Fragen zu wohnen in DE arbeiten in DK - Steuer, AV, PV, Lohn

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trucker79
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Fragen zu wohnen in DE arbeiten in DK - Steuer, AV, PV, Lohn

Beitrag von trucker79 »

Hallo Leute,
ich habe jetzt ein Jobangebot in DK bekommen als Kraftfahrer.Ich wohne mit meiner Familie Frau und 2 Kinder in Schleswig-Holstein Deutschland.

Die Suche habe ich auch schon benutzt doch leider nicht so richtiges passendes gefunden und daher poste ich hier diesen Beitrag.

Meine Fragen:

Mein zukünftier AG hat mir geschrieben:
Renten & Arbeitslosenversicherung muss von dir selbst ausgeführt werden.
Die Krankenversicherung wird vom dänischen Staat gezahlt.


Krankenkasse:
Wißt Ihr, ob die Krankversicherung direkt vom dänischen Bruttolohn abgezogen wird bei der Lohnabrechnung oder ob es aufaddiert wird wie ein Bonus? Oder wie soll man es verstehen wenn der AG sagt wird vom dänischen Staat übernommen ?
Ist meine Familie automatisch mitversichert ?? Ich bin bei der DAK Versicherung bleibt die dann weiterhin für mich bestehen?

Arbeitslosenversicherung, Kirchensteuer, Pflegeversicherung, Lohnsteuer:
Wie funktioniert das denn muss ich das irgendwo hinüberweisen oder geht das automatisch ?

Sorry für meine blöden Fragen aber ich habe noch nie im Ausland gearbeitet bzw. war noch nie in einer Situation.

Einen schönen Samstag noch !
Grüße
trucker79
Juergen
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Beitrag von Juergen »

Hej Trucker!

Um die Krankenkasse muss man sich in Dk nicht kümmern - es gibt nur eine und die wird von Steuergeldern finanziert. D.h. wenn du hier arbeitest und somit auch Steuern zahlst bist du auch krankenversichert.
Deine Familie ist da allerdings nicht mitversichert, solange ihr weiterhin in Deutschland lebt.

Die Steuer wird von deinem Lohn abgezogen.
Wenn du einen Arbeitsvertrag hast mußt du dich als erstes beim Steueramt (Skat) anmelden. Von dort bekommst du deine Lohnsteuerkarte.

Arbeitslosengeld bekommst du in Dk nur, wenn du mindestens ein Jahr in eine Arbeitslosenversicherung (z.B. bei einer Fagforening) eingezahlt hast.
Rentenversichern sollte man sich auch privat, denn du mußt schon erst mal einige Jahre hier gearbeitet haben, um einen Anspruch auf Rente zu haben und soviel ist das dann auch nicht.
Gruss

Juergen
trucker79
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Beitrag von trucker79 »

Danke für Deine Antwort Jürgen, aber da hast Du wohl was falsch verstanden oder ich falsch beschrieben. Ich möchte weiter in DE wohnen, und in DK nur arbeiten. Der AG hat mir geschrieben dass die Steuern durch mich in Deutschland abgeführt werden müssen.
Grüße
trucker79
Mollim
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Beitrag von Mollim »

Deine Familie ist da allerdings nicht mitversichert, solange ihr weiterhin in Deutschland lebt.
lass dir von deinem Arbeitgeber das Formular E-106 besorgen, in Punkt 4 ein kreuz rein und den Rest deiner Familie in das Formular eintragen, dann damit zu deiner deutschen Krankenkasse und schwupp, ändert sich für Euch nichts, die Familie ist ebenso mitversichert wie sonst auch.
Ihr bekommt dann neue Krankenkassenkarten die ebenso zu nutzen sind wie die alten, die Krankenkasse rechnet dann aber mit der dänischen Kommune ab, für dich und deine Familie ändert sich aber nichts, so ists bei mir auch gelaufen.
Jeg er Sydslesviger
mib777
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Beitrag von mib777 »

Wenn Du einen dänischen AG hast, kannst Du gar keine deutschen Steuern abführen, da Du in DE ja gar kein Einkommen hast.
Steuern werden immer in dem Land fällig, in dem man arbeitet, also zahlt Dein dänischer AG für Dich Steuern in DK.

Sollte es ein deutscher AG sein, der dich nach DK schickt, sieht das natürlich anders aus.
mvh
Michael
barthong
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Registriert: 30.12.2006, 21:40

Beitrag von barthong »

mib777 hat geschrieben:Wenn Du einen dänischen AG hast, kannst Du gar keine deutschen Steuern abführen, da Du in DE ja gar kein Einkommen hast.
Steuern werden immer in dem Land fällig, in dem man arbeitet, also zahlt Dein dänischer AG für Dich Steuern in DK.
Soviel ich weiss ist das so pauschal nicht richtig. Natürlich zahlt der dänische AG erst einmal Steuern in DK, sie sind also erst mal in dem Land fällig, wo gearbeitet wurde. Wenn man allerdings nicht mehr als ein halbes Jahr im Ausland ist, so greift das Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn ich das richtig verstanden habe, bedeutet das, dass man unabhängig von den im Ausland bezahlten Steuern am Schluss einen Lohnsteuerjahresausgleich mit seinem deutschen Finanzamt macht und dann nach deutschen Steuersätzen seine Steuern zahlt. So kann es also im Falle von Dänemark gut sein, dass man vom deutschen Finanzamt einiges zurück bekommt.
Guenter
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Registriert: 25.03.2007, 10:43

Fragen zu wohnen in DE arbeiten in DK-Steuern, AV,PV,Lohn

Beitrag von Guenter »

Hallo Trucker 79,

Auf der Startseite gibt es die Rubrik Leben und Arbeiten, dort wird einiges gut erklärt und dann gibt es bei Deinem Arbeitsamt Die Broschüre Leben und Arbeiten in DK ist auch lesenswert. Weiteres kann ich Dir leider nicht sagen.

Hummel, Hummel......... Günter
es ist leichter auf einem fremden Arsch durch das Feuer zu reiten als auf dem Eigenen.
Peter

Beitrag von Peter »

oder @barthong
man zahlt in D Steuern nach so wie es bei mir der Fall war, 3 Monate in D gearbeitet während in DK gewohnt und Rest des Jahres in DK gearbeitet.
Nachzahlung an deutschen Fiskus ca 400,-€
maybritt h
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Beitrag von maybritt h »

Schon mal hier gelesen (deutsch steht unten):
http://www.pendlerinfo.org/wm206584


Maybritt
"Think twice before posting.
If you don't want your future boss to read it,
don't post it."
mib777
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Beitrag von mib777 »

sicher gibt es immer Fälle, wo man ds nicht os pauschal beantworten kann, vor allem wenn man zeitweise in DE und DK gearbeitet hat. Dann ist es auch egal wo der Wohnsitz liegt, da man immer alle Einkünfte auf beiden Seiten (aber auch die Steuerzahlungen!!) angeben muss.

Meine Aussage bezieht sich natürlich auf einen 100%igen Fall, mit Wohnsitz in DE und Arbeit in DK - so hatte ich auch trucker´s frage verstanden.
mvh
Michael
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