Was muss ich alles beachten, wenn ich wieder aus DK "auswandern" will? Zum Beispiel abmelden bei der Komune? Statsamt? Oder kann ich meine Aufenthaltsgenehmigung behalten, für den Fall, dass ich evt. wieder in DK arbeiten will? Ist noch gültig bis 2008.
Wie ist es mit der "Feriepengeopsparing" bei meinem jetzigen Arbeitgeber? Ich hab seit ich hier arbeite noch keine Krone davon gesehen, und Urlaub hatte ich schon, nur halt unbezahlt. Muss mir das mein Chef auszahlen, wenn ich aus DK ausreise?
Wären da noch die Rentenansprüche, habe ja schliesslich in die dänische Pensionskasse eingezahlt, wo krieg ich eine Bescheinigung über meine eingezahlten Beiträge?
Apropos Arbeitgeber: ist es in DK üblich, oder hat man wie in DE gar ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?
Bin für jede Hilfe dankbar
schöne Grüsse
Sven
Auswandern AUS Dänemark
Auswandern AUS Dänemark
Zuletzt geändert von de.grass am 18.05.2004, 12:14, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Sven,
deine Aufenthaltsgenehmigung musst Du in diesem Fall leider abgeben- sie erlischt.
Soweit ich weiss, lieferst Du diese sowie Deine sygesikringskort ab.
Eine Arbeitszeugnis ist hier auch bekannt. ich habe allerdings auch schon einen Arbeitgeber gehabt, der es absolut nicht rausrücken wollte. Man kann auf jeden Fall darum bitten, Pflicht ist es wohl nicht.
Die Rentenansprüche werden Dir dann später anteilsweise aus Dk gezahlt für die Zeit, die Du auch hier gearbeitet hast.
Gruss,
Corinna
deine Aufenthaltsgenehmigung musst Du in diesem Fall leider abgeben- sie erlischt.
Soweit ich weiss, lieferst Du diese sowie Deine sygesikringskort ab.
Eine Arbeitszeugnis ist hier auch bekannt. ich habe allerdings auch schon einen Arbeitgeber gehabt, der es absolut nicht rausrücken wollte. Man kann auf jeden Fall darum bitten, Pflicht ist es wohl nicht.
Die Rentenansprüche werden Dir dann später anteilsweise aus Dk gezahlt für die Zeit, die Du auch hier gearbeitet hast.
Gruss,
Corinna
Zuletzt geändert von Corinna am 18.05.2004, 22:23, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Sven,
die Bescheinigung gibt es auch, sie fällt unter einen bestimmten Paragraphen, an dessen Nummer ich mich jetzt so stehendes Fusses leider nicht erinnern kann (ich glaube 248 oder 348a) Falls es mir genau einfällt schreibe ich wieder, ansonsten müsste Dir die Kommune weiterhelfen können!
Es ist ein EU Gesetz.
Gruss, Corinna
die Bescheinigung gibt es auch, sie fällt unter einen bestimmten Paragraphen, an dessen Nummer ich mich jetzt so stehendes Fusses leider nicht erinnern kann (ich glaube 248 oder 348a) Falls es mir genau einfällt schreibe ich wieder, ansonsten müsste Dir die Kommune weiterhelfen können!
Es ist ein EU Gesetz.
Gruss, Corinna
Zuletzt geändert von Corinna am 18.05.2004, 23:25, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo allerseits,
muss nochmal drängeln, da es bei mir bald soweit ist mit Auswandern AUS DK.
Hat jemand eine Ahnung, wie das in DK mit dem Urlaubsgeld geregelt ist?
Ist es üblich in DK, dass man erst ein volles Kalenderjahr in DK gearbeitet haben muss, bevor man Anspruch auf bezahlten Urlaub hat? Denn das wär ja krass, wenn die "feriepengeopsparing" flöten gehen würde, wenn ich vor dem vollen Kalenderjahr wieder aus DK auswandern würde.
schöne Grüsse an den Rest der Welt
Sven
muss nochmal drängeln, da es bei mir bald soweit ist mit Auswandern AUS DK.
Hat jemand eine Ahnung, wie das in DK mit dem Urlaubsgeld geregelt ist?
Ist es üblich in DK, dass man erst ein volles Kalenderjahr in DK gearbeitet haben muss, bevor man Anspruch auf bezahlten Urlaub hat? Denn das wär ja krass, wenn die "feriepengeopsparing" flöten gehen würde, wenn ich vor dem vollen Kalenderjahr wieder aus DK auswandern würde.
schöne Grüsse an den Rest der Welt
Sven
Zuletzt geändert von de.grass am 06.06.2004, 21:24, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Sven,
bei Auswanderung gibt es soweit ich weiss Sonderregeln. Das Geld wirst Du aber auf jeden Fall irgendwann bekommen, spätestens ein Jahr danach, wenn es fällig wird. Am besten wendest Du Dich an feriegiro!
Gruss, Corinna
bei Auswanderung gibt es soweit ich weiss Sonderregeln. Das Geld wirst Du aber auf jeden Fall irgendwann bekommen, spätestens ein Jahr danach, wenn es fällig wird. Am besten wendest Du Dich an feriegiro!
Gruss, Corinna
Zuletzt geändert von Corinna am 07.06.2004, 00:05, insgesamt 1-mal geändert.