Aber genauso hab ich ihn verstanden:
Zitat:
Man kann jemandem nur den Führerschein abnehmen, wenn er einen hatte. Vielleicht wurde er ihm schon entzogen und er ist trotzdem gefahren.Er hat allerdings weil er hier in D ohne gefahren ist den Führerschein abgenonnen bekommen. Gerichtsverhandlung und der gleichen.
Schade, dass sich der Threaderöffner nicht dazu äußert, das würde ein wenig Licht ins Dunkle bringen. So kann man nur spekulieren.