und genau das verstehe ich nicht. Ich kenne etliche andere Fälle und habe ne gehört, daß eine solche Abmeldung gefordert wurde. Normalerweise reicht es aus, wenn man sein Paß oder Personalausweis vorlegen kann.irmi hat geschrieben: also ich musste bei der anmeldung in dk meine abmeldung aus brd vorlegen
Das ist auch merkwürdig, weil es in DK sowas wie eine Abmeldung normalerweise nicht gibt. D.h. beim Umzug innerhalb DK meldet man sich am neuen Wohnsitz an, und die geben dann die Meldung an das alte Wohnsitz zurück. Diese Rückmeldung an das alte Wohnsitz findet aber nicht statt, wenn das alte Wohnsitz im Ausland liegt.
Normalerweise wissen die Leute am Einwohnermeldeamt also gar nicht, daß es so etwas wie eine Abmeldung geben kann. Ich kann mir die Sache deshalb eigentlich nur damit erklären, daß es bei Dir so nahe an der Grenze war.