Zahlung von kindergeld
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Hei
Ich habe Fragen zum Kindergeld in DK:. Ich werde am 14 Mai in DK anfangen zu arbeiten.Wohnort ist ist Deutschland und meine Frau ist ohne Einkünfte.
1. Wenn in DK das Kindergeld gezahlt wird, wird es mit den Lohn gezahlt oder extra?
2. Wann wird es gezahlt?
3. Brauche ich ein Dänisches Konto?
Ich habe Fragen zum Kindergeld in DK:. Ich werde am 14 Mai in DK anfangen zu arbeiten.Wohnort ist ist Deutschland und meine Frau ist ohne Einkünfte.
1. Wenn in DK das Kindergeld gezahlt wird, wird es mit den Lohn gezahlt oder extra?
2. Wann wird es gezahlt?
3. Brauche ich ein Dänisches Konto?
Mvh
Peter
Peter
Hallo,
dänisches Kindergeld wird quartalsweise nach dem ersten Quartal gezahlt. Es wird normalerweise der Mutter auf ihr Nemkonto überwiesen, das du die bei einer dänischen Bank enrichten kannst. Wenen die Kinder beim Vater wohnen, bekommt der das Kindergeld.
Das Geld kommt von der Kommune, hat also mit Lohn nichts zu tun.
Gruss, vilmy
dänisches Kindergeld wird quartalsweise nach dem ersten Quartal gezahlt. Es wird normalerweise der Mutter auf ihr Nemkonto überwiesen, das du die bei einer dänischen Bank enrichten kannst. Wenen die Kinder beim Vater wohnen, bekommt der das Kindergeld.
Das Geld kommt von der Kommune, hat also mit Lohn nichts zu tun.
Gruss, vilmy
Zuletzt geändert von Vilmy am 30.04.2007, 13:56, insgesamt 1-mal geändert.
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"Kindergeld erhalten alle Eltern, die in Deutschland wohnen oder sich für gewöhnlich hier aufhalten."
Er schreibt "Wohnort ist Deutschland".
Weitere Anspruchsvoraussetzungen für deutsches Kindergeld kann man [url=http://www.arbeitsagentur.de/nn_248734/Navigation/zentral/Service-von-a-bis-z/Geldleistungen/Kindergeld/Anspruchsvoraussetzungen/Eltern/Eltern-Nav.html__nnn=true#d1.8]hier nachlesen.[/url]
/annika
Er schreibt "Wohnort ist Deutschland".
Weitere Anspruchsvoraussetzungen für deutsches Kindergeld kann man [url=http://www.arbeitsagentur.de/nn_248734/Navigation/zentral/Service-von-a-bis-z/Geldleistungen/Kindergeld/Anspruchsvoraussetzungen/Eltern/Eltern-Nav.html__nnn=true#d1.8]hier nachlesen.[/url]
/annika
Zuletzt geändert von annikade am 30.04.2007, 13:49, insgesamt 1-mal geändert.
Hi hier ein Auszug von Eures-kompas
Kindergeld
In Dänemark
In Dänemark wird für jedes Kind unter 18 Jahren und unabhängig vom Einkommen der Eltern Kindergeld (børnefamilieydelse) gezahlt. Außerdem werden verschiedene Zuschüsse für Kinder von Alleinerziehenden, gleichzeitig geborene Kinder ( Zwillinge, Drillinge etc.), Kinder von Rentnern u.s.w. gezahlt.
Das Kindergeld wird vierteljährlich grundsätzlich an die Mutter gezahlt, unter besonderen Voraussetzungen an den Vater. Das Kindergeld ist steuerfrei.
Grenzgänger müssen ihren Antrag auf Kindergeld an die dänische Kommune stellen, in der der Arbeitsplatz liegt.
Für Grenzgänger
Möglichkeit 1
Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Dänemark arbeiten und Ihr Ehepartner nicht erwerbstätig ist, erhalten Sie Kindergeld in Dänemark.
Zunächst benötigen Sie das Formblatt E 401, das Sie bei Ihrer örtlichen Familienkasse erhalten. Mit diesem wenden Sie sich an die Sozialverwaltung der dänischen Kommune, in der Ihr Arbeitsplatz liegt.
Da das Kindergeld in Deutschland zur Zeit (1998) höher ist als in Dänemark, kann Ihr Ehepartner außerdem bei der Familienkasse am Wohnort einen Antrag auf Teilkindergeld stellen, so daß Ihnen gegenüber deutschen Kindergeldbeziehern keine Nachteile entstehen. Beim Antrag auf Teilkindergeld müssen Sie einen Beleg über die in Dänemark gezahlten Beträge mitbringen.
Informieren Sie sich auch bei der dänischen Kommune, ob sie weitere Zuschüsse erhalten können.
Möglichkeit 2
Sie arbeiten als Grenzgänger in Dänemark und Ihr Ehepartner ist in Deutschland ebenfalls erwerbstätig oder bezieht Lohnersatzleistungen:
In diesem Fall erhält Ihr Ehepartner deutsches Kindergeld, das wie gewohnt zu beantragen ist. Sollten Sie trotzdem dänische Leistungen erhalten, müssen Sie diese angeben. In der Regel wird die Familienkasse überprüfen, ob dem Kindergeld vergleichbare Leistungen in Dänemark gezahlt werden.
Da das deutsche Kindergeld höher als das dänische ist, kann sich ein zusätzlicher Anspruch in Dänemark nicht ergeben.
Möglichkeit 3
Wenn Sie und Ihr Ehepartner als Grenzgänger in Dänemark arbeiten, ist Dänemark allein für das Kindergeld zuständig. Sie beantragen dann Kindergeld (børnefamilieydelse) wie in Möglichkeit 1. In diesem Fall allerdings besteht ein Anspruch auf Teilkindergeld in Deutschland nicht, da beide Ehegatten ihren vorrangigen Anspruch in Dänemark haben.
Neben dem Kindergeld (børnefamilieydelse) haben Sie als Grenzgänger u.U. auch Anspruch auf normale und besondere Zuschüsse, die an Alleinerziehende gezahlt werden. Wenn man als Grenzgänger Zwillinge hat, hat man einen Anspruch auf einen besonderen Zuschuß (flerebørnstilskud).
Wichtig ist, daß deutsches und dänisches Kindergeld sowie evtl. Zuschüsse beantragt werden müssen. Um verspätete Zahlungen zu vermeiden, sollten Sie Kindergeld oder „børnefamilieydelse" so schnell wie möglich beantragen. Wenden Sie sich an die dänische Kommune oder die Familienkasse um zu erfahren, welche Nachweise im Zusammenhang mit der Antragsstellung erforderlich sind.
Außerdem sind Sie in Dänemark und Deutschland verpflichtet, Änderungen in Ihren familiären Verhältnissen und Einkommensänderungen mitzuteilen.
Sollten sich Fragen, z.B. im Hinblick auf Kinder über 18 Jahre, ergeben, können Sie sich an die Familienkasse oder die Kommune in der Sie arbeiten wenden. Hier wird geprüft, ob Sie einen Anspruch auf Leistungen für diese Kinder haben.




In Dänemark
In Dänemark wird für jedes Kind unter 18 Jahren und unabhängig vom Einkommen der Eltern Kindergeld (børnefamilieydelse) gezahlt. Außerdem werden verschiedene Zuschüsse für Kinder von Alleinerziehenden, gleichzeitig geborene Kinder ( Zwillinge, Drillinge etc.), Kinder von Rentnern u.s.w. gezahlt.
Das Kindergeld wird vierteljährlich grundsätzlich an die Mutter gezahlt, unter besonderen Voraussetzungen an den Vater. Das Kindergeld ist steuerfrei.
Grenzgänger müssen ihren Antrag auf Kindergeld an die dänische Kommune stellen, in der der Arbeitsplatz liegt.
Für Grenzgänger
Möglichkeit 1
Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Dänemark arbeiten und Ihr Ehepartner nicht erwerbstätig ist, erhalten Sie Kindergeld in Dänemark.
Zunächst benötigen Sie das Formblatt E 401, das Sie bei Ihrer örtlichen Familienkasse erhalten. Mit diesem wenden Sie sich an die Sozialverwaltung der dänischen Kommune, in der Ihr Arbeitsplatz liegt.
Da das Kindergeld in Deutschland zur Zeit (1998) höher ist als in Dänemark, kann Ihr Ehepartner außerdem bei der Familienkasse am Wohnort einen Antrag auf Teilkindergeld stellen, so daß Ihnen gegenüber deutschen Kindergeldbeziehern keine Nachteile entstehen. Beim Antrag auf Teilkindergeld müssen Sie einen Beleg über die in Dänemark gezahlten Beträge mitbringen.
Informieren Sie sich auch bei der dänischen Kommune, ob sie weitere Zuschüsse erhalten können.
Möglichkeit 2
Sie arbeiten als Grenzgänger in Dänemark und Ihr Ehepartner ist in Deutschland ebenfalls erwerbstätig oder bezieht Lohnersatzleistungen:
In diesem Fall erhält Ihr Ehepartner deutsches Kindergeld, das wie gewohnt zu beantragen ist. Sollten Sie trotzdem dänische Leistungen erhalten, müssen Sie diese angeben. In der Regel wird die Familienkasse überprüfen, ob dem Kindergeld vergleichbare Leistungen in Dänemark gezahlt werden.
Da das deutsche Kindergeld höher als das dänische ist, kann sich ein zusätzlicher Anspruch in Dänemark nicht ergeben.
Möglichkeit 3
Wenn Sie und Ihr Ehepartner als Grenzgänger in Dänemark arbeiten, ist Dänemark allein für das Kindergeld zuständig. Sie beantragen dann Kindergeld (børnefamilieydelse) wie in Möglichkeit 1. In diesem Fall allerdings besteht ein Anspruch auf Teilkindergeld in Deutschland nicht, da beide Ehegatten ihren vorrangigen Anspruch in Dänemark haben.
Neben dem Kindergeld (børnefamilieydelse) haben Sie als Grenzgänger u.U. auch Anspruch auf normale und besondere Zuschüsse, die an Alleinerziehende gezahlt werden. Wenn man als Grenzgänger Zwillinge hat, hat man einen Anspruch auf einen besonderen Zuschuß (flerebørnstilskud).
Wichtig ist, daß deutsches und dänisches Kindergeld sowie evtl. Zuschüsse beantragt werden müssen. Um verspätete Zahlungen zu vermeiden, sollten Sie Kindergeld oder „børnefamilieydelse" so schnell wie möglich beantragen. Wenden Sie sich an die dänische Kommune oder die Familienkasse um zu erfahren, welche Nachweise im Zusammenhang mit der Antragsstellung erforderlich sind.
Außerdem sind Sie in Dänemark und Deutschland verpflichtet, Änderungen in Ihren familiären Verhältnissen und Einkommensänderungen mitzuteilen.
Sollten sich Fragen, z.B. im Hinblick auf Kinder über 18 Jahre, ergeben, können Sie sich an die Familienkasse oder die Kommune in der Sie arbeiten wenden. Hier wird geprüft, ob Sie einen Anspruch auf Leistungen für diese Kinder haben.




Aber gilt das auch, wenn der Vater in DK arbeitet und die Mutter arbeitslos in D ist, wenn in DK grundsätzlich an die Mutter ausgezahlt wird?Harry.K hat geschrieben:Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Dänemark arbeiten und Ihr Ehepartner nicht erwerbstätig ist, erhalten Sie Kindergeld in Dänemark.
Liebe Grüße,
Nici
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So viel ich weis, ist es sogar noch wichtiger. Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es nämlich in DK keine Nachzahlungen. Wenn später beantragt wird, ist das Geld also verloren.Harry.K hat geschrieben: Wichtig ist, daß deutsches und dänisches Kindergeld sowie evtl. Zuschüsse beantragt werden müssen. Um verspätete Zahlungen zu vermeiden, sollten Sie Kindergeld oder „børnefamilieydelse" so schnell wie möglich beantragen.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Das Kindergeld wird an die Mutter ausgezahlt, weil man davon ausgeht, dasss die Kinder bei der Mutter & natürlich in DK wohnen. Wenn die Mutter samt Kinder in D wohnt, bekommen sei natürlich kein Kindergeld.Nicölsche hat geschrieben:Aber gilt das auch, wenn der Vater in DK arbeitet und die Mutter arbeitslos in D ist, wenn in DK grundsätzlich an die Mutter ausgezahlt wird?Harry.K hat geschrieben:Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Dänemark arbeiten und Ihr Ehepartner nicht erwerbstätig ist, erhalten Sie Kindergeld in Dänemark.
Also, nochmal für Arveprins Knud:
1. Wenn Kinder in DK wohnen und eine CPR Nummer haben, kann man für sie Kindergeld beantragen.
2. Häufig wohnen Kinder bei der Mutter, deshalb die Zahlung an die Mutter.
3. Wenn die Kinder mit dem Vater in DK wohnen, bekommt der Vater natürlich Kindergeld.
4. Wenn die Kinder nicht in DK wohnen, gibt es auch kein dänisches Kindergeld.
5. Wenn man nicht beantragt, bekommt man nichts.
Gruss, vilmy
- Lars J. Helbo
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Als Hauptregel ja. Ich glaube aber, das es einige fürs Forum interessante Sonderfälle gibt. Hier ist der Antragsformular:Vilmy hat geschrieben: 4. Wenn die Kinder nicht in DK wohnen, gibt es auch kein dänisches Kindergeld.
http://www.skat.dk/Blanketter/49015.PDF
Auf der Rückseite steht die dazu gehörige Anleitung. In Punkt 4 steht:
Wenn ich das richtig verstehe, dann müßte dies bedeuten, daß ein Deutscher, der in DK arbeitet und wohnt, Kindergeld für seine in D wohnende Kinder bekommen kann. Dagegen gilt das wohl nicht für Pendler?4. Ansøgere der er bosat i udlandet eller har børn bosat i udlandet
Visse personer har efter EF-forordning nr. 1408/71 ret til børnefamilieydelse fra Danmark, uanset betingelserne om modtagerens fulde skattepligt og barnets hjemsted ikke er opfyldt. Dette gælder:
a. EU-statsborgere, der er arbejdstagere, selvstændig erhvervsdrivende eller arbejdsløse i Danmark og bosat her.
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Doch das gilt auch für Pendler - habe nämlich die gleiche Situtation.
Also mit dem Antragsformular E401 zur Kommune und das dänische Kindergeld beantragen. Danach sofort bei der deutschen Stelle die Ausgleichszahlung beantragen. Je nach Wohnort kann das dauern, aber es wird rückwirkend nach Antragseingang gezahlt.
Soweit ich mich erinnere muss das dann Deine Frau machen, da sie kein dänisches Einkommen hat.
Eigentlich läuft dann alles seinen Weg und man hat das gleiche Kindergeld wie ein normaler Arbeitnehmer in DE.
Also mit dem Antragsformular E401 zur Kommune und das dänische Kindergeld beantragen. Danach sofort bei der deutschen Stelle die Ausgleichszahlung beantragen. Je nach Wohnort kann das dauern, aber es wird rückwirkend nach Antragseingang gezahlt.
Soweit ich mich erinnere muss das dann Deine Frau machen, da sie kein dänisches Einkommen hat.
Eigentlich läuft dann alles seinen Weg und man hat das gleiche Kindergeld wie ein normaler Arbeitnehmer in DE.
mvh
Michael
Michael
Halli hallo,
möchte jetzt ganz bestimmt nicht schimpfend in eine fast beendete Diskussion eingreifen.....
Aber irgendwie ist das doch ungerecht...... oder, ???????
Wenn ich das richtig verstanden habe bekommt man in Deutschland mehr Kindergeld als in Dänemark, die Arbeitnehmer, die in Dänemark arbeiten, obwohl die Mutter der Kinder in Deutschland keiner Arbeit nachgeht, bekommen Kindergeld in Dänemark und einen Ausgleich in Deutschland`?????
Oder habe ich da etwas vollkommen missverstanden?
möchte jetzt ganz bestimmt nicht schimpfend in eine fast beendete Diskussion eingreifen.....
Aber irgendwie ist das doch ungerecht...... oder, ???????
Wenn ich das richtig verstanden habe bekommt man in Deutschland mehr Kindergeld als in Dänemark, die Arbeitnehmer, die in Dänemark arbeiten, obwohl die Mutter der Kinder in Deutschland keiner Arbeit nachgeht, bekommen Kindergeld in Dänemark und einen Ausgleich in Deutschland`?????
Oder habe ich da etwas vollkommen missverstanden?