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Frage zur Auflösung Mietvertrag in DK

Verfasst: 20.01.2007, 10:49
von anirak78
Hallo zusammen!
Mal ne Frage, bin mir da sehr unsicher. :?: Habe in DK einen Mietsvertrag für ein Zimmer und im Vertrag steht, wenn ich innerhalb 6 Monaten („indenfor 6 måneder) ausziehe muss ich diese „Genudlejnings-Gebühr“ bezahlen.
Ich bin am 3. November eingezogen aber der Mietsvertrag gilt ab 1.November. Ich möchte bis Ende April ausziehen.

1. Frage: Habe ich dann die 6 Monate voll und muss diese Gebühr nicht zahlen?
2. Frage: welchen Tag sollte ich in meiner Kündigung angeben – 30. April oder 1. Mai?
Im Vertrag steht dass ich bis zum 1. Tag eines Monates kuendigen kann, mit einer Frist von 3 Monaten.

Danke euch sehr für eure Hilfe.
Und wünsche allen ein tolles Wochenende!

Anirak

Verfasst: 20.01.2007, 14:16
von Vilmy
Hej,
November - April sind 6 Monate, also keine Gebühr. Massgeblich ist der Vertrag, nicht ab wann du dich in der Wohnung aufgehalten hast. Also keine genudlejningsgebyr.

Du musst noch im Januar kündigen, um die Kündigungsfrist einzuhalten--spätestens am 31.1.. Gerne schriftlich direkt oder mit Einlierfungsschein der Post, damit du dokumentieren kannst, dass du rechtzeitig gekündigt hast.

Kündige zum 30.4.2007, nicht zum 1.5.2007. Und seh noch einmal genau in den Vertrag, wann du ausziehen musst, manchmal steht da, dass man 14 Tage vorher ausziehen musst.

Gruss, vilmy

danke fuer die hinweise

Verfasst: 24.01.2007, 12:21
von anirak78
danke fuer die hinweise und ne schoene woche noch!!!