Grunderwerb in DK

Sonstiges. Dänemarkbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen.
Antworten
heinz
Mitglied
Beiträge: 19
Registriert: 26.04.2002, 19:05
Wohnort: Wuppertal, Deutschland
Kontaktdaten:

Grunderwerb in DK

Beitrag von heinz »

Hallo zusammen,

ich hätte gerne Informationen über die Frage, ob es nach dänischem Recht für Ausländer nach wie vor unmöglich erscheint, Eigentumsrechte an Grund und Boden käuflich zu erwerben.
In den letzten Jahren ist gelegentlich – auch in dänischen Zeitungen – die Ansicht vertreten worden, die dänische Regierung plane, die entsprechenden Gesetze zu lockern.

<font color=red>Rubrik geändert, Martin, Moderator den 9.3.2004</font id=red>
Zuletzt geändert von heinz am 09.03.2004, 08:03, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Lars J. Helbo
Mitglied
Beiträge: 7370
Registriert: 23.06.2002, 22:08
Wohnort: Sall
Kontaktdaten:

Beitrag von Lars J. Helbo »

Das ist ja wohl ein Misverständnis. Ausländer können ohne Probleme Grund und Boden in DK kaufen.

Ausnahme sind nur Ferienhäuser. Die kann man nur kaufen wenn man entweder in DK wohnt, früher 5 Jahre lang in DK gewohnt hat oder das Ferienhaus geerbt hat. Manche haben dann versucht diese Regel zu umgehen, indem sie ein normales Einfamilienhaus gekauft haben um dieses dann als Ferienhaus zu benutzen. Das ist nicht erlaubt. Wenn Du ein Einfamilienhaus kaufst, dann mußt Du auch dort Dein erstes Wohnsitz haben.

Es gibt mit Sicherheit keine Pläne an diese Regeln irgend etwas zu ändern. Was Du gelesen hast ist vermutlich etwas ganz anderes. Es gibt die Regel, daß man sein erstes Wohnsitz nicht im Ferienhaus haben darf (das hat aber mit Ausländer oder Däne nichts zu tun - sondern damit, daß die Gemeinden in den Ferienhausgebieten keine Schulen und Kindergärten bauen müssen). Ausnahmen sind Rentner, die ins Ferienhaus umziehen dürfen, wenn sie das Haus einige Jahre gehabt haben. Vor einiger Zeit war davon die Rede hier etwas zu lockern. Ich weis aber nicht, ob daraus was geworden ist.

Bearbeitet von - ljhelbo am 09.03.2004 10:04:03
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 09.03.2004, 09:23, insgesamt 1-mal geändert.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
heinz
Mitglied
Beiträge: 19
Registriert: 26.04.2002, 19:05
Wohnort: Wuppertal, Deutschland
Kontaktdaten:

Beitrag von heinz »

Hallo ljhelbo,

zunächst herzlichen Dank für deinen schnellen und präzisen Kommentar zu meiner Anfrage. Ich wäre dir dankbar, wenn du mir deine Informationsquellen nennen wolltest. Hier unsere Problemlage:
Im Jahre 1994 hat meine Frau von ihrer verstorbenen Tante (Dänin) ein Sommerhaus geerbt, welches wir gerne und intensiv mit unserer Familie nutzen. Seit dem hat meine Frau auch eine dänische Steuernummer.
Zwei der an unser Grundstück angrenzenden Grundstücke gehören einem dänischen Nachbarn, mit dem wir herzlich befreundet sind. Er würde uns gern eines seiner Grundstücke (unbebaut) überlassen; wir würden es gerne kaufen.
Ein dänischer Anwalt, den wir gemeinsam mit den Verkaufsmodalitäten vor ca. 3 Jahren betreuen wollten, fragte bei einem Ministerium (!) um eine Genehmigung (?) nach. Dieser Antrag wurde schriftlich abgewiesen. Die genaue Begründung für die Ablehnung liegt mir z.Z. nicht vor (Unterlagen sind in Dänemark); soweit ich mich aber erinnere, wurde mit „geltendem dänischen Recht“ argumentiert.
Zuletzt geändert von heinz am 09.03.2004, 10:49, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Lars J. Helbo
Mitglied
Beiträge: 7370
Registriert: 23.06.2002, 22:08
Wohnort: Sall
Kontaktdaten:

Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich kann nicht mehr genau erinnern, wo das steht. Die Frage wurde aber mehrmals intensiv hier im Forum diskutiert und in Verbindung damit habe ich vor einige Monate die Gesetzestexte im Netz herausgesucht. Die Adresse müßte eigentlich irgendwo im Archiv stehen.

Es stimmt aber gut mit dem, was Du schilderst. Weil Deine Frau das Haus _geerbt_ hast, darf sie es besitzen, obwohl Ihr nicht in DK wohnt. Um ein weiteres Ferienhaus (bzw. -grundstück) kaufen zu dürfen müstet Ihr aber entweder Eure erste Wohnsitz in DK haben oder fünf Jahre lang gehabt haben.

Es werden auf diese Regeln ziemlich streng geachtet und ich denke nicht, daß es da irgend eine Möglichkeit gibt die Regeln zu umgehen. Ich bin mir auch ziemlich sicher, daß die Regeln nicht in absehbarer Zeit geändert werden.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 09.03.2004, 12:19, insgesamt 1-mal geändert.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
MichaelD
Mitglied
Beiträge: 717
Registriert: 18.04.2002, 14:33
Wohnort: Kopenhagen, Danmark

Beitrag von MichaelD »

Übrigens ist es nicht genug, einfach nur den ersten Wohnsitz in DK zu haben - man muss ihn auch ein paar Jahre gehabt haben!

Zur Umgehung: Ich habe einmal etwas von Strohmannlösungen gelesen. Die beinhalten, dass der Käufer, z.B. ein dänischer Rechtsanwalt, eine Belastung der Immobilie zugunsten seines deutschen Financiers im Grundbuch vornehmen lässt. Aber wie man die genau formuliert, und ob ich sowas empfehlen kann??

Ich glaube auch nicht, dass die dänische Politik das Gesetz ändert. Eher schon, dass der europäische Gerichtshof die Regelung als Diskriminierung für unzulässig erklärt, weil zu viele Dänen mit Duldung von Kommunen ihren ersten Wohnsitz in Feriehausgebieten haben. Darüber wird in Zeitungen gelegentlich spekuliert.
Grüsse
Michael
Antworten