Beflaggungen, warum nur dänische Flaggen zulässig?

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Tourist
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Beitrag von Tourist »

Scheinbar soll mit der Nationalflagge dem Teufel (nachts im Dunkeln) keine Ehre erweisen.
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Na, Tourist, wenn du wirklich an den Teufel glaubst...'

Erst fragst du nach Gesetzten -(übrigens in 2 Threads gleichzeitig), und dann kommst du mit Aberglauben. Es gibt in DK keine Gesetze, die in irgendeiner Weise auf Teufel, Geister under andere pseudo-erklärungen hinweisen.

Das Flgareglement ist auch kein Gesetzestext, sondern eine Regelsammlung zum Gebrauch bei öffentlichen Einrichtung und daher für Private nur Richtlinie, nicht Gesetz, auch wenn viele Dänen das reglement als Gesetz anerkennen.

Dass deutsche o.ä. Flaggen nicht ohne eine dänische Fahne nebenan gesetzt werden dürfen, ist wieder eine andrere Frage.

Gruss, vilmy
Tourist
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Beitrag von Tourist »

Na Vilmy, da hast Du was falsch verstanden. Die Erfinder der Dänen-Flaggen-Regel? glauben scheinbar an den Teufel. Näheres weist Du scheinbar auch nicht?

Zu Deiner Verständlichkeit, es sind zwei Themen in den zwei Threads und nicht das gleiche:

1. Nur dänische Flaggen am Fahnenmast (PS: nebenan - da hats nur Platz für eine Flagge)

2. Flaggen einholen in der Nacht

Gruß
Tourist
Vilmy
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Beitrag von Vilmy »

Tourist hat geschrieben:Na Vilmy, da hast Du was falsch verstanden. Die Erfinder der Dänen-Flaggen-Regel? glauben scheinbar an den Teufel. Näheres weist Du scheinbar auch nicht?
Nichts, was ich dir mitteilen möchte.

Hättest du genau gelesen, hättest du verstanden, das ich an Firlefanz irgendwelcher Art nciht glaube.

So, hiss die Flaggen die du willst, mir sind die Touristen Threads sowieso eagl.

vilmy
jj
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Beitrag von jj »

aktuell dazu:

[url]http://www.nordschleswiger.dk/SEEEMS/129.asp?artid=8255
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Auch wieder so ein Fall, wo es eigentlich ganz gut ist, die genaue Gesetzeslage zu kennen. In dem Artikel gibt es nämlich auch ein paar Misverständnisse.

Also, Grundlegend darf in DK keine ausländische Staatsflagge benutzt werden. Man kann aber durchaus dafür eine Genehmigung bekommen. Dazu muß man sich aber nicht an die Kommune wenden (die haben mit der Sache gar nichts zu tun), sondern man muß sich an die Polizei wenden (Politimesteren). Er kann im Einzelfall eine Genehmigung erteilen.

Diese Genehmigung ist oft mit der Auflage verbunden, dass die ausländische Flagge nur zusammen mit der dänische verwendet werden darf und dass die dänische an "hervorgehobener" Stelle sein muß - z.B. auf ein höhere Fahnenmast, in der Mitte (bei bis zu 7 Flaggen) oder an der rechten Flügel bei längere Reihen von Fahnenmasten.

Falls nur ein Fahnenmast zur verfügung steht, kann es aber auch genehmigt werden, nur eine Ausländische Flagge zu benutzen. Das ist aber eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall und die wird eben nach Antrag von der Polizei erteilt.

Ergänzend dazu gibt es aber eine permanente Ausnahmegenehmigung. Demnach ist es immer erlaubt die Skandinavischen Flaggen sowie die Flaggen der UNO und der EU zu benutzen. Allerdings ist es hier auch Bedingung, dass Dannebrog an hervorgehobener Stelle mit den anderen zusammen benutzt wird.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Berndt

Beitrag von Berndt »

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