Frage zu Kindergartenplatz und Freistellungsauftrag

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Miriam
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Frage zu Kindergartenplatz und Freistellungsauftrag

Beitrag von Miriam »

Hallo,

lese schon seit einiger Zeit sehr interessiert bei euch mit, da es bei uns im Herbst in den Raum Skive geht.

Trotz intensiver Suche habe ich noch einige Fragen, auf die ich noch keine Antworten gefunden habe. Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen würdet.

Wir brauchen einen Kindergartenplatz für unsere Tochter (5), müssen/können wir uns von Deutschland aus schon kümmern wegen der Wartezeit von 3 Monaten oder bekommen wir gleich einen Platz sobald wir angemeldet sind. Sind die Kosten inkl. oder exkl. Verpflegung, wenn ja welche Verpflegung ist beinhaltet?

Nächste Unklarheit: ist es richtig dass es keinen Freistellungsauftrag gibt wie in DE und somit bei der Steuererklärung positive und negative Zinsen bei der Steuererklärung verrechnet werden, oder habe ich da etwas falsch verstanden

Würde mich auch freuen wenn sich jemand meldet der schon in der Gegend rund um Skive Fuss gefaßt hat.

Vielen, vielen Dank.

Miriam

EDIT by Michael: Titel (Noch ein paar Fragen....) geändert.
evi jensen
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Beitrag von evi jensen »

hej miriam,
mit der drei ontaen wartezeit für den kiga ist es so, dass es heisst nach spätestens drei monaten hast du einen platz. das schliesst nicht aus, dass du schon vorher einen bekommst, kommt auf den kiga und die platzsituation und die flexibilitet der kommune an. einfach mal in skive anrufen und fragen, damit kommst du am weitesten. rein teoretisch hast du bessere chancen einen pltz im herbst zu bekommen, weil da ja grade eine menge kinder vom kiga in die schule gekommen sind.
ob mit oder ohne verpflegung ist nicht nur von kommune zu kommune verschieden, sondern auch von kiga zu kiga. auch da kann dir die kommune weiterhelfn.in einigen kigas wird zusätzlich verpflegungsgeld verlangt, in einigen ist zb das frühstück oder eine nachmittagsmahlzeit enthalten, in einigen ist alles im preiss dabei und in einigen gar nichts. meiner erfahrung nach bieten die meisten kigas jedoch frühstück an, ganz einfach weil es unmöglich ist, 60 packungen mit verschiedenmen frühstücksprodukten stehen zu haben.
hejhej evi
MichaelD
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Beitrag von MichaelD »

Es gibt keinen Freistellungsauftrag, und positive und negative Zinszahlungen werden steuerlich im allgemeinen miteinander verrechnet. Die Differenz erhöht oder senkt das steuerpflichtige Einkommen unmittelbar. Allerdings wird kein Arbejdsmarkedsbidrag darauf erhoben.
Gruss Michael
Miriam
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Beitrag von Miriam »

Hallo und herzlichen Dank für Eure Antworten.

Mir liegt noch eine Frage am Herzen: da man ja auch diverse Versicherungen benötigt, gibt es so etwas, was mit der Stiftung Warentest/finanztest vergleichbar ist, die unabhängige Vergleiche erstellt, damit man aus der Vielzahl der Angebote nicht das teuerste oder das mit nicht so guten Bedingungen erwischt.

Danke schon mal für eure Hinweise und noch mal die Frage: ist schon jemand im Raum Skive seßhaft?

Liebe Grüße,
Miriam
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