Autoimport aus Deutschland nach Dänemark!

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geo01

Autoimport aus Deutschland nach Dänemark!

Beitrag von geo01 »

Hallo zusammen,

ich hätte folgende Frage.

Meine Frau (Dänin) und ich (Deutscher) wohnen in Deutschland.

Die Mutter meiner Frau braucht ein neues Auto und hat uns gebeten ihr weiterzuhelfen. Selbstverständlich würden wir sie gerne unterstützen und ich dachte mir, es wäre doch (zumindest mal in der Anschaffung) erheblich günstiger das Auto in Deutschland zu kaufen und nach Dänemark zu bringen.

Und nun meine Frage: Wer hat so einen "Deal" schon einmal gemacht und kann mir sagen, welche weiteren Kosten auf uns zu kämen bzw. wer uns bei der Ermittlung des endgültigen Gesamtpreises weiterhelfen könnte, damit wir eine Entscheidung herbeiführen können, ob es sich lohnt, dass Auto in Deutschland zu kaufen oder nicht.

Die Vorstellung ist ein Mercedes-Benz 200 bis 230, Bj. etwa 92-94.

Vorab besten Dank an euch alle und beste Grüße
Georg

<font color=red>Rubrik geändert.Maybritt</font id=red>


Bearbeitet von (Redigeret af) - maybritt am (den) 28.12.2003 12:25:29
Zuletzt geändert von geo01 am 27.12.2003, 17:34, insgesamt 1-mal geändert.
Brumator

Beitrag von Brumator »

Hallo Georg,

recht umfassende Informationen über die Einfuhr und die dann anfallenden Gebühren findest Du hier:

[url="http://www.erhverv.toldskat.dk/obj.asp?o_id=134401&ov_id=200241&i=2&top=134398&action=vis#i134401"]Link[/url]

DAs heisst also, dass das Fahrzeug geschätzt wird und Du in Deinem Falle bei einem über 6 Jahre altem Fahrzeug auf die ersten 6100 Kr. 105% und auf den darüber liegenden Wert 180% Einfuhrabgaben zahlen musst.

Ich befürchte das dadurc die Einfuhr nicht unbedingt die günstigste Variante ist.

Liebe Grüße

Frank
Zuletzt geändert von Brumator am 28.12.2003, 15:51, insgesamt 1-mal geändert.
geo01

Beitrag von geo01 »

Hallo Frank,

vielen Dank für den Input. Ist es eigentlich so, dass bei dem Wert des Autos, der deutsche Kaufpreis herangezogen wird, oder muss man den Wagen in DK erneut schätzen lassen? Wenn ja, wer macht das bzw. wo muss man dazu hinfahren?

Beste Grüße
Georg
Zuletzt geändert von geo01 am 29.12.2003, 08:46, insgesamt 1-mal geändert.
Brumator

Beitrag von Brumator »

Hallo Georg,

das Fahrzeug wird geschätzt, meines Wissens von der Bilinspektion, die sowas wie der TÜV in Deutschland ist. Dort muss es ja eh hin um zugelassen zu werden.

Ein günstiger Kaufpreis in einem Vertrag nützt also nichts, wenn das Fahrzeug mehr wert ist. Fahrzeugart, Kilometerstand, Ausstattung und Zustand sind die Kriterien.

Viele Grüße

Frank
Zuletzt geändert von Brumator am 01.01.2004, 16:44, insgesamt 1-mal geändert.
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

wir haben vor knapp 3 jahren einen "tyskergolf" hier gekauft, dh. der verhändler hat ihn für uns aus deutschland geholt. wir haben ihn dann selber bei told & skat angemeldet. das geht rein nach schema F, also, die schauen nur auf die papiere, das auto schauen sie gar nicht an. dieses schema F findest du bei http://www.bilpriser.dk/evaluation/bilpriser/common/Index.po,
tscvhüssle und godt nytår
evi
Zuletzt geändert von evi jensen am 01.01.2004, 18:38, insgesamt 1-mal geändert.
sv

Beitrag von sv »

Hej

dann will ich jetzt mal die aktuelle Geschichte erzählen:
Ich bin Anfang des Jahres aus beruflichen Gründen von DE nach DK gezogen und habe mir gedacht mein 9 Jahre altes Auto mit nach DK zu nehmen. Die Registrierung des eingeführten Autos in DK ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, aber wo kein Kläger, da kein Richter (oder so ähnlich). Ich wollte das Risiko aber nicht eingehen und habe mich durch die Institutionen gekämpft.

Zum Ablauf:
1. Das Auto muß zum dänischen TÜV ("Statens bilinspektion"). Es kostet 400DKK, den Wagen dort vorzuführen. Achtung: Je nach Gegend kann es ein paar Wochen dauert, bis man einen Termin beim TÜV bekommt. Hat man zu diesem Zeitpunkt keine "typegodkendelse" (ist seit dem 1.1.04 Pflicht), muß man wiederkommen und nochmal 250DKK nachzahlen. Die "typegodkendelse" ist eine Bescheinung, die von der "færdselsstyrelse" ausgestellt wird und dem dänischen TÜV Informationen über Gewicht (wichtig für die Steuer in DK), Alter, Hubraum, Ausstattung etc. des Wagens gibt. Bisher war sie beim dänischen TÜV selber vorhanden (ist sie wohl auch immer noch, aber sie darf von den Mitarbeitern nicht mehr verwendet werden). Nun muß sie wie gesagt von dem, der das Auto einführt, selber besorgt werden. Das geht angeblich bei entsprechenden Autohändlern, die allerdings von dieser neuen Regelung selten etwas wissen, oder per Anforderung bei der færdselsstyrelse. Die Zusendung der typegodkendelse war für mich umsonst, aber vielleicht kostet es mittlerweile auch ein paar Kronen.

2. Man muß den Wagen in DK versichern und benötigt eine Verischerungsbescheinigung zur späteren Vorlage. Kosten: je nach Versicherung und Fahrzeug ...

3. Man muß mit den Papieren vom TÜV zu Told&Skat (dänische Steuerbehörde). Dort wird der Wagen anhand der Informationen auf der typegodkendelse per Listenpreis geschätzt. Die Tarife waren ja hier schon mal genannt. Das dauert ca. 1 Woche. Dann muß man den mitgeteilten Preis bei Told&Skat bezahlen, bar am besten.

4. Mit den Papieren vom dänsichen TÜV, der Einzahlungsquittung von Told&Skat, der Versicherungsbescheinigung, dem deutschen Fahrzeugbrief und den Nummernschildern muß man zu einem "motorkontor" seiner Wahl (gibt es meistens zusammen mit einer Polizeistation). Dort wird der Fahrzeugschein entwertet, die deutschen Nummernschilder eingezogen (schnief ...) und eine Bescheinigung für das KBA in Flensburg ausgestellt, daß der Wagen jetzt in DK angemeldet ist. Hat man dann auch noch 1180DKK bezahlt, erhält man auch zwei dänische Nummernschilder mit dem netten roten Rand. Wunschkennzeichen kosten extra und zwar nicht zu knapp.

5. Abmeldung des Wagens bei einem Straßenverkehrsamt in DE oder der deutschen Botschaft in DK. Kosten: unbekannt (steht mir noch bevor).

6. Man kann den Wagen jetzt schätzen lassen ("vurdering") und eventuell einen Teil seines Geldes zurückbekommen. Die Schätzung ist dabei im wesentlichen abhängig von aktuellen Zustand des Wagens, d.h. es wird die Summe festgelegt, die man für eine Reparatur des Wagens aufgringen würde. Die wird dann mehr oder weniger ausgezahlt. Ob man den Wagen hinterher wirklich reparieren läßt, ist einem selbst überlassen.

Fazit: Ein ganz schön umständlicher Weg, der an bürokratischen Hürden dem Prozedere in DE wohl in nichts nachsteht. Außerdem ist es je nach Fahrzeugmodell und Alter des Wagens nicht unbedingt teurer, den Wagen direkt in DK zu kaufen. Die Schätzung des Wagens kann allerdings noch ein paar Kronen einbringen.

Hoffentlich konnte ich ein wenig weiterhelfen.

Gruß an alle Mutigen, die es trotzdem versuchen wollen ...

Stefan
Zuletzt geändert von sv am 12.02.2004, 09:52, insgesamt 1-mal geändert.
sv

Beitrag von sv »

Nachtrag zu Punkt 5):

Ich war jetzt am Wochenende beim Straßenverkehrsamt in DE und konnte mein Auto dort nur abmelden, weil die Angestellte mir gnädig gesonnen war. Grund: Ich mußte die deutschen Nummernschilder in DK (motorkontoret) abgeben. Diese sind aber in DE bei der Abmeldung eines Fahrzeuges zwingend notwendig. Ich habe zwar vom "motorkontoret" ein offizielles Schreiben auf dänisch und englisch bekommen, das bestätigt, daß meine Nummernschilder von der Polizei eingezogen wurden und vernichtet werden, aber das war den deutschen Behörden anfangs nicht offiziell genug ... "das kann schließlich jeder selber auf dem PC machen, es hat noch nicht einmal einen Stempel oder ein Siegel" ... hatte es, aber leider nur einen Adressenstempel.

Wenn also jemand sein Auto in DK angemeldet hat und es in DE abmelden möchte, sollte er/sie alle notwendigen Papier (dt. Fz-Brief, Fz-Schein und Nummernschildverschrottungsnachweis) zur deutschen Botschaft nach Kopenhagen schicken und dort alles beglaubigen lassen. Die schicken dann auch alles weiter zum KBA nach Flensburg. Ich denke, daß das der einfachste Weg ist.

Also dann, viel Spaß bei den Behördengängen
Mange hilsner
Stefan
Zuletzt geändert von sv am 16.02.2004, 09:45, insgesamt 1-mal geändert.
raidsch

Beitrag von raidsch »

Mal eine Frage zum Thema.

Meine Eltern haben eine Autovermietung in Deutschland, wenn ich da jetzt ein Auto eben "miete" und es hier in DK fahre, kann mir doch im Prinzip nichts passieren oder? Schließlich darf ich als Mieter ja den Wagen nicht ummelden...

Wäre doch eine Überlegung wert oder? Ich werde sicher keine 180% zahlen, da fahre ich lieber weiter Rad ;)
Zuletzt geändert von raidsch am 23.02.2004, 16:10, insgesamt 1-mal geändert.
raidsch

Beitrag von raidsch »

Mal eine Frage zum Thema.

Meine Eltern haben eine Autovermietung in Deutschland, wenn ich da jetzt ein Auto eben "miete" und es hier in DK fahre, kann mir doch im Prinzip nichts passieren oder? Schließlich darf ich als Mieter ja den Wagen nicht ummelden...

Wäre doch eine Überlegung wert oder? Ich werde sicher keine 180% zahlen, da fahre ich lieber weiter Rad ;)
Zuletzt geändert von raidsch am 23.02.2004, 16:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Die idee ist leider auch nicht neu ;-)

Geht höchstens 14 Tage.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 23.02.2004, 16:20, insgesamt 1-mal geändert.
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raidsch

Beitrag von raidsch »

Wer beschränkt das? Das Dänische Gesetz?

Anyway, wenn ich den Wagen von meinen Eltern "geliehen" habe für ein paar Wochen, kann doch auch nicht viel passieren. Ab und an fahre ich ja eh nach Deutschland für ein paar Wochen...
Zuletzt geändert von raidsch am 23.02.2004, 16:29, insgesamt 1-mal geändert.
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

hej,
es ist so viel ich weiss so, dass du, wenn du in dk gemeldet bist, keinen ausländischen wagen fahren darfst, ohne dass der besitzer im auto dabei ist. auch bei einem mietwagen gilt das: der besitzer ist der autovermieter. das wurde auch schon mal irgendwo angesprochen hier, auch die höhe der strafe. (da kann man sich ja dann überlegen, wie oft man sich erwischenlassen kann, bis die unkosten zur einführung eines autos erreicht werden, hihi)
wie gesagt, in einem der anderen threads über das thema usto, da steht mehr drin.
hilsen, evi
Zuletzt geändert von evi jensen am 23.02.2004, 17:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ja stimmt, im Normalfall muß der (im Ausland lebende) Besitzer mit im Auto sitzen. Es gibt allerdings schon eine Ausnahme bei einem Mietwagen. Wenn man z.B. im Urlaub im Ausland ist, und der eigene Wagen nicht mehr kann. Dann darf man einen Mietwagen nehmen und damit nach Hause fahren. Man darf den wohl auch ein paar Tage später wieder z.B. nach D bringen, wenn der eigene Auto dort inswischen repariert wurde. Es ist nicht genau beschrieben wie lange und wo man damit fahren darf. Klar ist aber, daß es eine eindeutige Ausnahme sein muß. Es darf in keinster Weise den Charakter einer Dauerzustand haben.

Also - vergiß es - Fahrrad ist ja auch viel gesunder ;-)
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 23.02.2004, 18:15, insgesamt 1-mal geändert.
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raidsch

Beitrag von raidsch »

Grml, es muss doch eine Möglichkeit geben. Sehe den Sinn in 180% Steuern nicht, sorry. Und für 70 km nach Aalborg jede Woche ist das Rad etwas.... naja, kompliziert :>

180%, das wären ja locker noch mal 10.000€ für den Wagen, klar... :(

Sonstige Vorschläge?
Zuletzt geändert von raidsch am 23.02.2004, 18:22, insgesamt 1-mal geändert.
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej raidsch!Nach Aalborg ziehen?
Mehr fällt mir leider auch nicht ein, billige Autos gibt es in DK eben nicht.
Seufzende Grüße von Ursel, die damals ihren alten Golf auch zweimal "gekauft" hat (einmal in Dtld. und nach ein paar Jahren und dem Umzug hier noch mal zum selben Preis, ächz).
Zuletzt geändert von Ursel am 23.02.2004, 19:04, insgesamt 1-mal geändert.
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

---------------------------------------------------------Marcel Proust
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