Auto in Deutschland angemeldet lassen

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MSturm1973
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Beitrag von MSturm1973 »

ach weißt du es ist mir zu dumm mit euch hier rum zu diskutieren.
es wäre aber mal nicht schlecht wenn ihr bei googel die suchfunktion mal nutzt und schaut was unter definition pendler steht. :mrgreen:
is mir eigentlich relativ wurscht ob euch da spasst oder nicht.
MSturm1973
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Beitrag von MSturm1973 »

für die wo nicht wissen die man im netz sucht. :mrgreen:

Als Pendler werden Menschen bezeichnet, die den Weg von Ihrem Wohnort zu ihrem Arbeitsplatz nur unter Zuhilfenahme von diversen Verkehrsmitteln (Auto, öffentliche Verkehrsmittel) bewältigen können. Der Begriff „Pendler“ nimmt auf das Pendel Bezug, wobei der Pendler zwischen Wohnort und Arbeitsstätte hin- und her „schwingt“ bzw. sich bewegt.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Gerne. Dort steht:
Pendler sind Menschen, die einen weiten Weg zu ihrem Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Sie sind eine Begleiterscheinung der zunehmenden Mobilität.
Das trift z.B. auf Dich zu, wenn Du in Heidelberg wohnst und in Holbæk arbeitest. Das ist eine ziemlich weite Strecke. Ob Du jeden Tag von der Arbeit nach hause fährst, oder nur einmal die Woche oder Monat, ändert dagegen weniger.

Das entscheidende ist, daß Dein Hauptwohnsitz oder wie es hier offiziel heißt Dein Lebensmittelpunkt weiterhin in Heidelberg liegt. Das merkwürdige ist, daß Du dies abstreitest, obwohl es Dir offensichtlich gelungen ist, die Polizei davon zu überzeugen, daß es sich so verhält. :roll:
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

MSturm1973 hat geschrieben:für die wo nicht wissen die man im netz sucht. :mrgreen:
Wie Du siehst, kann ich auch suchen.
MSturm1973 hat geschrieben:Als Pendler werden Menschen bezeichnet, die den Weg von Ihrem Wohnort zu ihrem Arbeitsplatz nur unter Zuhilfenahme von diversen Verkehrsmitteln (Auto, öffentliche Verkehrsmittel) bewältigen können. Der Begriff „Pendler“ nimmt auf das Pendel Bezug, wobei der Pendler zwischen Wohnort und Arbeitsstätte hin- und her „schwingt“ bzw. sich bewegt.
Das ist zwar nicht die Definition, die Google mit "define:Pendler" herausgibt, aber trotzdem stimmt sie wohl zu. Ich vermute zumindest, daß Du den Weg von Deinem Wohnort (Heidelberg) zu Deinem Arbeitsplatz (Holbæk) nur unter Zuhilfenahme von diversen Verkehrsmitteln überwinden wirst - oder hättest Du vor Dich beamen zu lassen?
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MSturm1973
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Beitrag von MSturm1973 »

Lars J. Helbo hat geschrieben:Gerne. Dort steht:
Pendler sind Menschen, die einen weiten Weg zu ihrem Arbeitsplatz zurücklegen müssen. Sie sind eine Begleiterscheinung der zunehmenden Mobilität.
Das trift z.B. auf Dich zu, wenn Du in Heidelberg wohnst und in Holbæk arbeitest. Das ist eine ziemlich weite Strecke. Ob Du jeden Tag von der Arbeit nach hause fährst, oder nur einmal die Woche oder Monat, ändert dagegen weniger.

Das entscheidende ist, daß Dein Hauptwohnsitz oder wie es hier offiziel heißt Dein Lebensmittelpunkt weiterhin in Heidelberg liegt. Das merkwürdige ist, daß Du dies abstreitest, obwohl es Dir offensichtlich gelungen ist, die Polizei davon zu überzeugen, daß es sich so verhält. :roll:
wenn du richtig gelesen hättest würdest du wissen das ich ab 21.05.07 in dk lebe ohne wohnisitz in D. :mrgreen:
ergo kein pendler :D
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich denke schon, daß ich richtig gelesen habe. Du hast doch selber geschrieben:
man muß aber begründen warum man das möchte.
man muß seine wohnung in D behalten.
Und genau das stimmt. Deshalb mußt Du ja auch auf den von Dir angegebenen Formular:

http://www.politi.dk/NR/rdonlyres/0B0EA457-98CE-4B96-BD5C-D40EEB3316E6/0/P216_0606.pdf

Deine Wohnverhältnisse in sowohl DK als auch im Ausland genau angeben - z.B. Haus, Wohnung, Zimmer, gemietet oder Eigentum. Außerdem mußt Du zur Wohnung im Ausland unter "Beboelsen bevares under opholdet i Danmark" mit ja oder nein antworten. Wie Du selber offensichtlich ganz richtig erkannt hast, sollte man hier unbedingt mit Ja antworten. Sonst brauchst Du gar nicht den Antrag zu stellen.

Nun kannst Du natürlich hier mit Ja geantwortet haben, und trotzdem die Absicht haben, Deine Wohnung in D ab dem 21.5. aufzugeben?

Wenn dies der Fall sein sollte, dann mögte ich Dich dringend dazu raten, diese Absicht aufzugeben. Es ginge dann nämlich um Steuerhinterziehung unter vortäuschung falscher Tatsachen in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Was Dir dann passieren kann ist ja wohl klar. Wenn nicht, mußt Du nur den Antragsformular umdrehen. Gleich unter Deiner Unterschrift steht ja folgende Belehrung:
Straffelovens § 163 Den som i øvrigt til brug i retsforhold, der vedkommer det offentlige, skriftligt eller ved anden læsbart medie afgiver urigtig erklæring eller bevidner noget, som den pågældende ikke har viden om, straffes med bøde eller fængsel indtil 4 måneder
Dazu kommt dann natürlich die Nachzahlung der Registrierungsabgabe sowie ein Bußgeld für die Steuerhinterziehung.
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galaxina
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Beitrag von galaxina »

wie immer beim thema auto - wer sich nicht an die regeln halten will ist with one leg in jail....
is doch eigentlich ganz einfach 183-tage regel beachten und danach seine steuern in dem entsprechenden land zahlen und gegebenfalls eben auch noch die registrierungsabgabe.
MSturm1973
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Beitrag von MSturm1973 »

Lars J. Helbo hat geschrieben:Ich denke schon, daß ich richtig gelesen habe. Du hast doch selber geschrieben:
man muß aber begründen warum man das möchte.
man muß seine wohnung in D behalten.
Und genau das stimmt. Deshalb mußt Du ja auch auf den von Dir angegebenen Formular:

http://www.politi.dk/NR/rdonlyres/0B0EA457-98CE-4B96-BD5C-D40EEB3316E6/0/P216_0606.pdf

Deine Wohnverhältnisse in sowohl DK als auch im Ausland genau angeben - z.B. Haus, Wohnung, Zimmer, gemietet oder Eigentum. Außerdem mußt Du zur Wohnung im Ausland unter "Beboelsen bevares under opholdet i Danmark" mit ja oder nein antworten. Wie Du selber offensichtlich ganz richtig erkannt hast, sollte man hier unbedingt mit Ja antworten. Sonst brauchst Du gar nicht den Antrag zu stellen.

Nun kannst Du natürlich hier mit Ja geantwortet haben, und trotzdem die Absicht haben, Deine Wohnung in D ab dem 21.5. aufzugeben?

Wenn dies der Fall sein sollte, dann mögte ich Dich dringend dazu raten, diese Absicht aufzugeben. Es ginge dann nämlich um Steuerhinterziehung unter vortäuschung falscher Tatsachen in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Was Dir dann passieren kann ist ja wohl klar. Wenn nicht, mußt Du nur den Antragsformular umdrehen. Gleich unter Deiner Unterschrift steht ja folgende Belehrung:
Straffelovens § 163 Den som i øvrigt til brug i retsforhold, der vedkommer det offentlige, skriftligt eller ved anden læsbart medie afgiver urigtig erklæring eller bevidner noget, som den pågældende ikke har viden om, straffes med bøde eller fængsel indtil 4 måneder
Dazu kommt dann natürlich die Nachzahlung der Registrierungsabgabe sowie ein Bußgeld für die Steuerhinterziehung.
jetzt schreibe ich es wieder.
wer lesen kann ist klarr im vorteil nicht war.
steht auch hier in dem post das ich meine wohnung behalten werde aber ich mich trozdem komplett in D abmelden werde also red hier net soo große reden von wegen steurhinterziehung, mir kommt es eher hier vor das ihr den leuten nicht helfen wollt in dem bereich.
es sieht fast so aus als ob ihr das unfair findeter das man es doch nicht machen muß so wie ihr das gerne hättet.
was mich wundert ist nur, ich dachte immer das es eine tugend der deuteschen ist dem nachbar sein hab und gut zu neiden. so jetzt kann man hier schließen.
habe fertig!!!!!!
Simba
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Beitrag von Simba »

Nun kannst Du natürlich hier mit Ja geantwortet haben, und trotzdem die Absicht haben, Deine Wohnung in D ab dem 21.5. aufzugeben?
steht auch hier in dem post das ich meine wohnung behalten werde aber ich mich trozdem komplett in D abmelden werde
Also als Laie würde ich das aber so verstehen, sobald man abgemeldet ist, ist es egal, ob man noch eine Wohnung vermietet oder nicht. Denn diese kann von Dir ja nicht mehr genutzt werden.

Im übrigen glaub ich nicht, dass es hier darum geht, anderen nicht zu helfen, sondern andere vor Schaden zu bewahren. Und wenn von Lars schon ein Gesetz zitiert wird... An die muss man sich auch in DK halten.

LG Simba
MSturm1973
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Beitrag von MSturm1973 »

sorry aber weißt es gibt auch andere leute die sich infomieren und da ich das offiezelle ok habe von einer behörde in DK werde ich mir hier nicht einreden lassen das es nicht geht
also sollen sie gerne weiter reden.
und anscheinend gibt es leute hier im forum die immer recht haben und die andern dummen menschen müssen halt mit leben, nur eins ist sicher ich fahre meinen pkw mit deutschen platten und werde erst in einem jahr die steuer zahlen.
pipeline
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Beitrag von pipeline »

Dann frag ich mich wie du als der allereinzigste schaffst, das Schlupfloch im daenischen Gesetz zu finden, das, welches allen anderen verborgen bleibt.
Man kann viele offizielle ok's von Aemtern bekommen, unter Vorgabe falscher Tatsachen. Was du offensichtlich getan hast - ob bewusst oder unbewusst sei dahingestellt.

Wie um alles in der Welt kann man einen Wohnsitz in D angeben, wenn man dort komplett abgemeldet ist? DAS musst du mir echt erklaeren - und einigen anderen hier offensichtlich auch. Wenn's dieses Schlupfloch auf LEGALEM Wege gibt, Hand aufs Herz, dann haette die Welt ganz sicher nicht auf dich warten muessen, um es zu finden, sondern bei den vielen Auswanderern und Pendlern von D nach DK haette sich das laengst herumgesprochen, da ja erwiesenermassen (wenn man sich nur mal im Forum umschaut) die Sache mit der Autoummeldung der Punkt ist, an dem alle RICHTIG schlucken.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

MSturm1973 hat geschrieben:sorry aber weißt es gibt auch andere leute die sich infomieren und da ich das offiezelle ok habe von einer behörde in DK werde ich mir hier nicht einreden lassen das es nicht geht
also sollen sie gerne weiter reden.
Ja, es geht um andere vor Schaden zu bewahren - z.B. Dich :roll:

Aber wenn wir nun so gar nix verstehen, dann könntest Du uns vielleicht aufklären?

Also, Du hast mit dieser Formular:

http://www.politi.dk/NR/rdonlyres/0B0EA457-98CE-4B96-BD5C-D40EEB3316E6/0/P216_0606.pdf

einen Antrag bei der Polizei gestelt und sie haben Dir dann erlaubt mit Deinem in D zugelassene Auto in DK zu fahren, stimmt das so weit?

In der Genehmigung muß doch etwas über die Grundlage stehen. Die Polizei hat doch bestimmt hier reingeschrieben auf welchen Paragraphen die Genehmigung beruht (z.B. "Genehmigung erteil gemäß §17 Teil 4"). Es gibt bestimmt auch eine Reihe von Auflagen oder Begrenzungen (z.B. "das Auto darf nur Berufsmäßig genutzt werden" oder "das Auto darf nur auf die Strecke zwischen X und Grenze gefehren werden" oder "das Auto darf nur von Herrn X gefahren werden" oder "das Auto darf nur bis X Datum in DK gefahren werden"). Was steht nun ganz konkret drin?

Und etwas ganz anderes. Wenn Du in D kein Wohnsitz hast, wie soll das Auto dann versichert werden?
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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Beitrag von MSturm1973 »

pipeline hat geschrieben:Dann frag ich mich wie du als der allereinzigste schaffst, das Schlupfloch im daenischen Gesetz zu finden, das, welches allen anderen verborgen bleibt.
Man kann viele offizielle ok's von Aemtern bekommen, unter Vorgabe falscher Tatsachen. Was du offensichtlich getan hast - ob bewusst oder unbewusst sei dahingestellt.

Wie um alles in der Welt kann man einen Wohnsitz in D angeben, wenn man dort komplett abgemeldet ist? DAS musst du mir echt erklaeren - und einigen anderen hier offensichtlich auch. Wenn's dieses Schlupfloch auf LEGALEM Wege gibt, Hand aufs Herz, dann haette die Welt ganz sicher nicht auf dich warten muessen, um es zu finden, sondern bei den vielen Auswanderern und Pendlern von D nach DK haette sich das laengst herumgesprochen, da ja erwiesenermassen (wenn man sich nur mal im Forum umschaut) die Sache mit der Autoummeldung der Punkt ist, an dem alle RICHTIG schlucken.
es ist schon klarr das es irritierend ist, aber es ist so das ich meine wohunung die ich in D habe. weiter haben werde, aber sie an eine andere person weiter vermiete das habe ich auch so in den antrag geschrieben der mietverrat wird alle halbe jahre verlängert so das ich im prinzip immer zurück könte, falls ich hier in DK nicht zureckt kommen würde.
so habe ich eine wohnung in D aber keinen wohnsitz.
es wird auch nicht verlangt einen wohnsitz zu haben sondern ein eigentum oder eine wohnung.
ich denke das es einleuchtend ist.
es geht allerdings auch so das man seinen ZWS in deutschland lassen würde das mache ich aber nicht.
ich werde einen wohnsitz haben und der ist in DK.
MSturm1973
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Beitrag von MSturm1973 »

Lars J. Helbo hat geschrieben:
MSturm1973 hat geschrieben:sorry aber weißt es gibt auch andere leute die sich infomieren und da ich das offiezelle ok habe von einer behörde in DK werde ich mir hier nicht einreden lassen das es nicht geht
also sollen sie gerne weiter reden.
Ja, es geht um andere vor Schaden zu bewahren - z.B. Dich :roll:

Aber wenn wir nun so gar nix verstehen, dann könntest Du uns vielleicht aufklären?

Also, Du hast mit dieser Formular:

http://www.politi.dk/NR/rdonlyres/0B0EA457-98CE-4B96-BD5C-D40EEB3316E6/0/P216_0606.pdf

einen Antrag bei der Polizei gestelt und sie haben Dir dann erlaubt mit Deinem in D zugelassene Auto in DK zu fahren, stimmt das so weit?

In der Genehmigung muß doch etwas über die Grundlage stehen. Die Polizei hat doch bestimmt hier reingeschrieben auf welchen Paragraphen die Genehmigung beruht (z.B. "Genehmigung erteil gemäß §17 Teil 4"). Es gibt bestimmt auch eine Reihe von Auflagen oder Begrenzungen (z.B. "das Auto darf nur Berufsmäßig genutzt werden" oder "das Auto darf nur auf die Strecke zwischen X und Grenze gefehren werden" oder "das Auto darf nur von Herrn X gefahren werden" oder "das Auto darf nur bis X Datum in DK gefahren werden"). Was steht nun ganz konkret drin?

Und etwas ganz anderes. Wenn Du in D kein Wohnsitz hast, wie soll das Auto dann versichert werden?
du hast recht das es auflagen gibt so ist eine das ich nur ich den pkw bewegen darf.
und das ich weiter eine wohunung in D besitze oder hauptmieter bin, allerdings darf ich die wohung weiter vermiten und daher brauche ich keinen WS in D es reicht das ich nachweiße eigentum oder mieter einer wohung bin.
pipeline
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Beitrag von pipeline »

MSturm du bist ein ganz uebler Schwindler und Steuerhinterzieher.
Nichts von allem was du schreibst macht in irgendeiner Form einen legalen Sinn, und daher fuehrst du entweder uns an der Nase rum oder aber die daenischen Behoerden - und vermutlich beides.

Nur weil jemand in D EIGENTUM besitzt, ist das eine Null und Nichtige Grundlage, auf der man berechtigt ist, Gesetze, Auflagen, Legalitaeten zu umschiffen.

Ich bleibe dabei - wenn es dieseMoeglichkeiten, von denen du so schwaermst, tatsaechlich gaebe, haetten die schon andere Leute aufgetan - da haette die Welt nicht auf ausgerechnet dich warten muessen. Du lebst in DK, du arbeitest in DK, du faehrst Auto in DK und benutzt dabei die daenischen Verkehrswege. Was du in D oder auch in Madagaskar besitzt ist doch in hoechstem Masse irrelevant fuer deinen legalen Status als Autofahrer! Das ist hahnebuechend! Ich kann gar nicht glauben, wie lange du diesen Stuss hier schon von dir gibst! Deine Art der Vorgehensweise ginge nicht mal in Grossbritannien - und die sind sehr lenient, wenn es um sowas geht - offiziell darf man hier auch nicht auf Dauer mit D Kennzeichen rumfahren, inoffiziell interessiert es keinen Menschen, aber wenn du mal an einen missgelaunten Polizisten kaemst, haettest du mit deiner "Beweisfuehrung" sogar hier ein Problem!

Und wer sich so wie du bruestet, der haette es eigentlich verdient, dass er auffliegt!
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