Hej Rosi,
wenn ich das richtig verstanden habe ist die Buchung bereits storniert worden.
In diesem Fall ist dann wirklich nichts mehr zu machen und auch die Reiserücktrittskostenversicherung wird nicht mehr einspringen.
Da nützt es auch nichts wenn nun zufällig wirklich einer der Reiseteilnehmer doch noch erkrankt.
Ehrlich gesagt, ich persönlich würde es nicht wagen mich dann mit einem solchen Anliegen dann doch noch an die Versicherung zu wenden um vielleicht doch noch etwas Geld herauszukommen.
Im günstigsten Fall ist dann eine freundliche Belehrung mit Hinweis auf die Vertragsbedingungen bzw. auf den nicht mehr existenten Vetrag zu erwarten.
Vielleicht bekommt aber auch ein Anwalt der versicherungungsinternen Rechtsabteilung Wind von der Angelegenheit und wird möglicherweise versuchen seine Karriere durch das Aufdecken eines Betrugsverdachtes zu "pushen" .
Das der Fall dann weiterverfolgt wird ist zwar eher unwahrscheinlich, da ja die Versicherung kein Interesse daran hat wegen eines ohnehin hinfälligen Vertrages Kosten und Mühe in einen Prozess zu investieren.
Aber es könnte durchaus sein das man dann als Kunde einen entsprechenden Vermerk erhält, welcher dann unter Umständen noch Jahre später negative Folgen haben könnte.
Zum Beispiel wenn man dan wirklich auf Grund einer entsprechenden Indikation stornieren muss, oder man vielleicht zufällig seine Haftpflichtversicherung oder Ähnliches bei der gleichen Gesellschaft hat und einen Schaden anmeldet.
Wie ich bereits im vorhergehenden Thread zu diesem Thema erwähnt habe, waren wir letztes Jahr in einer ganz ähnlichen Situation und im Grunde hatte ich mindestens 80 Prozent des Geldes für das Ferienhaus schon längst abgeschrieben.
Ich habe dann aber unverzüglich gehandelt, mich zuerst mal schlau gemacht ob das Haus zum Alternativtermin überhaupt noch frei ist, und dann SOFORT an den Ferienhausvermittler gewandt und diesem die Situation erklärt.
Dort war man zwar sofort äusserst kooperativ, musste sich dann aber trotzdem zuerst das O.K. der Hausbesitzerin holen.
Am nächsten Tag war das dann geklärt und Ferien und Geld gerettet.
Wie gesagt, dabei war viel Glück im Spiel und die Sache hätte auch ganz anders ausgehen können.
Ich glaube z.B. nicht das dies geklappt hätte wenn das Haus zum Alternativtermin bereits belegt gewesen wäre, dieser Termin in dann in einer günstigeren anstatt in einer teureren Saison gelegen hätte oder bis zum Urlaubsantritt noch eine relativ große Chance bestanden hätte das Haus zum Alternativtermin auch noch anderweitig zu vermieten.
Aus dieser Erfahrung heraus kann ich wirklich nur jedem in einer ähnlichen Situation raten, sich SOFORT an den Vermittler zu wenden und gemeinsam mit diesem nach einer Lösung zu suchen.
Die "Kleinen" sind eigentlich immer sehr engagiert, besonders wenn es sich um langjährige Stamkunden handelt.
Bei den "Großen" ist dies naturgegeben etwas schwieriger, da dort die Bürokratie etwas "aufgeblasener " ist und die Mitarbeiter möglichweise nicht ganz so engagiert sind.
(Besonders wenn es sich um die deutsche Dependance handelt.

)
Ansonsten möchte ich bei dieser Gelegenheit nochmals den Tipp loswerden, dass man sich die nicht gerade billige Rücktrittsversicherung getrost sparen kann wenn man eine entsprechende Kreditkarte besitzt.
So z.B. bei der Mastercard Gold, für deren Besitzer diverse Zusatzleistungen wie Reiserücktrittskostenversicherung etc. pp bereits in der Jahresgebühr eingeschlossen sind.
Bei anderen Karten lohnt sich da mit Sicherheit eine Nachfrage beim Anbieter.
Schade das die Vertragsklauseln eniger Vermittlern automatisch eine obglitatorische Rücktrittsgebühr enthalten.
Die 150 Euro die ich dieses Jahr für den Sommerurlaub berappen musste, hätte ich mir bei einem anderen Anbieter getrost sparen können.
Na ja, aus Fehlern lernt man halt, und nächstes Mal werde ich mir das
Kleingedruckte besonders gründlich durchlesen wenn ich einen neuen Vermttler ausprobiere.
LG
Reimund