Bussgeldkatalog DK

Sonstiges. Dänemarkbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen.
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Michael Duda

Bussgeldkatalog DK

Beitrag von Michael Duda »

Moin,

wir haben gerade in einem anderen Forum eine Diskussion zum Thema extremes Bussgeld in der Schweiz.
Hat vielleicht einer eine URL zu einem Bussgeldkatalog (Geschwindigkeitsüberschreitung) der für Dänemarkt zutrifft? Denn dort sind die Bussgelder und Geldstrafen ja auch nicht ohne. Ich habe beim googeln leider nicht das gefunden was ich gesucht habe.

Gruss,
Michael
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Zuletzt geändert von Michael Duda am 20.04.2004, 19:11, insgesamt 1-mal geändert.
;O)scar

Beitrag von ;O)scar »

Hallo Michael,

beim Rigsadvokaten findet man ein 128 Seiten starkes PDF in dem alle "bøder" aufgelistet sind, Geschwindigkeit startet auf Seite 47. Paragraph 42 + 43
Parkgebühren für Kopenhagen stehen übrigens unter Paragraph 29 ab Seite 41 ;-)

http://www.rigsadvokaten.dk/RA_medd/ra_medd_4-2000_Boedekatalog_faerdsel.pdf

Med venlig hilsen
Olaf
Zuletzt geändert von ;O)scar am 20.04.2004, 20:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Beachte aber bitte, daß die Geschwindigkeitsbegrenzung auf den meisten Autobahnen am 1.5. von 110 auf 130 erhöht wird. Gleichzeitig werden die Bußgelder bei Überschreitung kräftig erhöht. Beachte auch, daß man bei mehr als 50% Überschreitung nicht mit ein Bußgeld auskommt - dann ist eine erneute Fahrprüfung fällig.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 20.04.2004, 21:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Mike BK

Beitrag von Mike BK »

>>> Beachte auch, daß man bei mehr als 50% Überschreitung nicht mit ein Bußgeld auskommt - dann ist eine erneute Fahrprüfung fällig. <<<

Wow - heftig!!! Aber das kann einen Ausländer ja nicht betreffen, oder!!?? Nicht, daß ich jemals in die Verlegenheit kommen würde das auszuprobieren, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß das bei im Ausland lebenden Personen durchführbar ist!



Bearbeitet von - Mike BK am 21.04.2004 16:06:45
Zuletzt geändert von Mike BK am 21.04.2004, 16:01, insgesamt 1-mal geändert.
Michael Duda

Beitrag von Michael Duda »

Moin,

danke erstmal Olaf für den Link.

Die von Mike gestellte Frage ist natürlich auch nicht uninteressant. Wie unterscheidet sich denn da die Regulierung zwischen Dänen und Fahrzeugführern aus anderen Nationen?

Hier in Deutschland ist es ja so, dass ein Fahrer aus einem anderen Land, dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen wird, eine s.g. Sicherheitsleistung (höhere Geldstrafe als der Regelsatz lt. Bussgeldkatalog) gleich vor Ort entrichten muss.

Gruss,
Michael
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Zuletzt geändert von Michael Duda am 21.04.2004, 16:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Erstens muß ich sagen, ich habe mich vertan. Der Führerschein ist nicht bei 50% Überschreitung in Gefahr, sondern schon bei 40%. Beachte auch, daß dies generel ist (nicht nur auf Autobahn), also auch wo 30 oder 40 Kmh gilt.

Ja, die Polizei kann bei Ausländern hier auch eine Sicherheit verlangen - und dabei kommt es regelmäßig vor, daß das Auto vorerst Beschlagnahmt wird, bis die Sicherheit gestellt ist.

Früher war es zumindest so, daß ein Führerscheinentzug nur innerhalb des Landes galt. D.h., wenn ein Deutscher in DK sein Führerschein aberkannt wurde, bekam er nur in dem Führerschein ein Vermerk, daß er während dieser Zeit nicht _in_DK_ fahren durfte. Und genau so war es umgekehrt.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, daß ich letztes Jahr etwas von einer EU-Vereinbarung über "Gegenseitige Anerkennung der Aberkennung" gehört habe. Leider finde ich im Moment nichts davon. Wäre aber auch logisch, weil wir ja jetzt nicht mehr unser Führerschein beim Umzug umtauschen müssen. Ich würde es also nicht darauf ankommen lassen ;-)
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 21.04.2004, 22:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von saedis »

***Hier in Deutschland ist es ja so, dass ein Fahrer aus einem anderen Land, dem eine Geschwindigkeitsüberschreitung nachgewiesen wird, eine s.g. Sicherheitsleistung (höhere Geldstrafe als der Regelsatz lt. Bussgeldkatalog) gleich vor Ort entrichten muss.***

das konnte ich allerdings noch nicht feststellen - mein freund ist däne und schon ein paar mal hier geknipst worden und zwar auch richtig heftig (fahrverbot nur durch anwalt/gericht entgangen...) wurde teils angehalten aber musste nie eine sicherheitsleistung direkt vor ort zahlen.

im übrigen sind die polizisten in D lediglich dazu berechtigt verwarnungsgelder direkt abzukassieren - diese dürfen sich aber nicht über einen gewissen betrag (ich meine 70-80€) bewegen, dann ist es ein bußgeld - dieses muss schriftlich mitgeteilt werden und per zahlschein gezahlt werden...
Zuletzt geändert von saedis am 22.04.2004, 08:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ob eine Sicherheit gestelt werden muß oder nicht, liegt sowohl in D als auch in DK, im Ermessen des Polizisten. Sie können es verlangen, sie können aber auch nett sein.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 22.04.2004, 08:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej allesammen!
Wenn der dänische Freund in Dtld. geknipst wurde und seine Aufenthaltsgenehmigung vorzeigt, gelten für ihn vielleicht auch eher die deutschen Regeln als für einen dänischen Touristen,der mit Sicherheit bald wieder außer Landes ist?
Ansonsten habe ich auch schon von umgekehrt so netten dänischen Polizisten gehört (eindeutig bei deutschem Tourist)...
Zuletzt geändert von Ursel am 22.04.2004, 08:53, insgesamt 1-mal geändert.
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men at se med nye øjne."

---------------------------------------------------------Marcel Proust
...
Michael Duda

Beitrag von Michael Duda »

Moin,

natürlich liegt die Durchsetzung einer Sicherheitsleistung im Ermessensspielraum des jeweiligen Beamten.

Hier ist auch zu unterscheiden zwischen einer stationären (z.B. Starenkasten) oder einer mobilen Geschwindigkeitsmessung (z.B. Videowagen oder Laser), bei der das Fahrzeug gestoppt werden kann.
Bei letzterer sind die Beamten sehr wohl berechtigt, von dem ausländischen Fahrzeugführer eine Sicherheitsleistung abzuverlangen. Dies gilt nicht nur bei Geschwindikeitsüberschreitungen, sondern auch bei anderen groben Verstössen.

Der Grund dafür ist einfach der, dass die deutschen Behörden ansonsten keine Chance haben, den Verursacher in seinem Heimatland zu verfolgen.

Gruss,
Michael
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Zuletzt geändert von Michael Duda am 22.04.2004, 11:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Das neue Bußgeldkatalog (gültig ab heute) für zu hoher Geschwindigkeit auf den Autobahnen ist jetzt hier zu sehen:

http://nyhederne.tv2.dk/article.php?id=608871

Bei Tempo 180 äuf der Autobahn war früher z.B. 3000,- Kronen fällig. Das kostet auf Strecken mit tempolimit 130 jetzt 4000,- Kronen und auf Strecken wo immer noch 110 gilt gleich 5500,-
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