Änderung Steuer DK

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MSandoz
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Änderung Steuer DK

Beitrag von MSandoz »

Habe gehört,dass sich im nächsten Jahr das Steuerrecht in DK ändern soll.Demnach sollen Ehefrauen oder Ehemänner,je nachdem wer von beiden arbeitet nicht mehr geltend gemacht werden dürfen.Dies würde nach Berechnung eines Kollegen ca. 200 Euro weniger Nettoverdienst bedeuten.Dies soll angeblich auch für Dänen gelten.Desweiteren soll das Kilometergeld (Grenzpendler) ab der Grenze berechnet werden.
Weiss hier jemand,ob das Ganze zutreffend ist und hat nähere Angaben dazu?
Wäre interessant zu wissen,ob sich das Nach-DK-Fahren-Geeiere dann noch lohnt.
MSandoz
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Beitrag von MSandoz »

Das hat der Kollege schon gemacht und es wurde ihm auch bestätigt.Aus diesem Grunde konnte er auch schon eine Vorabberechnung vornehmen.Ich hatte eher gehofft,dass hier jemand ne Homepage kennt,wo man das Schwarz auf Weiss nachlesen könnte. :wink:
hjem
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Beitrag von hjem »

Hej,
schau mal hier, dort findest Du wahrscheinlich antwort.

http://www.poerksen-consulting.dk/default.asp
mib777
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Beitrag von mib777 »

Der Ægtefællefradrag wird definitv nicht mehr für das Steuerjahr 2011 gelten. Jeder kann dann als voll Steuerpflichtiger seine Zinsen auf Haus, Auto etc. bei skat angeben (wie fast alle Dänen auch), wenn man mind. 75% seines Einkommens in DK hat.

km-fradrag ist meines Wissens nicht geändert worden,wohl aber der maximale Beitrag für fagforening, der von ser Steuer abgesetzt werden kann.
mvh
Michael
MSandoz
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Beitrag von MSandoz »

hjem hat geschrieben:Hej,
schau mal hier, dort findest Du wahrscheinlich antwort.

http://www.poerksen-consulting.dk/default.asp
Danke dir sehr.Genau sowas hatte ich gesucht.Es gibt so Leute,die glauben's einfach nicht,wenn man's nicht Schwarz auf Weiss präsentiert. :D
MSandoz
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Beitrag von MSandoz »

mib777 hat geschrieben:Der Ægtefællefradrag wird definitv nicht mehr für das Steuerjahr 2011 gelten. Jeder kann dann als voll Steuerpflichtiger seine Zinsen auf Haus, Auto etc. bei skat angeben (wie fast alle Dänen auch), wenn man mind. 75% seines Einkommens in DK hat.

km-fradrag ist meines Wissens nicht geändert worden,wohl aber der maximale Beitrag für fagforening, der von ser Steuer abgesetzt werden kann.
Auch dir ein herzliches Dankeschön.Habe mich mittlerweile auch wegen des KM-Geldes informiert.Wie du's schon sagst,wurde nicht geändert (Noch nicht!). :D
MSandoz
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Beitrag von MSandoz »

Was mich allerdings doch ein bischen stutzig macht ist das:

....Nur sofern mindestens 75% der Jahreseinkïnfte in DK erzielt werden und der ausländische Ehepartner keine oder nur ganz geringfügige Einkünfte hat, kann der Freibetrag weiterhin berücksichtigt werden...

Muss ich dem Skat beweisen,dass meine Frau in D nicht arbeitet?

Ich glaube,ich ruf den Skat mal an die Tage.Möchte lieber kein böses Erwachen. :?
mib777
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Beitrag von mib777 »

Das wird man vermutlich einfach nur bestätigen müssen. In DE ist man ja nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, wenn man nur geringfügig Verdienender ist.

Sollte man dabei falsche Angaben machen ist das natürlich Steuerbetrug und ein Abgleich mit dem deutschen FA bringt einen dann in ernsthafte Schwierigkeiten.
mvh
Michael
MSandoz
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Beitrag von MSandoz »

Habe mich beim Skat erkundigt.Ich muss tatsächlich einen Beweis erbringen.Man(n) sagte mir,meine Frau soll eine Bestätigung vom Arbeitsamt verlangen,welche ich dann zum Skat nach Tönder schicken soll.Wenn das alles ist...kein Problem. :mrgreen:
mib777
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Beitrag von mib777 »

Das wird dann ja interessant. Die wissen dann beim roten A wahrscheinlich wieder mal nicht, was man eigentlich will. Und die andere Seite meinte das eigentlich alles ganz anders :|

Man muss nur darauf achten, dass etwaige Einkünfte des Ehepartners gegen gerechnet werden. Sollte dieser also einen 400 € Job haben, ist das Ganze schon erledigt.
mvh
Michael
freshair(gelöscht)

Beitrag von freshair(gelöscht) »

Hi...

...woher soll denn das Arbeitsamt wissen, ob deine Frau arbeitet oder nicht?...die kennen dort nur Leute, die arbeitssuchend gemeldet sind...die "normale Hausfrau" ist z.B. nicht arbeitssuchend gemeldet...

Gruß aus Schwelm
MSandoz
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Beitrag von MSandoz »

@mib777

Du hast dir den link von hjem wohl nicht durchgelesen.Da steht:

...und der ausländische Ehepartner keine oder nur ganz geringfügige Einkünfte hat, kann der Freibetrag weiterhin berücksichtigt werden...

Nebenbei hat meine Frau gar keine Einkünfte. :D

@freshair

Das habe ich mich auch gefragt.Ich hatte den Skatman auch gefragt,ob eine Lohnsteuerkarte meiner Frau reichen würde und er sagte nein.Wortwörtlich sagte er Bescheinigung vom A-Amt.Also,wenn das A-Amt das nicht beweisen kann,wer dann? Das Finanzamt vielleicht?

Nebenbei,meine Frau ist beim A-Amt gemeldet. :D
Hina
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Beitrag von Hina »

Vom Arbeitsamt wirst Du solch eine Bestätigung nur bekommen, wenn Deine Frau dort als arbeitssuchend gemeldet ist und Leistungen bezieht. Wirklich bestätigen können Dir das aber die Sozialversicherung und das Finanzamt. Bei denen werden grundsätzlich alle, die erwerbstätig sind, egal in welcher Form, also auch geringfügig Beschäftigte, als in Arbeit an- und abgemeldet.
Hilsen Hina
Dänemarkfans
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Beitrag von Dänemarkfans »

freshair hat geschrieben:Hi...

...woher soll denn das Arbeitsamt wissen, ob deine Frau arbeitet oder nicht?...die kennen dort nur Leute, die arbeitssuchend gemeldet sind...die "normale Hausfrau" ist z.B. nicht arbeitssuchend gemeldet...

Gruß aus Schwelm
Jeder kann sich in D arbeitssuchend melden. ;)
Hina
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Beitrag von Hina »

Deshalb können die das auch nur bestätigen, wenn man Leistungen vom Arbeitsamt bezieht :wink:.