Aufenthaltsgenehmigung

Sonstiges. Dänemarkbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen.
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hasenherz
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Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von hasenherz »

Hallo ich bins mal wieder,

Meine Frage : Braucht man eine Aufenthaltserlaubnis auf jeden fall ? Mein neuer arbeitgeber sagte ich brauche keine und die bei Gramark sagten mir auch das ich keine brauche weil ich nur 5 Tage pro woche in Dänemark bin . Helft mir mal bitte :P
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Nein, als deutscher Arbeitnehmer brauchst du kene Genehmigung.

Gruss, vilmy
hasenherz
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Beitrag von hasenherz »

Danke schön :D :D :D
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Also, ich glaube das ist so ein Fall, wo wir die Begriffe auseinander haltten sollten :wink:

Du brauchst keine Aufenthaltsgenehmigung; aber wenn Du hier dauerhaft wohnst, dann brauchst Du ein EU/EØS-Opholdsbevis. Wie Du das bekommst, kannst Du hier sehen:

http://www.statsamt.dk/site.asp?p=1830

Die große Frage dabei ist aber, ob Du in DK wohnst, oder ob Du Pendler bist? Das kann ich aus Deine Frage nicht klar erkennen. Wenn Du Pendler bist, dann brauchst Du auch kein EU/EØS-Opholdsbevis.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
hasenherz
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eine frage noch

Beitrag von hasenherz »

also mir wurde ja hier gesagt das ich keine Aufenthaltsgenehmigung brauche . brach so eine Genehmigung nur derjenige der seinenn festen wohnsitz in Dänemark hat oder wie ist das jetzt? Brauche ich als Grenzpendler diese Genehmigung oder nicht? ich schlafe in Dänemark in einem Ferienhaus in der Woche und fahre freitag Mittag nach Hause (rostock) .

Viele Stellungnahmen aber alle verschieden.
galaxina
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Beitrag von galaxina »

ich denke,falls du grenzpendler anerkannt wirst (dann machst du auch keine gewoehnliche steuererklaerung, wie es die in dk wohnhaften haben) braucht du das nicht. andernfalls (vllt 183-tage-regel) dann wohl doch mit den folgen in der besteuerung
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