da sehr unsicher.

Ich bin am 3. November eingezogen aber der Mietsvertrag gilt ab 1.November. Ich möchte bis Ende April ausziehen.
1. Frage: Habe ich dann die 6 Monate voll und muss diese Gebühr nicht zahlen?
2. Frage: welchen Tag sollte ich in meiner Kündigung angeben – 30. April oder 1. Mai?
Im Vertrag steht dass ich bis zum 1. Tag eines Monates kuendigen kann, mit einer Frist von 3 Monaten.
Danke euch sehr für eure Hilfe.
Und wünsche allen ein tolles Wochenende!
Anirak