arbeitslosengeld in Daenemark
arbeitslosengeld in Daenemark
hallo,
ich lebe seit drei monaten in Daenemark weil ich ein kind von einem Daenen bekomme..Wir sind nicht verheiratet .zur Zeit beziehe ich noch Geld aus Sapanien bis 4 Monate nach der Geburt, weil ich dort meine Arbeit habe...Aber nach den 4 Monaten nach der Geburt zahlen die mir nicht mehr aus Spanien und weil dann mein kind noch zu klein ist um es in eine kindertagestaette zu geben(denke ich!) wuerde ich gerne geld hier bekommen, z.B. Arbeitslosengeld ist das moeglich??? Weiss jemand mehr darueber??
vielen Dank im voraus
ich lebe seit drei monaten in Daenemark weil ich ein kind von einem Daenen bekomme..Wir sind nicht verheiratet .zur Zeit beziehe ich noch Geld aus Sapanien bis 4 Monate nach der Geburt, weil ich dort meine Arbeit habe...Aber nach den 4 Monaten nach der Geburt zahlen die mir nicht mehr aus Spanien und weil dann mein kind noch zu klein ist um es in eine kindertagestaette zu geben(denke ich!) wuerde ich gerne geld hier bekommen, z.B. Arbeitslosengeld ist das moeglich??? Weiss jemand mehr darueber??
vielen Dank im voraus
- Lars J. Helbo
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Nein, das ist nicht möglich. Um Arbeitslosengeld in DK zu bekommen, mußt Du erst 1 Jahr lang hier gearbeitet haben.
Auf welche Grundlage wohnst Du den überhaupt hier?
So wie Du das schreibst, kommt mir das nämlich ehrlich gesagt ein wenig abenteuerlich vor. Ohne verheiratet zu sein, kannst Du keine Aufenthaltsgenehmigung als "Familienzusammengeführt" bekommen. Als Arbeitssuchende kannst Du hier höchstens 6 Monate wohnen.
Bist Du den hier in DK beim Einwohnermeldeamt angemeldet? Wenn nicht, hast Du ja in DK keine Krankenversicherung! Wenn Du bei der Geburt in DK nicht angemeldet bist, bekommt das Kind auch nicht die DK Staatsangehörigkeit bevor ihr heiratet.
Auf welche Grundlage wohnst Du den überhaupt hier?
So wie Du das schreibst, kommt mir das nämlich ehrlich gesagt ein wenig abenteuerlich vor. Ohne verheiratet zu sein, kannst Du keine Aufenthaltsgenehmigung als "Familienzusammengeführt" bekommen. Als Arbeitssuchende kannst Du hier höchstens 6 Monate wohnen.
Bist Du den hier in DK beim Einwohnermeldeamt angemeldet? Wenn nicht, hast Du ja in DK keine Krankenversicherung! Wenn Du bei der Geburt in DK nicht angemeldet bist, bekommt das Kind auch nicht die DK Staatsangehörigkeit bevor ihr heiratet.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Danke fuer die schnelle antwort...
Aso ich bin hier in Daenemark krankenversichert habe diese gelbe Karte auch mit der Personalnummer bekommen. Damit hatten wir auch kein Problem, weil ich ja zur Zeit krankgeschrieben bin in Spanien, da ich Stewardess bin kann ich in der Schwangerschaft nicht arbeiten.Also werde ich zur zeit aus Spanien bezahlt, aber das halt nur bis 4 monate nach der geburt... was haette ich denn dann fuer eine Moeglichkeit ausser der heirat hier zu wohnen und vielleicht auch Mutterschutz oder so zu bekommen? Ah und mein Kind wird ja dann auch Daene sein ...
Aso ich bin hier in Daenemark krankenversichert habe diese gelbe Karte auch mit der Personalnummer bekommen. Damit hatten wir auch kein Problem, weil ich ja zur Zeit krankgeschrieben bin in Spanien, da ich Stewardess bin kann ich in der Schwangerschaft nicht arbeiten.Also werde ich zur zeit aus Spanien bezahlt, aber das halt nur bis 4 monate nach der geburt... was haette ich denn dann fuer eine Moeglichkeit ausser der heirat hier zu wohnen und vielleicht auch Mutterschutz oder so zu bekommen? Ah und mein Kind wird ja dann auch Daene sein ...
Hej!
Verstehe ich das richtig?
Die Spanier bezahlen Dir Gehalt - nicht Arbeitslosengeld?
Dann wirst Du nach der geburt arbeitslos und möchtest Arbeitslosengeld?
Von Dtld. nach DK kann man einige Monate Arbeitslosengeld ein anderes EU-Land mitnehmen, das müßte doch von Spanien aus auch möglich sein, sofern Du eben in Spanien einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
Dann hättest Du Geld, um die Zeit bis zur neuen Berufstätigkeit zu überbrücken.
Ob Dir da ein spanisches Arbeitsamt (o.ä.) Auskunft geben kann?
Trotzdem ist die Frage, ob Du als Familienmitglied hier lebst oder auf der Grundlage eines eigenen Einkommens.
Gruß Ursel, DK
Verstehe ich das richtig?
Die Spanier bezahlen Dir Gehalt - nicht Arbeitslosengeld?
Dann wirst Du nach der geburt arbeitslos und möchtest Arbeitslosengeld?
Von Dtld. nach DK kann man einige Monate Arbeitslosengeld ein anderes EU-Land mitnehmen, das müßte doch von Spanien aus auch möglich sein, sofern Du eben in Spanien einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
Dann hättest Du Geld, um die Zeit bis zur neuen Berufstätigkeit zu überbrücken.
Ob Dir da ein spanisches Arbeitsamt (o.ä.) Auskunft geben kann?
Trotzdem ist die Frage, ob Du als Familienmitglied hier lebst oder auf der Grundlage eines eigenen Einkommens.
Gruß Ursel, DK
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
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hej,
es gibt kein mindestalter für kinder in krabbelstube oder bei eienr tagesmutter anzufangen. gleich nach der geburt bei der kommune auf die warteliste schreiben lassen und gewünschtes startdatum, die meisten kommunen haben platzgarantie, dann kannst du dir nen job suchen, denn warum solltest duin dk recht auf arbeitslosengeld oder mutterschutzgeld haben? beides hast du nur, wenn du dagpengeberetiget bist, und das bist du nur, wenn du mindestens ein jahr in die a-kasse eingezahlt hast.
hejhej
evi
es gibt kein mindestalter für kinder in krabbelstube oder bei eienr tagesmutter anzufangen. gleich nach der geburt bei der kommune auf die warteliste schreiben lassen und gewünschtes startdatum, die meisten kommunen haben platzgarantie, dann kannst du dir nen job suchen, denn warum solltest duin dk recht auf arbeitslosengeld oder mutterschutzgeld haben? beides hast du nur, wenn du dagpengeberetiget bist, und das bist du nur, wenn du mindestens ein jahr in die a-kasse eingezahlt hast.
hejhej
evi