arbeiten in DK

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
vikinger

arbeiten in DK

Beitrag von vikinger »

hallo,

bekomme ich eine CPR Nummer und eine Steuerkarte in DK wenn mein Hauptwohnsitz noch in Deutschland ist?
Ich stelle mir folgendes for: ich arbeite von Mo-FR. in DK ,üernachte auf
einem Campingplatz und fahre Wochenende wieder zurück nach D.
Natürlich soll dies nur eine Übergangslösung sein bis ich eine Wohnung,
Zimmer oder Haus gefunden habe .
Wer kennt sich aus und kann mir helfen? Vielen Dank.
sylvi
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Beitrag von sylvi »

du bezahlst deine steuern in dk für was willst du dann ne steuerkarte in D.nein es zählt immer das land wo du auch arbeitest.
habe den mut deinen traum zu leben so hast du nicht am ende das gefühl was verpasst zu haben
galaxina
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Beitrag von galaxina »

du bekommst ne cpr und die "steuerkarte" bei der daenischen behoerde. ne deutsche steuerkarte brauchst du dann weiterhin fuer deine deutschen einkuenfte, die dann wahrscheinlich dem progressionsvorbehalt unterliegen. einen zweitjob in deutschland lohnt sich nur noch, wenn dieser freiberuflich ausgeuebt wird. bei nichtselbstaendiger arbeit in d zahlst du annaehernd 40 % sozialabgaben...plus steuern. im unguenstigsten fall hast du auf deutsche inkuenfte eine belastung von 80%.
vikinger

Beitrag von vikinger »

danke für eure Antworten. Aber was haltet ihr persönlich von meinem
Vorhaben die Woche über auf einem Campingplatz zu verbringen und
am Wochenende wieder nach D zu fahren? das würde mich mal interessieren
galaxina
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Beitrag von galaxina »

ich sehe da kein problem. wenn dus aufm cmpingplads aushaelst... nur das pendeln uber weiter strecken wuerde mir nicht gefallen. also unbedingt darauf achten, dass du in der naehe einer autobahn was findest.
REX
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Beitrag von REX »

moin also grundsätzlich must du einen antrag für eine arbeits und aufenthaltserlaubnis stellen ! den must du in dem Staatsamt stellen welches für dich zuständig ist antragsformular erhältst du dort das formular ist auch in englisch erhältlich ! meist dauert die bearbeitung 3 bis 4 wochen ! wen der durch ist beommst du vom genannten staatsamt ein dokument wo draufsteht das du hier arbeiten darfst damit gehst du dann zu deiner zuständigen kommune und die erst geben dir eine CPR nummer ! also die erste anlauf stelle ist nicht die kommune wie oft hier geschrieben wird! ich hab am 1. 07 in kopenhagen angefangen und hab die prozedur gerade hintermir ! gewöhn dich auch schon mal an eine gewisse trägheit bei den behörden die meisten wirken planlos und arbeiten langsam!!!!! alles anders als in deutschland ! zumal auch nicht unbedingt jeder gleich weiss wer nun wirklich für dich zuständig ist ! wenn du bis zum ersten zahltag in deiner firma noch keine CPR hast gibts nur 40% vom lohn und den rest kannstedir dan mit der steuer erklärung wiederholen! asso und beim staatsamt bekommst du auch gleich ein wisch den dein arbeitgeber ausfüllen und zurücksenden muss! mach das ambesten selber also gleich hin und ausfüllen lassen dan noch mal selber abgeben das beschleunigt den vorgang ein wenig!
jetzt nur al als beispiel! ich arbeite in kopenhagen wohne zz in einem zimmer in greve (25) vom centrum entfernt da ist nicht die kommune in greve für die arbeits erlaubnis zuständig sondern das staatsamt in rosskilde. also am bestn immer 2 mal fragen befor di sinlos durch die gegend geschickt wirst.
nach einer woche hier in DK hab ich aber ne positive billanz gezogen und bin im grossen ganzen zufrieden!
vikinger

Beitrag von vikinger »

hallo Rex,

als deutscher und alle anderen in der EU brauchen keine arbeits und
aufenthaltserlaubnis mehr nach neuem recht. eine arbeits und aufenthalts
erlaubnis brauchen nur die jenigen die nicht aus eu-ländern kommen !(wie z.B aus osteuropa usw.)
REX
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Beitrag von REX »

tja dan versuch mal ne CPR zu bekommen ohne den antrag !!! viel glück !
ich bin nicht auf den kopf gefallen und das ist nicht mein erster aufenthalt im ausland aber wie ich das festgestellt hab muss jeder durch ! bei EU bürgern iss es aller dings nur ne formelle sache ! aber sie muss gemacht werden. ich bin auch nicht der einzige deutsche in meiner firm da sind noch 2 andere die genau das gleiche durch haben.
vikinger

Beitrag von vikinger »

hej Rex,
kann ich das an einem tag alles beantragen und dann gleich am nächsten tag anfangen zu arbeiten oder muß ich warten bis ich alles habe
semmel
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Beitrag von semmel »

vikinger hat geschrieben:hallo Rex,

als deutscher und alle anderen in der EU brauchen keine arbeits und
aufenthaltserlaubnis mehr nach neuem recht. eine arbeits und aufenthalts
erlaubnis brauchen nur die jenigen die nicht aus eu-ländern kommen !(wie z.B aus osteuropa usw.)
...amKopfkratz....wer erzählt denn sowas??

Bisher muß man sich in jedem Land der EU eine Aufenthaltsgenemigung holen, wenn man länger bleiben will....

Hej Vikinger,
würd ich nicht machen...funktioniert auch nicht, da du ja noch keine cpr-Nummer hast.
Torsten
Ilona

Beitrag von Ilona »

Moin Vikinger,
kannst Rex glauben, genauso ist es.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

REX hat geschrieben:moin also grundsätzlich must du einen antrag für eine arbeits und aufenthaltserlaubnis stellen ! den must du in dem Staatsamt stellen welches für dich zuständig ist antragsformular erhältst du dort das formular ist auch in englisch erhältlich !
Nein das stimmt nicht. Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ist nur für nicht-EU-Bürger notwendig. Die muss auch nicht beim Staatsamt beantragt werden, sondern bei der Botschaft im Heimatland (vor der Einreise!!).

Als EU-Bürger brauchst Du dagegen ein "registreringsbevis". Das ist vermutlich das, was Du meinst. Das wird beim Staatsamt beantragt (der jetzt Statsforvaltning heißt). Mehr dazu kannst Du hier sehen:

http://www.nyidanmark.dk/da-dk/Ophold/borgere_fra_eu_og_norden/eu_eoes_statsborgere.htm

Beachte auch, dass ein "registreringsbevis" kein Erlaubnis ist. Das ist lediglich ein Nachweis über die Rechte, die Du als EU-Bürger ohnehin hast. Deshalb kannst Du auch vorher anfangen zu arbeiten. Du musst lediglich den Antrag bei der Statsforvaltning einreichen innerhalb von 6 Monate nach der Einreise. Wie lange die dann für die Bearbeitung brauchen, muss Dich auch nicht kümmern.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
mib777
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Beitrag von mib777 »

Wenn Du von Montag bis Freitag in DK arbeitest und übernachtest, ist es schnell möglich aus der 183-tage regelung für Pendler zu fallen.

Hattest Du geplant als vorerst als grenzgänger zu gelen, dann solltest Du auf diese Kleinigkeit achten.


@galaxina
Zusätzlich zu den Steuern kommt bei einer Nebeneinkunft in DE auch noch die Krankenkassenpflicht hinzu, so dass man zweimal Krankenkasse zahlt. Aber vielleicht kann man sich dann von 2 Ärzten gleichzeitig versorgen lassen :mrgreen:
mvh
Michael
Dani81
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Beitrag von Dani81 »

Moin moin

Also so habe ich mir das auch überlegt von Mo- FR auf dem
campingplatz und am WE nach haus .
also ich finde deine idee gut ich wüde es am anfang genauso machen.......

wünsch dir viel glück in dk

Gruß Dani
onkelhenry
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Beitrag von onkelhenry »

Lars J. Helbo hat geschrieben:
REX hat geschrieben:moin also grundsätzlich must du einen antrag für eine arbeits und aufenthaltserlaubnis stellen ! den must du in dem Staatsamt stellen welches für dich zuständig ist antragsformular erhältst du dort das formular ist auch in englisch erhältlich !
Nein das stimmt nicht. Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ist nur für nicht-EU-Bürger notwendig. Die muss auch nicht beim Staatsamt beantragt werden, sondern bei der Botschaft im Heimatland (vor der Einreise!!).

Als EU-Bürger brauchst Du dagegen ein "registreringsbevis". Das ist vermutlich das, was Du meinst. Das wird beim Staatsamt beantragt (der jetzt Statsforvaltning heißt). Mehr dazu kannst Du hier sehen:

http://www.nyidanmark.dk/da-dk/Ophold/borgere_fra_eu_og_norden/eu_eoes_statsborgere.htm

Beachte auch, dass ein "registreringsbevis" kein Erlaubnis ist. Das ist lediglich ein Nachweis über die Rechte, die Du als EU-Bürger ohnehin hast. Deshalb kannst Du auch vorher anfangen zu arbeiten. Du musst lediglich den Antrag bei der Statsforvaltning einreichen innerhalb von 6 Monate nach der Einreise. Wie lange die dann für die Bearbeitung brauchen, muss Dich auch nicht kümmern.
Genauso ist es,und genauso hat es auch bei mir funktioniert. :D
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