Hallo,
leider habe ich über die Suchfunktion nicht die passende Antwort gefunden.
Ein Auto ist in Deutschland finanziert.
Ehemann arbeitet und wohnt in DK, kommt alle 2 Wochen nach Hause.
Er ist hier in Deutschland aber noch gemeldet.
Wollen das Auto jetzt in DK anmelden.
Was sagt denn die Autobank dazu ? oder ist es denen egal, hauptsach die Raten für das Auto werden pünktlich gezahlt.
Was ist wenn es zu einem Unfall kommt ?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
lieben Dank
Kröte
wieder eine Frage bezüglich Auto
Will Dein Mann seinen Wohnsitz nach Dänemark verlegen? Dann muss das Auto umgemeldet werden. Das wird aber teuer.
Kann er aber als Grenzpendler gelten, braucht man nicht umzumelden. Ob das in diesem Fall möglich ist, weiß ich nicht.
Was die Bank dazu meint, musst Du die Bank fragen.
Was die Versicherung betrifft, musst Du die Versicherung fragen.
Niemand hier im Forum kann wissen, bei welcher Bank und Versicherung Du bist und welche individuellen Regeln für solche Spezialfälle gelten. Eine verbindliche Auskunft kannst Du hier nicht erwarten.
Kann er aber als Grenzpendler gelten, braucht man nicht umzumelden. Ob das in diesem Fall möglich ist, weiß ich nicht.
Was die Bank dazu meint, musst Du die Bank fragen.
Was die Versicherung betrifft, musst Du die Versicherung fragen.
Niemand hier im Forum kann wissen, bei welcher Bank und Versicherung Du bist und welche individuellen Regeln für solche Spezialfälle gelten. Eine verbindliche Auskunft kannst Du hier nicht erwarten.
Danke erstmal für Eure Antworten.
Mein Mann wohnt und arbeitet bereits in DK.
Zu den Grenzpendler zählt er nicht, da er hier in Deutschland einer selbständigen Tätigkeit nachgegangen ist.
Somit hat er keinen Anspruch auf Hilfe vom Arbeitsamt weil ich selbstverständlich arbeiten gehe.
Werde mich dann mal bei der Bank und der Versicherung schlau machen.
Vielen Dank
Gruß Kröte
Mein Mann wohnt und arbeitet bereits in DK.
Zu den Grenzpendler zählt er nicht, da er hier in Deutschland einer selbständigen Tätigkeit nachgegangen ist.
Somit hat er keinen Anspruch auf Hilfe vom Arbeitsamt weil ich selbstverständlich arbeiten gehe.
Werde mich dann mal bei der Bank und der Versicherung schlau machen.
Vielen Dank
Gruß Kröte
- Lars J. Helbo
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Da hast Du etwas misverstanden. Die Frage ist, ob er in DE wohnt und in DK arbeitet. Dann ist er Pendler. Wenn er aber (überwiegend) in DK wohnt, dann ist er keiner. Das hat mit dem Arbeitsamt nichts zu tun.Kröte hat geschrieben: Zu den Grenzpendler zählt er nicht, da er hier in Deutschland einer selbständigen Tätigkeit nachgegangen ist.
Somit hat er keinen Anspruch auf Hilfe vom Arbeitsamt weil ich selbstverständlich arbeiten gehe.
Entscheidend dabei ist, ob er mehr als 183 Nächte/Jahr in DK übernachtet. Wenn er über diese magische Zahl kommt, ist er kein Pendler, liegt er drunter, dann ist er.
Das hat für das Auto eine ganz entscheidende Bedeutung. Wenn er Pendler ist, dann darf er in DK mit einen in D zugelassene Auto fahren. Wenn er kein pendler ist, dann muß das Auto auf DK Kennzeichen umgemeldet werden.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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