NEIN, denn dann, wenn Du, wie Dänen, in die A-Kasse fristgerecht eingezahlt hast, bekommst Du Stütze, mit der Du Deinen Unterhalt bestreiten kannst, darum erlischt sie NICHT.eclipse hat geschrieben:Ich habe gerade die Verlaengerung meiner Aufenthaltserlaubnis bekommen, die jetzt "Bevis for registrering" heisst (eine Opholdskort wird nicht mehr ausgestellt.). Dort steht, dass man diese Aufenthaltserlaubnis als EU-Buerger nur bekommt, solange man selbstaendig oder angestellt ist. Das heisst also sobald man arbeitslos wird, erlischt diese Aufenthaltsgenehmigung ??
Ausserdem ist es wohl auch sehr unwahrscheinlich, dass Du längere Zeit arbeitslos werden könntest, meine ich mal so.
Apropos, damals, als ich nach DK kam, musste ich jährlich ins Ausländeramt und die Aufetnhaltsgenehmigung "verlängern", das wurde erst nach 1973 anders, da bekam ich dann eine "permanente" und erst nach 7 (Sieben!) Jahren eine vollständige.

Viele Grüsse
Rørviger
immer noch mit deutschem Pass, aber mere dansk end tysk.