Abmeldebescheinigung notwendig?
Abmeldebescheinigung notwendig?
Hallo!
Wenn ich mich in Dänemark anmelde, muß ich dann eine Abmeldebescheinigung vom deutschen Einwohnermeldeamt vorlegen?
Oder interessiert es in Dänemark niemanden, ob ich in D noch angemeldet bin?
Viele Grüße
Jürgen
Wenn ich mich in Dänemark anmelde, muß ich dann eine Abmeldebescheinigung vom deutschen Einwohnermeldeamt vorlegen?
Oder interessiert es in Dänemark niemanden, ob ich in D noch angemeldet bin?
Viele Grüße
Jürgen
- Lars J. Helbo
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Nein, brauchst Du nicht. Niemanden in DK will sowas sehen.
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- Lars J. Helbo
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Also, von uns wollten sie das nicht.
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Naja, die Botschaften sind aber quasi IMMER zuständig, wenn es sich um deutsche Staatsangehörige handelt.Sushi hat geschrieben:Doch, die deutsche Botschaft in Kopenhagen will eine Abmeldebestätigung, wenn du irgenwann mal einen neuen Reisepass o.ä. beantragst. Ohne Abmeldebestätigung aus Deutschland sind die nämlich nicht zuständig.
Auch wenn ich im Ausland im Urlaub bin und meinen Reisepass oder sonstwas verliere, sollte mir das dortige deutsche Konsulat einen neuen beschaffen können - auch ohne dass ich mich vorher in Deutschland beim Meldeamt abgemeldet habe. Oder etwa nicht?
Gruß
/annika
- Lars J. Helbo
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Außerdem müßte die Anmeldebescheinigung aus DK doch eigentlich wichtiger sein (und ausreichend). Erstens ist die Botschaft in Kopenhagen ja nicht unbedingt zuständig für jemanden, der sich in D abgemeldet hat und nach Australien gezogen ist. Zweitens können deutsche, die in DK geboren sind, ja keine Abmeldebescheinigung aus D vorlegen.
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Ich bin ja nicht in DK, aber im Ausland, und brauchte zweimal einen neuen Pass. In beiden Faellen musste ich eine Abmeldebestaetigung vorlegen, sonst haetten die sich um nichts gekuemmert weil nicht zustaendig.
Wenn jemand im Urlaub seinen Pass verliert ist das ja was anderes, da geht das Konsulat dann in Kontakt mit dem heimatlichen Meldeamt.
Kann sein, dass die DAENISCHEN Behoerden bei Anmeldung keine Abmeldung sehen wollen - nur ist das deutsche Konsulat eben keine daenische Behoerde sondern eine deutsche...
- und von der deutschen Gruendlichkeit brauch ich nicht anzufangen... 
Wenn jemand im Urlaub seinen Pass verliert ist das ja was anderes, da geht das Konsulat dann in Kontakt mit dem heimatlichen Meldeamt.
Kann sein, dass die DAENISCHEN Behoerden bei Anmeldung keine Abmeldung sehen wollen - nur ist das deutsche Konsulat eben keine daenische Behoerde sondern eine deutsche...


Auf der Abmeldebestätigung steht in welches Land man gezogen ist. Allerdings ohne, dass dafür jemand in DE einen Beweis sehen will.Lars J. Helbo hat geschrieben: Erstens ist die Botschaft in Kopenhagen ja nicht unbedingt zuständig für jemanden, der sich in D abgemeldet hat und nach Australien gezogen ist.
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So.
Das Auswärtige Amt gibt [url=http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Pass.html]auf seiner Homepage[/url]zu der Frage nach dem Pass folgenden Hinweis:
"Wenn Sie aus Deutschland ins Ausland verzogen sind, müssen Sie bei der Beantragung des Passes in der Regel eine Abmeldebescheinigung der letzten deutschen Wohnortgemeinde vorlegen."
Also hat man in der Regel damit zu rechnen, eine Abmeldebescheinigung vorlegen zu müssen, wenn man einen neuen Reisepass benötigt. Kommt vielleicht auf das jeweilige Konsulat an, wie verfahren wird - oder auf den Einzelfall.
Gruß
/annika
Das Auswärtige Amt gibt [url=http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laender/Konsularisches/Pass.html]auf seiner Homepage[/url]zu der Frage nach dem Pass folgenden Hinweis:
"Wenn Sie aus Deutschland ins Ausland verzogen sind, müssen Sie bei der Beantragung des Passes in der Regel eine Abmeldebescheinigung der letzten deutschen Wohnortgemeinde vorlegen."
Also hat man in der Regel damit zu rechnen, eine Abmeldebescheinigung vorlegen zu müssen, wenn man einen neuen Reisepass benötigt. Kommt vielleicht auf das jeweilige Konsulat an, wie verfahren wird - oder auf den Einzelfall.
Gruß
/annika
Hallo zusammen,
ich wollte auch nur darauf aufmerksam machen, dass die deutsche Botschaft in Kopenhagen definitv eine Abmeldebestätigung verlangt. Habe nämlich gerade dieses Problem... Natürlich verlangen die auch die dänische Aufenthaltsgenehmigung, und wen es interessiert auch Original bzw eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde AUSSER in dem Fall, in dem der ablaufende Pass bereits bei derselben Botschaft ausgestellt wurde. (Aber beim ersten mal muss man halt den ganzen Kram einreichen)
Es kann natürlich sein, dass die Bestimmungen früher mal andere waren, meine Angaben hier beziehen sich auf Informationen von letzter Woche und auf den neuen biometrischen Pass. Ich war selbst überrascht, dass die sogar eine Geburtsurkunde von mir verlangen, das hatte ich in D'land noch nie... muss ich mir also erstmal schicken lassen. Bin auch kein Einzelfall, mir wurde erklärt, dass die Bestimmungen jetzt eben diese sind.
Natürlich ist die Botschaft bei Touristen, die den Pass verloren haben zuständig, konsularische Hilfe eben, aber dann wird lediglich ein Notpass ausgestellt, der zur Rückreise nach D'land dient. Für den "richtigen Pass" ist immer die Stadt/Gemeinde zuständig, in der man seinen Wohnsitz hat, und das ist ja bei uns in DK Lebenden DK, wo es eben durch die Botschaft gemacht wird, dafür wollen sie aber eben diese Abmeldung sehen.
Wie das in Australien läuft weiss ich nicht, aber es ist ja auch ein DK Forum
Hoffe es hilft irgendwem, der auch bald durch diese Prozedur muss.
ich wollte auch nur darauf aufmerksam machen, dass die deutsche Botschaft in Kopenhagen definitv eine Abmeldebestätigung verlangt. Habe nämlich gerade dieses Problem... Natürlich verlangen die auch die dänische Aufenthaltsgenehmigung, und wen es interessiert auch Original bzw eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde AUSSER in dem Fall, in dem der ablaufende Pass bereits bei derselben Botschaft ausgestellt wurde. (Aber beim ersten mal muss man halt den ganzen Kram einreichen)
Es kann natürlich sein, dass die Bestimmungen früher mal andere waren, meine Angaben hier beziehen sich auf Informationen von letzter Woche und auf den neuen biometrischen Pass. Ich war selbst überrascht, dass die sogar eine Geburtsurkunde von mir verlangen, das hatte ich in D'land noch nie... muss ich mir also erstmal schicken lassen. Bin auch kein Einzelfall, mir wurde erklärt, dass die Bestimmungen jetzt eben diese sind.
Natürlich ist die Botschaft bei Touristen, die den Pass verloren haben zuständig, konsularische Hilfe eben, aber dann wird lediglich ein Notpass ausgestellt, der zur Rückreise nach D'land dient. Für den "richtigen Pass" ist immer die Stadt/Gemeinde zuständig, in der man seinen Wohnsitz hat, und das ist ja bei uns in DK Lebenden DK, wo es eben durch die Botschaft gemacht wird, dafür wollen sie aber eben diese Abmeldung sehen.
Wie das in Australien läuft weiss ich nicht, aber es ist ja auch ein DK Forum

Hoffe es hilft irgendwem, der auch bald durch diese Prozedur muss.