SU in Deutschland Versteuern

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M_K

SU in Deutschland Versteuern

Beitrag von M_K »

Hallo. Habe ein riesiges Problem.
Da ich In Deutschland Studiere aber Dänischer Staatsbürger bin habe ich die Möglichkeit SU zu bekommen.
Den Dänischen Ministerium habe ich auch mitgeteilt das ich meine Steuern nun in Deutschland abführe.
Mein Problem nun ist ich weiss einfach nicht wo genau ich das in meiner Steuererklärung eintragen soll. Die einen Sagen mir in der Anlage Aus die anderen in der Anlage Kap.
Ich seh da einfach kein Land und ich hoffe das mir einer von euch mir sagen kann wo ich das SU in meiner Steuererklärung einschreiben soll.
MfG
Stefan M. Pedersen
Zuletzt geändert von M_K am 28.05.2004, 02:40, insgesamt 1-mal geändert.
Frankfurter

Beitrag von Frankfurter »

Gegenfrage:

Was ist SU? Dänisches Bafög?
Zuletzt geändert von Frankfurter am 28.05.2004, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.
Malte

Beitrag von Malte »

Hallo Stefan,

vielleicht keine direkte Hilfe/Lösung: Ich habe bei Fragen zur Steuererklärung immer direkt beim Finanzamt angerufen und immer sehr gute Antworten auf meine Fragen bekommen.

Sollte man Dir dort nicht helfen wollen, schreib' mir kurz - ich frage dann gerne mal bei meinem Finzanzamt nach ;-)

Grüße aus Hamburg,
Malte
Zuletzt geändert von Malte am 28.05.2004, 13:32, insgesamt 1-mal geändert.
M_K

Beitrag von M_K »

Also zu dir Frankfurter ja Dänisches Bafög.
Zu dir Malte habe heute 4-5 Verschiedenen Personen von der Steuerbehöhrde und die sagten, das ich es nicht angeben muss was aber nach Dänischer sicht leider anders ist. Wäre super wenn jemand mir da Helfen kann da ich 100% weiss das ich es angeben muss. Ansonsten muss ich es in DK versteuern wo ich wieder einen ekelhaft hohen steuersatz zahlen darf.

Gruss
Stefan
Zuletzt geändert von M_K am 28.05.2004, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.
Malte

Beitrag von Malte »

Hallo Stefan,

ok. Ich treffe heute abend beim Sport einen Steuerfachmann und werde ggf. am Montag nochmal bei meiner Sachbearbeiterin nachfragen. Schreibe Dir dann die Antworten.

Bis dann,
Malte
Zuletzt geändert von Malte am 28.05.2004, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
Frankfurter

Beitrag von Frankfurter »

Hallo,

also ich nehme an, auf dem deutschen Finanzamt hat davon kein Mensch eine Ahnung, weil deutsches Bafög für den Studenten steuerfrei ist. Es höchstens kann sein, daß sonstiges Einkommen dann höher besteuert wird - aber das Bafög bleibt immer steuerfrei.

Sollte das SU als Darlehen gewährt werden, wäre es hier erst recht nicht steuerpflichtig (man kann ja auch später die Darlehensrückzahlungen gar nicht und Zinsen nur in wenigen Fällen vom Einkommen für die Steuererklärung wieder abziehen).

Es gibt ein deutsch-dänisches Doppelbesteuerungsabkommen, in dem dazu etwas stehen könnte, aber auch dieses Abkommen ist bei den Steuerbehörden nicht unbedingt sonderlich bekannt. Immerhin dürfte da drin stehen, welcher Staat was besteuern darf oder muss.

Also scheint es mir am einfachsten, dem zuständigen deutschen Finanzamt zu erklären, dass und in welcher Form Du eine Ausbildungsunterstützung vom dänischen Staat bekommst (die Abkürzung SU versteht in D niemand), und Du um einen Hinweis bittest, wie Du diese Einkünfte angeben mußt. Wenn es dann eine schriftliche Antwort gibt, läßt sich das auch nachweisen.
Ich vermute, dass die Antwort lange braucht und schließlich lautet, Du müßtest nichts angeben. Ob die dänischen Steuerbehörden damit glücklich sind, weiß ich nicht.
Die Alternative wäre, irgendwo halbwegs passendes das SU anzugeben, in einem Begleitbrief an das Finanzamt erklären um was es geht und abwarten, was passiert. Das dänische Finanzamt könnte dann ja eine Kopie des Formulars bekommen und sieht immerhin, daß Du Dein SU in Deutschland angegeben hast.

Auf keinen Fall aber gehört Bafög / SU in die Anlage KAP, die betrifft ja bloß Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden etc.
Zuletzt geändert von Frankfurter am 28.05.2004, 17:08, insgesamt 1-mal geändert.
Malte

Beitrag von Malte »

Hallo Stefan,

ich habe (wie wohl meist bei Dt. Behörden ;-) zwei Antworten bekommen:

(a) Dein SU ist in Dtl. nicht steuerpflichtig (zumind. der Teil, der
als Darlehen ausgezahlt wird)
(b) Einkommen aus dem Ausland sind der Progression unterworfen (d.h.
der Steuersatz erhöht sich). In diesem Fall soll der SU-Betrag
in einem der folgenden Felder eingetragen werden:
- auf dem Mantelbogen (= der große DIN A3 Hauptbogen)
- der Anlage N
und zwar im Feld "Einkommen, die der Progression unterworfen sind".

Im Finanzamt hat man mir auch den Tipp gegeben, eine Kopie der Einkommens-
bescheinigung (= SU-Bescheid oder ähnliches) der Steuererklärung beizu-
legen. Sollte der Eintrag dann falsch oder 'unwichtig' sein, können die
Mitarbeiter den Betrag entweder in ein anderes Feld umschieben oder ein-
fach aus Deiner Steuererklärung streichen.

Sehr hilfreich ich es auch, die Steuererklärung persönlich abzugeben. Oft
kannst Du dann Fragen gleich klären oder dem Beamten den SU-Bescheid über-
setzen.

Solltest Du mit dem Finanzamt Hilfe brauchen, sag' kurz Bescheid. Da Du
auch in Hamburg wohnst, kann ich Dir ja vielleicht dabei helfen.

Grüße von
Malte
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