auto die 1000... :)

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
faxi

auto die 1000... :)

Beitrag von faxi »

die geschichten die man hier rund um´s auto liest sind ja teilweise wirklich nicht gerade ermutigend :(

wer weiß wie es aussieht wenn man nach DK auswandert aber einen zweitwohnsitz in D beibehält - darf man dann ein deutsches auto in DK fahren?

*grübel*

danke für antworten...
Zuletzt geändert von faxi am 16.04.2004, 01:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Nein ;-)
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 16.04.2004, 07:03, insgesamt 1-mal geändert.
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faxi

Beitrag von faxi »

danke - aber eher mit einem :(
Zuletzt geändert von faxi am 19.04.2004, 17:54, insgesamt 1-mal geändert.
peterd

Beitrag von peterd »

Ich hätte da noch eine "Varianten-Frage". Wie sieht es denn aus, wenn ich als Deutscher nach DK ziehe aber als Grenzpendler Steuern weiterhin in Deutschland zahle. Bezieht sich das dann auch auf die KFZ-Steuern? (Auch ich hätte noch einen Zweitwohnsitz zu bieten...)

Vorab schon mal vielen Dank für Eure Infos

Gruß
Peter
Zuletzt geändert von peterd am 17.05.2004, 11:51, insgesamt 1-mal geändert.
Krudt

Beitrag von Krudt »

Ebenfalls nein.
Für Dänemark gibt es da keinen Zweitwohnsitz. Du darfst nicht mit einem Wagen deutscher Zulassung in Dänemark ohne den Halter (Beifahrer) fahren, wenn Du selbst in Dänemark lebst.
Wer in Dänemark lebt, zahlt eben für das Auto Rekordsummen. Da gibt es z.Z. kein vorbeikommen.
Zuletzt geändert von Krudt am 17.05.2004, 12:29, insgesamt 1-mal geändert.
Tanja Trap

Beitrag von Tanja Trap »

...und wenn ich als Dänin mein deutsches Auto mit nach Dänemark nehmen will weil ich zurückziehen möchte?!ich habs leider immernoch nicht verstanden :-(
Zuletzt geändert von Tanja Trap am 01.06.2004, 01:07, insgesamt 1-mal geändert.
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Tanja!
Dann fährst Du es hier zuerst ja wohl vor derUmmeldung (z.B. wenn Duerst Whg. suchst oder Eltern besuchst9 als Touristin,denn Du hast ja (noch) einen deutschen und (keinen) dänischenWohnsitz, oder?
Und als Tourist darfst Du ja mit ausländischem Kennzeichen hier fahren.

Wenn Du aber umgemeldet nach DK bist,dann muß Dein Nummernschild dänisch werden, sprich, dann zahlst Du auch wieder de dänischenSteuern...
Das Auto nimmst Du dann als Umzugsgut mit, das wird etwas billiger, richte Dich trotzdem darauf ein, es quasi "nochmal zu bezahlen", uns ist das gleiche passiert...

Grüße in meine Studienheimat Stuttgart - Ursel, DK
Zuletzt geändert von Ursel am 01.06.2004, 08:58, insgesamt 1-mal geändert.
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

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saedis
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Beitrag von saedis »

"Das Auto nimmst Du dann als Umzugsgut mit, das wird etwas billiger, "

???

genau die erfahrung haben wir (leider) nicht machen können. uns wurde gesagt das DK fast das einzigste land sei, das ein auto NICHT als umzugsgut betrachtet...

worauf wir das auto in D verkauft haben und hier noch auf eine "lösung" suchen :(
Zuletzt geändert von saedis am 02.06.2004, 11:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Doch natürlich ist es Umzugsgut. Deshalb muß kein Zoll oder MwSt. bezahlt werden. Es kann also im Prinzip ohne Abgaben eingeführt werden. Wenn Du nachher in DK auch damit fahren willst, dann muß es hier angemeldet werden, und dann muß die Zulassungsabgabe bezahlt werden. Der Trick ist ja gerade, daß dies mit der Einfuhr im Prinzip nichts zu tun hat.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 02.06.2004, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
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saedis
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Beitrag von saedis »

peil ich irgendwie nicht - ist denn nicht EU mässig sowieso kein zoll von nöten?

diese zulassungsabgabe wurde bei meinem "alten" auto mal eben mit schlappen 21.000€ angegeben - 4 jahre alter bmw kombi - da musste ich tief schlucken und habe ihn schweren herzen´s abgegeben...

und nun bin ich auf der suche nach einem passenden "ersatz"auto - wobei ich bei den preisen hier echt vom hocker falle *grübel* und deshalb noch kein auto habe...
Zuletzt geändert von saedis am 03.06.2004, 14:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Stimmt, innerhalb der EU darf man jetzt so wie so unbegrenzt Güter für den Privatverbrauch Zollfrei mitnehmen. Die Tatsache, daß das Auto als Umzugsgut mitgebracht wird, macht daher in der Praksis kein Unterschied. Prinzipiel gibt es aber ein Unterschied, und früher (vor dem Binnenmarkt) gab es auch den praktischen Vorteil, daß man beim Umzug kein MwSt für das Auto zahlen mußte, sondern nur auf die Zulassungsabgabe.

Die prinzipielle Unterschied kann aber in Zukunft wieder wesentlich werden.

Vor einiger Zeit haben die Dänische Autoimporteure nämlich den Staat verklagt. Sie haben behauptet, die Höhe der Zulassungsabgabe sei unangemessen. Eine solche Gebühr muß ja in eine angemessene Verhältnis zu den Kosten des Staates stehen.

Sie haben den Fall verloren, weil der EU-Gerichtshof festgestellt hat, daß der Zulassungsabgabe keine Gebühr für die Zulassung ist, sondern eine normale Verbrauchssteuer. Und die Höhe davon wird natürlich vom Staat festgelegt.

Diese Feststellung ist sehr wichtig, weil beim Umzugsgut normalerweise keine Verbrauchssteuern zu zahlen sind. In einem neuen Verfahren haben andere deshalb geklagt und wollen erreichen, daß die Abgabe beim Umzug nicht bezahlt werden soll. Dieses Verfahren schwebt noch. Weil aber der EU-gerichtshof in dem anderen Verfahren schon festgestellt hat, daß es sich hier um eine Verbrauchssteuer und keine Zulassungsgebühr handelt, stehen die Chancen recht gut.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 03.06.2004, 14:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Tanja Trap

Beitrag von Tanja Trap »

Hej Ursel,
mange tak for svaret.
So werde ich es auch erstmal machen, ein paar Monate als Tourist mein deutsches Auto fahren :-)
God aften til DK og mange hilsner fra Stuttgart
Tanja
Zuletzt geändert von Tanja Trap am 29.06.2004, 23:25, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

Hallo Tanja,

Dir wird erlaubt Dein Auto 1 Jahr in Dänemark *ohne* Ummeldung mit deutschen Nummernschildern zu fahren.

Ich würde das Jahr erst einmal abwarten (abfahren). Vielleicht ist ja bis dahin die bereits laufende Klage beim europäischen Gerichtshof erfolgreich und die Sache hat sich eh erledigt.

Du würdest Dir auch die Kosten für den Umbau auf dänische Richtlinien ersparen. Das kommt nämlich auch noch dazu.
Zuletzt geändert von iri am 06.07.2004, 19:18, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Das stimmt so stimmt. Wenn Du Dich in DK beim Einwohnermeldeamt anmeldest, dann mußt Du laut geltenden Regeln Dein Auto SOFORT (spätestens nach 1 Woche) ummelden. Sonst darfst Du mit dem Auto in DK nicht fahren.

Wenn Du Dich in DK nicht offiziel anmeldest, sondern Dich nur hier die ganze Zeit aufhälst, DANN kannst Du bis zu 12 Monate warten. Wenn jemanden hier nicht offiziel angemeldet ist, dann werden die Behörden nämlich nach den folgenden Regel vorgehen: Wenn Du Dich innerhalb der letzten zwei Jahre insgesamt mehr als 365 Tage in DK aufgehalten hast, dann wirst Du (in Sachen Auto) so behandelt, als ob Du hier angemeldet wärest. Das heißt nach spätestens 1 Jahr ununterbrochene Aufenthalt in DK, dann muß Du Dein Auto ummelden OBWOHL Du hier überhaupt nicht gemeldet bist.

ABER diese Schonfrist von einem Jahr gilt also nur dann, wenn Du hier nicht gemeldet bist. Das heißt aber auch, daß Du z.B. hier nicht studieren kannst, nicht krankenversichert bist etc.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 06.07.2004, 20:41, insgesamt 1-mal geändert.
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iri

Beitrag von iri »

Nun, ich war in DK angemeldet, war also krankenversichert und bin auch von der Polizei angehalten worden.Es gab niemals Probleme. Auch wenn man ihnen manchmal ihre eigenen Paragraphen erklären musste. Diese sind auch hier irgendwo im Forum bereits erwähnt.

Aus diesem Grunde ist das, was Du schreibst also nicht richtig. Hast Du vielleicht eine Quelle/Beleg für Deine Behauptung?

DK ändert seine Gesetze ja sehr oft. Ich habe mein Auto also erst nach einem Jahr ummelden müssen. Dies geschah Oktober 2003.
Zuletzt geändert von iri am 06.07.2004, 20:52, insgesamt 1-mal geändert.
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