Familienzusammenführung? So kompliziert?

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Träumerin
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Familienzusammenführung? So kompliziert?

Beitrag von Träumerin »

Hallo, ich bin neu hier im Forum, d.h. gelesen hab ich schon einiges, aber hab mich eben erst registriert. Und gleich hab ich eine Frage, deren Antwort is bisher nicht eindeutig gefunden habe. Es geht um die Familienzusammenführung. Das was ich bisher gefunden habe, liest sich sehr kompliziert und entmutigend.

Und zwar sieht es bei mir so aus, dass ich und mein Freund gern im Sommer diesen Jahres zusammenziehen würden, sprich, ich einmal über die Grenze ziehen würde. Nur, wenn ich das richtig verstanden habe, sieht das nicht gut aus, dass es mir sozusagen erlaubt wird. Dieses "Landeszugehörigkeitsdings". Es ist nämlich so, dass ich ein Kind habe, von einem Deutschen, das hier auch zur Schule geht. Der Vater meines Kindes wohnt weit weg, in einem anderen Bundesland, und hat unser Kind auch noch nie gesehen, will es auch nicht. Er lehnt jeden Kontakt ab. Also, um es genau zu sagen, wir haben damals schon ein paar Jahre zusammengelebt, als ich ungeplant schwanger wurde, und als ich es ihm sagte, ging er wortlos zur Tür hinaus und ich sah ihn erst etwa 2 Wochen später wieder, als er seine Sachen holte. Seitdem hab ich ihn nicht mher gesehen, wir kommuniezieren, wenn überhaupt, über Anwälte. Es besteht also kein Kontakt zu ihm oder seiner Familie.
Ich bin dann damals auch weg gezogen, hier nach Schleswig-Holstein, wo meine Eltern mittlerweile wohnten, und ich fühle mich an der Küste wohl.

Ende 2006 lernte ich einen Dänen kennen und lieben, und wir sind beide der Meinung, wir gehören zusammen, daher wollten wir wiegesagt gern zusammenziehen, in den Sommerferien.

Ich spreche nicht besonders gut Dänisch, aber genug, um nicht zu verhungern :D und es wird immer besser. Bis ich IHN kennenlernte, sah ich keine Veranlassung dazu, dänisch zu lernen. Er hat eine feste Arbeit in DK, einen Sohn mit seiner Nochehefrau (nein, ich bin nicht der Trennungsgrund, sondern der Freund seiner Nochfrau ist es ist es), er hat seine Eltern, seine Schwester und noch ein paar Verwandte mehr, die alle in DK verteilt wohnen (und die mich sehr herzlich aufnamen).

Meine Familie besteht aus meinen Eltern, meinem Kind und entfernt habe ich noch irgendwo einen Cousin und einen Onkel.

Wenn ich das alles so aufwiege, reicht das für eine Familienzusammenführung? Oder werden wir da Schwierigkeiten haben, durch mein Kind? Wär es sinnvoller, erst ein Baby zu erwarten?

Sowohl mein Freund wie auch ich kennen nur Fälle wo eine dänische Frau wegen einem deutschen Mann nach Deutschland kam, den Fall wie bei uns gibts im Bekanntenkreis nicht.

Vielleicht hat eine/r von eich ähnliche Erfahrungen?

Viele Grüße von der Ostsee

Träumerin
Martin Hofer

Beitrag von Martin Hofer »

Ich verstehe nicht ganz das Problem. Da Du nichts anderslautendes geschrieben hast, gehe ich davon aus, dass Du deutsche Staatsbürgerin bist. Als solche kannst Du doch jederzeit nach Dänemark übersiedeln, wenn Du möchtest?

-- Martin
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

hej,
warum so kompliziert mit familienzusammenführung? wenn du deutsche staatsbürgerin bist, oder von einem anderen eu land, kannst du nach eu recht nach dk gehen und dir da arbeit suchen, ob freund oder nicht freund ist egal. dein kind kommt natürlich mit, evtl brauchst du eine unterschruft des vaters dafür, aber das weiss ich nicht sicher.
also: dänisch lernen, dann job suchen und los geht's.
hejhej
evi
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Also, ein wenig kompliziert ist es schon, aber vor allem, weil es mehrere Regelsetz gibt. Die mußt Du ganz klar unterscheiden und aus einander halten. Also, Du hast zwei verschiedene Möglichkeiten eine Aufenthaltsgenehmigung in DK zu bekommen:

1. Du kannst Dein Freund heiraten. Danach kannst Du eine Aufenthaltsgenehmigung nach den Regeln über Familienzusammenführung beantragen. Das ist relativ schwierig, weil es hier um der normale Ausländergesetz geht. D.h. Du hast keinerlei Vorteil davon, daß Du EU-Bürgerin bist.

Unter anderem gibt es den Regeln über "Zugehörigkeit". D.h. Ihr müsst insgesamt als Paar mehr Zugehörigkeit zu DK als zu DE haben. Es kann ganz schwer sein, dies nachzuweisen. Allerdings, wenn Dein Freund mehr als 28 Jahre lang DK Staatsangehöriger gewesen ist (wenn er als Däne geboren ist, und über 28 Jahre alt ist). Dann entfält dieser Bedingung.

2. Du kannst Dir ein Job in DK suchen. In dem Fall kannst Du eine Aufenthaltsgenehmigung als EU-Arbeitnehmerin beantragen. Das geht sehr schnell und Einfach.

Ich würde Dir dringend empfehlen, die zweite Möglichkeit zu wählen. Eine Bedingung ist natürlich, daß Du in DK ein Job finden kannst. Das dürfte aber im Moment nicht so sehr kompliziert sein. Wenn das klapt hat diese Lösung aber etliche Vorteile. Erstens ist es viel einfacher und schneller. Zweitens kannst Du sofort umziehen, Du mußt also nicht darauf warten, daß die Scheidung Deines Freundes rechtskräftig ist und Ihr heiraten könnt. Und drittens hast Du damit Deine eigene Aufenthaltsgenehmigung. Das ist wichtig, falls es mit Dein Freund irgendwann dann doch nicht klapt und Ihr Euch wieder trennen wollt. Wenn Du Deine Aufenthaltsgenehmigung auf Grund von Familienzusammenführung bekommen hast, könntest Du in dem Fall nämlich wieder aus dem Land rausgeschmissen werdet.
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pipeline
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Beitrag von pipeline »

Hallo,

ich muss mich jetzt hier mal "Einklinken".
Mir war das nicht klar, dass es zum Thema "Familienzusammenfuehrung" so viele Probleme gibt - und meinem Mann wohl auch nicht!

Ich bin deutsche Staatsbuergerin, mein Mann daenischer Staatsbuerger. Ich leben seit 1998 in Schottland, mein Mann seit 2001. Wir haben uns hier kennengelernt und auch hier geheiratet. Wir wollen jetzt, mit etwas Glueck noch in diesem jahr, nach Daenemark gehen.
Was ich unter dem Stichpunkt "Familienzusammenfuehrung" hier bei dk-forum so gelesen habe, da straeuben sich meine Nackenhaare! So wie ich das verstehe - haben wir ja als Eheleute weitaus weniger Berechtigung, zusammen in DK zu leben, als wenn wir nicht verheiratet waeren, ist das richtig? Das ist ja grausam!!!

Wer wohin gehoert? Mein Mann hat seine Eltern und einen Bruder in DK. Ich habe meine Eltern und eine Schwester in D. Steht es jetzt 3 zu 3? Wie rechnen wir weiter? Meine Eltern und Schwester haben gemeinsames Haus- und Landeigentum in D. Seine Eltern sind Hausbesitzer in DK und sein Bruder hat ein eigenes Haus. 5:5? Meine Schwester lebt mit ihrem Freund zusammen, der ist aber pakistanischer Staatsbuerger. Kim's Bruder ist verheiratet und hat 3 Kinder, alles daenische Staatsbuerger.
Hat jetzt die daenische Seite mit 8:5 gewonnen?

Mensch ist das kompliziert - sieht fast so als als koennte die Entwirrung dieser Zusammenfuehrungsgeschichte mehr Zeit und Nerven kosten als Jobsuche und Hauskauf! :roll:

LG Corinna
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Corinna,

für euch ist die Lösung greifbar nahe. Die ersten 3 Monate darfst du gerne als Arbeitssuchende in DK sein, wenn du in der Zeit eine Arbeit findest, dann kannst du einen opholdsbevis als EU Arbeitsnehmerin bekommen, und damit müsst ihr gar nicht in die Mühle der Familienzusammenführung für Dänen geraten.

Denn als EU Bürger darf man sich in allen EU Ländern niederlassen, wenn man dort eine Arbeit habt.

Ich drück euch die Daumen,

vilmy
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

pipeline hat geschrieben:So wie ich das verstehe - haben wir ja als Eheleute weitaus weniger Berechtigung, zusammen in DK zu leben, als wenn wir nicht verheiratet waeren, ist das richtig?
Nein, das ist es nicht. Wenn man Familienzusammenführung haben will, muß man nämlich verheiratet sein.

Aber wozu wollt Ihr den Familienzusammenführung? Wenn Du in DK ein Job findest, dann hast Du hier eine Aufenthaltsberechtigung als EU-Arbeitnehmerin. In dem Fall brauchst Du doch gar keine Aufenthaltsgenehmigung auf grund von Familienzusammenführung.

Falls Du nicht vor hast in DK zu arbeiten oder studdieren, sondern hier (ganz unüblich) als Hausfrau leben willst. Dann braucht Ihr Familienzusammenführung. Aber, weil Dein Mann vorher mehr als drei Jahre lang in ein anderes EU-Land gelebt hat, dann könnt (und solltet) Ihr darauf bestehen, daß diese Anhand von EU-Regeln (und nicht anhand von den Regeln des Ausländergesetzes) erteilt wird. Das geht dann ganz unproblematisch.

Davon abgesehen, wenn Dein Mann als DK Staatsangehöriger geboren ist - und inzwischen mindestens 28 Jahre alt ist ? Dann müßtet Ihr die Regeln über Zugehörigkeit gar nicht erfüllen.

Aber erstmal solltet Ihr darauf bestehen, daß der Fall so oder so nach EU-Regeln gehandhabt wird.
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pipeline
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Beitrag von pipeline »

Hallo Lars und vilmy,

danke fuer die netten Antworten. Also arbeiten will ich in DK schon - schliesslich wollen wir uns ein Haus kaufen.
Ja, mein Mann ist geborener Daene und mittlerweile Mitte Dreissig - irritiert hat mich nur, dass ich irgendwo auch gelesen habe, dass ein Daene der ein paar jahre im Ausland gelebt hat ein paar Sachen einbuesst, was das "Aufenthaltsrecht" angeht - vor allem dann eben fuer im Ausland "erworbene" Familie. Also mich :roll:
Mein Mann hat sein eksamen an der bibliothekskolen (ich hoffe das war jetzt richtig :oops: :wink: ) gemacht, bevor er nach Schottland ging aber wohl lange keinen Job als Bibliothekar gefunden. Jetzt hat er allerdings auf einschlaegigen daenischen Jobseiten gleich 23 offene Stellen finden koennen! Und ich? Och ich mach alles - ich bin eigentlich gelernte Kellnerin (das will ich aber nicht mehr machen, dazu bin ich jetzt zu alt), aber ansonsten bin ich flexibel. Ich wuerde mich halt zuerst durch einen Daenisch-Intensivkurs zwaengen und dann auch voll arbeiten gehen. Bin ich nicht anders gewoehnt (hier in Schottland verdiene ich derzeit sogar mehr als mein Mann! :P - aber nur Pimperlinge :wink: )

LG Corinna
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

pipeline hat geschrieben: Ja, mein Mann ist geborener Daene und mittlerweile Mitte Dreissig - irritiert hat mich nur, dass ich irgendwo auch gelesen habe, dass ein Daene der ein paar jahre im Ausland gelebt hat ein paar Sachen einbuesst, was das "Aufenthaltsrecht" angeht - vor allem dann eben fuer im Ausland "erworbene" Familie.
Das stimmt auch, aber in Eurem Fall gilt das also ganz und gar nicht.

Erstens hat ein EU-Bürger (wie Dein Mann), der in ein anderes EU-Land arbeitet, das Recht seine Familie mitzubringen. Das gilt auch, wenn er wieder in sein eigenes Land zurückkehren will.

Das gilt auch, wenn der Ehepartner kein EU-Bürger ist. Beispiel: Ein Däne will eine Australierin heiraten. Der Däne geht dann nach Schweden oder DE und sie heiraten dort. Später können sie dann nach DK ziehen - laut EU-Recht, obwohl sie keine EU-Bürgering ist. Umstritten ist dabei, wie lange er im Ausland leben muß, und ob er dort sowohl leben als auch arbeiten muß. Die Ausländerbehörde in DK sagt, er müsse in dem anderen Land sowohl leben als auch arbeiten für mindestens 3 Jahre. Die EU-Kommission sagt sagegen, daß das Paar schon nach 6 Monate nach EU-Recht behandelt werden muß, und es reiche auch, wenn er z.B. in Flensburg wohnt, aber sein Job in Kolding die ganze Zeit behält. So weit sind die Regeln also umstritten und noch nicht endgültig geklärt. In Eurem Fall, wo Dein Mann 6 Jahre lang in dem anderen EU-Land sowohl gelebt als auch gearbeitet hat, ist die Sache ganz klar.

Zweitens gelten die Zugehörigkeitsregeln also nicht, wenn der DK Part der Ehe mindestens 28 Jahre lang die DK Staatsangehörigkeit gehabt hat.

Problematisch ist es dagegen z.B. in dem Fall, wo ein Däne nach Amerika geht um zu studieren. Dort mit z.B. 23 heiratet und dann mit dem Partner wieder nach DK will.
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Träumerin
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Beitrag von Träumerin »

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. Ein wenig klarer sieht das nun für uns schon aus. Das Dänisch lernen ist auch weniger das Problem, als das Arbeiten. Ich habe in meinem Lebenslauf ein paar Lücken aufgrund einer psychischen Erkrankung (Suizidversuch als Teenager, Angstpsychose, Klinkaufenthalte). Für deutsche Arbeitgeber ist dies eigentlich fast immer ein Ablehnungsgrund, sozusagen sie sehen mich als tickende Zeitbombe. Ich denke, dass werden dänische Chefs auch kaum anders sehen. Das sind wohl allgemeingültige Vorurteile, die die meisten Menschen haben. Und Verschönern sollte man seinen Lebenslauf ja nun nicht.

Sehen wir mal, was sich bis Sommer noch so tut.

Vielen Dannk.

Träumerin
Danebod

Beitrag von Danebod »

Im schriftlichen Lebenslauf (CV) wie auch im Vorstellungsgespräch (jobsamtale) musst du die Lücken natürlich begründen können. Du brauchst das aber nicht so zu machen, dass sie dir fast zwangsläufig zum Nachteil gereichen und du brauchst auch nicht zu detailliert diese privaten Einzelheiten preiszugeben. Formulierungen wie "längere Krankheit, erfreulicherweise geheilt" sind ausreichend.

Wer als Wildfremer in solchen Bereichen zu sehr nachbohrt, braucht immer noch nicht die ganze Wahrheit zu erfahren, du hast ein selbstverständliches Recht auf Schutz deiner Privatangelegenheiten. Denk dir sicherheitshalber was Nachvollziehbares aus für den Fall, dass jemand zu unverschämt ausfragt, und füttere ihn damit.
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