Änderung Steuer DK
Änderung Steuer DK
Habe gehört,dass sich im nächsten Jahr das Steuerrecht in DK ändern soll.Demnach sollen Ehefrauen oder Ehemänner,je nachdem wer von beiden arbeitet nicht mehr geltend gemacht werden dürfen.Dies würde nach Berechnung eines Kollegen ca. 200 Euro weniger Nettoverdienst bedeuten.Dies soll angeblich auch für Dänen gelten.Desweiteren soll das Kilometergeld (Grenzpendler) ab der Grenze berechnet werden.
Weiss hier jemand,ob das Ganze zutreffend ist und hat nähere Angaben dazu?
Wäre interessant zu wissen,ob sich das Nach-DK-Fahren-Geeiere dann noch lohnt.
Weiss hier jemand,ob das Ganze zutreffend ist und hat nähere Angaben dazu?
Wäre interessant zu wissen,ob sich das Nach-DK-Fahren-Geeiere dann noch lohnt.
Der Ægtefællefradrag wird definitv nicht mehr für das Steuerjahr 2011 gelten. Jeder kann dann als voll Steuerpflichtiger seine Zinsen auf Haus, Auto etc. bei skat angeben (wie fast alle Dänen auch), wenn man mind. 75% seines Einkommens in DK hat.
km-fradrag ist meines Wissens nicht geändert worden,wohl aber der maximale Beitrag für fagforening, der von ser Steuer abgesetzt werden kann.
km-fradrag ist meines Wissens nicht geändert worden,wohl aber der maximale Beitrag für fagforening, der von ser Steuer abgesetzt werden kann.
mvh
Michael
Michael
Auch dir ein herzliches Dankeschön.Habe mich mittlerweile auch wegen des KM-Geldes informiert.Wie du's schon sagst,wurde nicht geändert (Noch nicht!).mib777 hat geschrieben:Der Ægtefællefradrag wird definitv nicht mehr für das Steuerjahr 2011 gelten. Jeder kann dann als voll Steuerpflichtiger seine Zinsen auf Haus, Auto etc. bei skat angeben (wie fast alle Dänen auch), wenn man mind. 75% seines Einkommens in DK hat.
km-fradrag ist meines Wissens nicht geändert worden,wohl aber der maximale Beitrag für fagforening, der von ser Steuer abgesetzt werden kann.
Was mich allerdings doch ein bischen stutzig macht ist das:
....Nur sofern mindestens 75% der Jahreseinkïnfte in DK erzielt werden und der ausländische Ehepartner keine oder nur ganz geringfügige Einkünfte hat, kann der Freibetrag weiterhin berücksichtigt werden...
Muss ich dem Skat beweisen,dass meine Frau in D nicht arbeitet?
Ich glaube,ich ruf den Skat mal an die Tage.Möchte lieber kein böses Erwachen.
....Nur sofern mindestens 75% der Jahreseinkïnfte in DK erzielt werden und der ausländische Ehepartner keine oder nur ganz geringfügige Einkünfte hat, kann der Freibetrag weiterhin berücksichtigt werden...
Muss ich dem Skat beweisen,dass meine Frau in D nicht arbeitet?
Ich glaube,ich ruf den Skat mal an die Tage.Möchte lieber kein böses Erwachen.
Das wird man vermutlich einfach nur bestätigen müssen. In DE ist man ja nicht verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, wenn man nur geringfügig Verdienender ist.
Sollte man dabei falsche Angaben machen ist das natürlich Steuerbetrug und ein Abgleich mit dem deutschen FA bringt einen dann in ernsthafte Schwierigkeiten.
Sollte man dabei falsche Angaben machen ist das natürlich Steuerbetrug und ein Abgleich mit dem deutschen FA bringt einen dann in ernsthafte Schwierigkeiten.
mvh
Michael
Michael
Das wird dann ja interessant. Die wissen dann beim roten A wahrscheinlich wieder mal nicht, was man eigentlich will. Und die andere Seite meinte das eigentlich alles ganz anders
Man muss nur darauf achten, dass etwaige Einkünfte des Ehepartners gegen gerechnet werden. Sollte dieser also einen 400 € Job haben, ist das Ganze schon erledigt.
Man muss nur darauf achten, dass etwaige Einkünfte des Ehepartners gegen gerechnet werden. Sollte dieser also einen 400 € Job haben, ist das Ganze schon erledigt.
mvh
Michael
Michael
@mib777
Du hast dir den link von hjem wohl nicht durchgelesen.Da steht:
...und der ausländische Ehepartner keine oder nur ganz geringfügige Einkünfte hat, kann der Freibetrag weiterhin berücksichtigt werden...
Nebenbei hat meine Frau gar keine Einkünfte.
@freshair
Das habe ich mich auch gefragt.Ich hatte den Skatman auch gefragt,ob eine Lohnsteuerkarte meiner Frau reichen würde und er sagte nein.Wortwörtlich sagte er Bescheinigung vom A-Amt.Also,wenn das A-Amt das nicht beweisen kann,wer dann? Das Finanzamt vielleicht?
Nebenbei,meine Frau ist beim A-Amt gemeldet.
Du hast dir den link von hjem wohl nicht durchgelesen.Da steht:
...und der ausländische Ehepartner keine oder nur ganz geringfügige Einkünfte hat, kann der Freibetrag weiterhin berücksichtigt werden...
Nebenbei hat meine Frau gar keine Einkünfte.
@freshair
Das habe ich mich auch gefragt.Ich hatte den Skatman auch gefragt,ob eine Lohnsteuerkarte meiner Frau reichen würde und er sagte nein.Wortwörtlich sagte er Bescheinigung vom A-Amt.Also,wenn das A-Amt das nicht beweisen kann,wer dann? Das Finanzamt vielleicht?
Nebenbei,meine Frau ist beim A-Amt gemeldet.
Vom Arbeitsamt wirst Du solch eine Bestätigung nur bekommen, wenn Deine Frau dort als arbeitssuchend gemeldet ist und Leistungen bezieht. Wirklich bestätigen können Dir das aber die Sozialversicherung und das Finanzamt. Bei denen werden grundsätzlich alle, die erwerbstätig sind, egal in welcher Form, also auch geringfügig Beschäftigte, als in Arbeit an- und abgemeldet.
Hilsen Hina
Hilsen Hina
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