Verwirrung wegen opholdstilladelse und folkeregister

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Sonnet

Verwirrung wegen opholdstilladelse und folkeregister

Beitrag von Sonnet »

Wohne seit kurzem in Dänemark und wollte mich nun heute beim Folkeregister anmelden. Dort stellte sich heraus, dass ich doch viel zu wenig über alles informiert war. Ich dachte, als Arbeitssuchender kann ich mich auch einfach anmelden und bekomme dann eine CPR Nummer und eine Aufenthaltsgenehmigung für 6 Monate. Aber nein, ich hatte wirklich keine Ahnung wie das alles läuft und hätte mich echt mal eher schlau machen sollen :roll: Ich dachte nur, ich wüsste schon alles.
Viele von Euch wissen es wahrscheinlich schon, aber ich will es trotzdem nochmal aufschreiben:
Man kann sich beim Folkeregister nur mit einer Aufenthaltsgenehmigung anmelden, die man beim Staatsamt bekommt, für die man sich bewerben muss und die man nur kriegt wenn man eine Arbeit hat (bzw. eine bestimmte Summe Geld auf seinem Konto nachweisen kann oder einige andere Bedingungen erfüllt, was bei mir aber nicht der Fall ist.)
Die Frau beim Staatsamt hat gesagt, ich kann jetzt 6 Monate hier bleiben und eine Arbeit suchen. Ich habe gefragt, ob ich mich dafür denn nicht irgendwo registrieren muss, damit sie wissen wann die 6 Monate vorbei sind. Sie sagte, nein, das müsse ich nicht, sie würden mir glauben. Das fand ich irgendwie merkwürdig.
Habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch und hoffe ganz sehr, dass ich den Job bekomme. Dann würde ich mit meinem Arbeitsvertrag zum Staatsamt gehen, dort hoffentlich eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, dann damit zum Folkeregister gehen und dann endlich meine CPR Nummer bekommen.
Wie blöd war ich, mir das alles so einfach vorzustellen? :?: :roll: :|
Sonnet

Beitrag von Sonnet »

Jetzt habe ich doch noch eine Frage, habe soeben unter www.nyidanmark.dk gelesen, dass man eigentlich schon vor der Einreise (also schon in Deutschland) einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen soll. Stimmt das? (Naja, wenn's da steht...) Mann, das klingt alles so dramatisch dort, und ich habe schon Angst, ob alles klappen wird.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Tjah, ist alles nicht so einfach - offensichtlich auch nicht für den Leuten im Amt.

Daher wiederholen wir nochmal (in diesem Fall stimmt diese Ausdrucksweise) :wink:

Als Deutscher Arbeitnehmer in DK nach EU-Recht brauchst Du keine Aufenthaltsgenehmigung sondern ein EU/EØS-opholdsbevis. Wie Du das bekommst siehst Du hier:

http://www.statsamt.dk/site.asp?p=1830

Kurz gesagt besorge Dir ein Arbeitsvertrag und gehe damit zur Staatsverwaltung (vor 1.1.2007 Staatsamt). Dort bekommst Du den EU/EØS-opholdsbevis, damit gehst Du zur Folkeregister, meldets Dich dort an und bekommt dann CPR und Krankenversicherungsausweis.
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egern
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EU/EØS-opholdsbevis

Beitrag von egern »

Dazu habe ich auch noch eine Frage.

Durch den Link von Lars habe ich gelesen, dass ich als über 25-jährige 5.527 kr./mdr. verdienen muss, um eine EU/EØS-opholdsbevis zu beantragen.

Weiß jemand, ob es möglich ist, sich einen festen Geldbetrag aus Deutschland auf den Betrag anrechnen zu lassen und nur die Differenz zu verdienen? Ich würde dann nämlich versuchen, einen Teilzeitjob in Kopenhagen zu finden, während ich meine Studienarbeit zu Ende schreibe. Das Geld würde auf jeden Fall reichen, weil ich keine Miete und Lebenshaltungskosten etc. haben würde. Und das Ganze wäre auch nur vorübergehend, aber für mich schon mal ein erster Einstieg und die Gelegenheit zu mehr Dänisch.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Christina
micha_i_danmark
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Beitrag von micha_i_danmark »

Dazu auch von mir noch mal eine Frage: was ist, wenn der Arbeitgeber und Brötchengeber nachwievor noch in Deutschland sitzt und für meine in Dänemark geleistete Arbeit die dänische Niederlassung entlohnt, ich also temporär (3/4 Jahr) "ausgeliehen" werden. Dann gibt's keine EU/EØS-opholdsbevis und ergo keine CPR, aber ggf. werde ich in Dk lohnsteuerpflichtig, korrekt?
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

@egern

ich denke das müßte reichen. Du mußt natürlich glaubhaft machen, daß es wirklich eine regelmäßige Einkommen ist - daß Du nicht einfach das Geld zwischen zwei Konten hin- und herschiebst.

@micha_i_danmark

Verstehe ich nicht so ganz. Nach meiner Meinung ist es absolut egal, wo der Arbeitgeber sein Sitzt hat. Die Frage ist, wo Du wohnst und ob Du ausreichend Verdienst (einen normalen Einkommen hast).
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adi
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Beitrag von adi »

Sonnet hat geschrieben:Jetzt habe ich doch noch eine Frage, habe soeben unter www.nyidanmark.dk gelesen, dass man eigentlich schon vor der Einreise (also schon in Deutschland) einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stellen soll. Stimmt das? (Naja, wenn's da steht...) Mann, das klingt alles so dramatisch dort, und ich habe schon Angst, ob alles klappen wird.
Hej Sonnet,
da ist nix dramatisch ;)
es ist eine Empfehlung, sich vorher schon anzumelden - weil es den ganzen Vorgang ungeheuer beschleunigt, wenn man dann da ist. Das sehe ich auch so.

Ich war vor 3 Wochen beim Statsamt, habe dort meinen (ich schreibs mal auf deutsch:) Opsholdebevis beantragt (mit Vorlage eines deutschen Kontoauszugs über einen nicht unwesentlichen festen Betrag, zum Nachweis, dass ich mich notfalls selbst versorgen kann, weil ich noch keinen Job habe)
Schon eine Woche später habe ich einen Brief (an meine dänische Adresse) bekommen, worin mir offiziell bescheinigt wird, dass ich von nun an ganz offiziell in Dänemark leben und arbeiten darf - und das allerschönste daran: es war keine Befristung angegeben - bei meinem nächsten Besuch in genau einer Woche gehe ich dann zum Folkeregister, um mich wohnhaft anzumelden und die CPR-Nummer zu beantragen.
Bis man die bekommt, dauert es wohl je nach Kommune auch 2 bis x Wochen. Und erst nach Erhalt der CPR-Nummer dauert es wohl angeblich nochmal 6 Wochen, bis man offiziell krankenversichert ist. Richtig wohnen in Dänemark werde ich dann ab Mitte März. Somit habe ich für mich persönlich einen fast fließenden Übergang geschaffen :D

Liebe Grüße und alles Gute bei der Anmeldung & Co.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

adi hat geschrieben: es ist eine Empfehlung, sich vorher schon anzumelden - weil es den ganzen Vorgang ungeheuer beschleunigt, wenn man dann da ist. Das sehe ich auch so.
Nä eigentlich geht es um etwas anderes. Der Punkt ist, daß eine Aufenthaltsgenehmigung vor der Einreise beantragt werden muß. Es stimmt schon, daß dies absoluter Pflicht ist. Daher gibt es auch regelmäßig in den Medien Geschichten, wo z.B. Libanesen, die schon hier sind, nach Hause reisen müssen um bei der Botschaft in Beirut um die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.

Aber als Arbeitnehmer aus den alten EU-Staaten braucht man gar keine Aufenthaltsgenehmigung, und deshalb muß man auch nichts vor der Einreise beantragen.

Es geht hier immer wieder darum, die Begriffe fein säuberlich auseinander zu halten. Aufenthaltsgenehmigung und Opholdsbevis sind zwei verschiedene Sachen, die mit einander eigentlich nichts zu tun haben. Trotzdem werden sie immer wieder verwechselt.
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barthong
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Beitrag von barthong »

Lars J. Helbo hat geschrieben:
adi hat geschrieben: es ist eine Empfehlung, sich vorher schon anzumelden - weil es den ganzen Vorgang ungeheuer beschleunigt, wenn man dann da ist. Das sehe ich auch so.
Aber als Arbeitnehmer aus den alten EU-Staaten braucht man gar keine Aufenthaltsgenehmigung, und deshalb muß man auch nichts vor der Einreise beantragen.

Es geht hier immer wieder darum, die Begriffe fein säuberlich auseinander zu halten. Aufenthaltsgenehmigung und Opholdsbevis sind zwei verschiedene Sachen, die mit einander eigentlich nichts zu tun haben. Trotzdem werden sie immer wieder verwechselt.
Richtig, als alter EU-Bürger kann man sich vor Ort direkt den Opholdsbevis holen. Ich bin im Herbst in der Botschaft gewesen und habe mich danach erkundigt, den Opholdsbevis über die Botschaft bereits aus Deutschland zu beantragen. Mir haben sie gesagt, dass es erstens mehrere Wochen länger dauert und zweitens eine Gebühr von irgendwas um die 100 Euro fällig ist.

Ich habe es deswegen vor Ort gemacht.

Was die Begrifflichkeiten angeht: Ja, das ist in der Tat verwirrend. Erschwerend kommt hinzu, dass man für den Opholdsbevis das Formular für die Opholdstilladelse ausfüllen muss. Es ist das identische Formular, nur die Bedingungen sind andere.

Gruß
barthong
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