auto die 1000... :)
- Lars J. Helbo
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Doch so sind die Regeln. Ich kann mir allerdings gut vorstellen, daß die Polizei in einem solchen Fall nicht immer etwas unternehmen wird. Wenn Du z.B. bei der Kontrolle ein Deutsches Paß und Führerschein gezeigt hast, dann wird der Polizist vermutlich nicht überprüfen, ob Du in DK wohnst. Selbst wenn Du eine DK Adresse angibst, kann es gut vorkommen, daß er die Sache nicht weiter verfolgen wird. Das heißt aber lange nicht, daß es erlaubt ist.
Es gibt auch Fälle, wo jemanden die Ummeldeabgabe (und noch Bußgeld dazu) nachzahlen mußte. Das ist aber meistens der Fall, wenn ein Nachbar neidish wurde und das Finanzamt ein Tip gegeben hat. Es ist ja eine Sache fürs Finanzamt. Daher kann ich mir gut vorstellen, daß ein Verkehrspolizist darin keine Experte ist und vielleicht auch keine große Interesse hat. Es hat ja mit Verkehr wenig zu tun.
Was ein Hinweis angeht, shau mal hier:
http://www.erhverv.toldskat.dk/ToldSkat.aspx?oID=134401&vID=200241&i=2#i134401
Dort steht:
Der skal betales registreringsafgift af indførte biler såvel nye som brugte. Det gælder, uanset om de indføres fra et EU-land eller fra andre lande. Der skal også betales registreringsafgift af biler, der indføres told- og momsfrit som flyttegods.
Also, die Registrierungsabgabe MUSS bezahlt werden. Es steht nichts von Fristen, einfach deswegen, weil die Registrierungsabgabe bezahlt werden muß, wenn das Auto eingeführt wird, also sofort.
Wo steht, daß man ein Jahr warten darf?
Aber wie gesagt, ich kann mir gut vorstellen, daß man ein oder auch zwei Jahre warten kann, ohne dabei ernste Probleme zu bekommen. Manchmal kann man eben geltende Gesetze ignorieren und davonkommen. Wir sollten aber nicht dazu auffordern, und wenn jemanden das tun will, dann ist es auf eigene Gefahr!
Es gibt auch Fälle, wo jemanden die Ummeldeabgabe (und noch Bußgeld dazu) nachzahlen mußte. Das ist aber meistens der Fall, wenn ein Nachbar neidish wurde und das Finanzamt ein Tip gegeben hat. Es ist ja eine Sache fürs Finanzamt. Daher kann ich mir gut vorstellen, daß ein Verkehrspolizist darin keine Experte ist und vielleicht auch keine große Interesse hat. Es hat ja mit Verkehr wenig zu tun.
Was ein Hinweis angeht, shau mal hier:
http://www.erhverv.toldskat.dk/ToldSkat.aspx?oID=134401&vID=200241&i=2#i134401
Dort steht:
Der skal betales registreringsafgift af indførte biler såvel nye som brugte. Det gælder, uanset om de indføres fra et EU-land eller fra andre lande. Der skal også betales registreringsafgift af biler, der indføres told- og momsfrit som flyttegods.
Also, die Registrierungsabgabe MUSS bezahlt werden. Es steht nichts von Fristen, einfach deswegen, weil die Registrierungsabgabe bezahlt werden muß, wenn das Auto eingeführt wird, also sofort.
Wo steht, daß man ein Jahr warten darf?
Aber wie gesagt, ich kann mir gut vorstellen, daß man ein oder auch zwei Jahre warten kann, ohne dabei ernste Probleme zu bekommen. Manchmal kann man eben geltende Gesetze ignorieren und davonkommen. Wir sollten aber nicht dazu auffordern, und wenn jemanden das tun will, dann ist es auf eigene Gefahr!
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 06.07.2004, 21:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Nee, nee. Ich war ganz artig. Ich wurde gefragt ob ich in Dänemark wohne und bejahte dies. Daraufhin wurde mir gesagt, dass ich mein Auto ummelden müsste. Der Herr wollte noch weitersprechenm sein Satz jedoch von mir ergänzt mit den Worten: "nach einem Jahr". Nun durfte ich Krankenversicherungskarte und Aufenthaltsgenehmigung vorzeigen. Die Daten wurden überprüft, er lächelte und setzte hinzu: "vergesse das aber nicht."
Zoll & Skatt liessen mich später, trotzdem ich nur eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung hatte, nicht in Raten zahlen. Begründung: ich bin mit einem Dänen verheiratet. Übrigens lebe ich wieder in Deutschland, da meine Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert wurde. Ich habe also bezahlt und durfte dann trotzdem nur noch 2 Monate in DK bleiben.
Wollte hiermit nur nochmal die Möglichkeit der Ratenzahlung ansprechen.
Na, mal sehen ob ich die alten Forumeinträge noch finde, um meinen Beweis anzutreten. Allzu viel Zeit zum Suchen habe ich heute leider nicht
.
Vielleicht gibt es ja noch einen anderen Leser, der die gleichen Erfahrungen hat wie ich und helfen kann?
Zoll & Skatt liessen mich später, trotzdem ich nur eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung hatte, nicht in Raten zahlen. Begründung: ich bin mit einem Dänen verheiratet. Übrigens lebe ich wieder in Deutschland, da meine Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängert wurde. Ich habe also bezahlt und durfte dann trotzdem nur noch 2 Monate in DK bleiben.
Wollte hiermit nur nochmal die Möglichkeit der Ratenzahlung ansprechen.
Na, mal sehen ob ich die alten Forumeinträge noch finde, um meinen Beweis anzutreten. Allzu viel Zeit zum Suchen habe ich heute leider nicht

Vielleicht gibt es ja noch einen anderen Leser, der die gleichen Erfahrungen hat wie ich und helfen kann?
Zuletzt geändert von iri am 06.07.2004, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.
http://www.dk-forum.de/forum/topic.asp?whichpage=2&Forum_Title=Auswandern&Topic_Title=Eigenes+Auto+in+D%E4nemark+%28ohne+Einfuhrgelder%29&CAT_ID=2&FORUM_ID=14&TOPIC_ID=547
Na ja, ein bisschen mit Trick 17, aber...
Ich fordere damit niemanden auf Gesetze zu brechen.Lediglich zu umgehen
Gruss
Ingrid
Bearbeitet von - iri am 06.07.2004 22:27:00
Na ja, ein bisschen mit Trick 17, aber...

Ich fordere damit niemanden auf Gesetze zu brechen.Lediglich zu umgehen

Gruss
Ingrid
Bearbeitet von - iri am 06.07.2004 22:27:00
Zuletzt geändert von iri am 06.07.2004, 22:03, insgesamt 1-mal geändert.
- Lars J. Helbo
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Ich sehe nichts in diese Diskussion, der die Existens einer solchen Jahresfrist belegen könnte. Das der Polizist Deine Behauptung scheinbar hingenommen hat, heißt auch nicht, daß es einen solchen Regel wirklich gibt. Er hat vermutlich gedacht, Du wärest mit der Ummeldung im Gange und wollte daher seine Zeit nicht damit verschwenden.
Wenn Du aber bei Told & Skat nachfragst, wann das Auto umgemeldet werden muß, dann werden die mit Sicherheit sagen "so bald Du in DK Dein Wohnsitz hast - entweder indem Du hier offiziel gemeldet bist, oder indem Du hier Dein sogenanntes Lebensmittelpunkt hast".
Lebensmittelpunkt bedutet z.B. folgendes: Wenn Du in D offiziel gemeldet bist, dort aber nur ein Zimmer im Haus Deiner Eltern hast, in DK dagegen ein Mann und mit ihm zusammen Haus oder Wohnung hast, dann hast Du in DK Dein "Lebensmittelpunkt", und dann muß das Auto auch sofort umgemeldet werden.
Daß ein Verkehrspolizist Deine Behauptung von der existens einer solchen Regel akzeptiert, heißt auch lange nicht daß das Finanzamt das gleiche tun würde, wenn Dein Nachbar denen ein anonymer Tip gibt.
Anders gesagt, ich hätte gern ein Hinweis auf den Paragraphen, wo diese frist geregelt ist.
Wenn Du aber bei Told & Skat nachfragst, wann das Auto umgemeldet werden muß, dann werden die mit Sicherheit sagen "so bald Du in DK Dein Wohnsitz hast - entweder indem Du hier offiziel gemeldet bist, oder indem Du hier Dein sogenanntes Lebensmittelpunkt hast".
Lebensmittelpunkt bedutet z.B. folgendes: Wenn Du in D offiziel gemeldet bist, dort aber nur ein Zimmer im Haus Deiner Eltern hast, in DK dagegen ein Mann und mit ihm zusammen Haus oder Wohnung hast, dann hast Du in DK Dein "Lebensmittelpunkt", und dann muß das Auto auch sofort umgemeldet werden.
Daß ein Verkehrspolizist Deine Behauptung von der existens einer solchen Regel akzeptiert, heißt auch lange nicht daß das Finanzamt das gleiche tun würde, wenn Dein Nachbar denen ein anonymer Tip gibt.
Anders gesagt, ich hätte gern ein Hinweis auf den Paragraphen, wo diese frist geregelt ist.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 06.07.2004, 22:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Hje Ingrid (ich melde mich ganz bald!!) und Lars!
Vielleicht hat der polizit auch die wohl veraltete Ummeldefrist für Führerscheine als grundlage genmmen oder da was verwechselt?
Wir haben ja eh an anderer Stelle schon gesehen und gehört, daß Behörden nicht immer wissen,wie die rechtliche Grundlage wirklich ist --- wie erst ein Polizist?
Gute Nacht - Ursel, DK
Vielleicht hat der polizit auch die wohl veraltete Ummeldefrist für Führerscheine als grundlage genmmen oder da was verwechselt?
Wir haben ja eh an anderer Stelle schon gesehen und gehört, daß Behörden nicht immer wissen,wie die rechtliche Grundlage wirklich ist --- wie erst ein Polizist?
Gute Nacht - Ursel, DK
Zuletzt geändert von Ursel am 06.07.2004, 22:34, insgesamt 1-mal geändert.
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
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Es ist jedem seine Sache was er damit anfängt!
Liest man sich das Thema durch lernt man lediglich mit dänischen Paragraphen besser umzugehen und dass nicht alles richtig ist, was die dänischen Behörden so einfach festlegen.
Ich wurde übrigens von den Nachbarn angeschwärzt. Ist wohl üblich in Dänemark. Dir fällt's ja auch gleich ein.
Liest man sich das Thema durch lernt man lediglich mit dänischen Paragraphen besser umzugehen und dass nicht alles richtig ist, was die dänischen Behörden so einfach festlegen.
Ich wurde übrigens von den Nachbarn angeschwärzt. Ist wohl üblich in Dänemark. Dir fällt's ja auch gleich ein.
Zuletzt geändert von iri am 06.07.2004, 22:34, insgesamt 1-mal geändert.
- Lars J. Helbo
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Ob die Registrierungsabgabe richtig ist oder nicht, ist ja hier nicht das Thema. Kann ja sogar sein, daß die Erhebung dieser Abgabe beim Umzug in Wiederspruch zur EU-Recht steht und daher illegal ist. Das hilft aber im Moment nicht derjenige, der von D nach DK umziehen will.
Es kann auch sein, daß man im ersten Jahr ohne Probleme mit dem Deutschen Auto fahren kann. Mir geht es aber darum, ob es einen Paragraphen gibt, auf die man bei Bedarf verweisen kann. Ich glaube nicht, daß es einen solchen Paragraphen gibt.
Ob es üblich ist von den Nachbarn angeschwärzt zu werden, weis ich nicht. Wir hatten damit niemals Probleme. Ich bin nur der Meinung, daß falls man im ersten Jahr (illegal) weiter mit Deutschen Nummernschildern fährt, dann kommt der größte Gefahr entdeckt zu werden vermutlich nicht von irgendwelche Polizeikontrollen, sondern eher von der böse Nachbar. Ob man einen solchen hat und sich diesen Risiko aussetzen will, muß jeder selber wissen. Das hängt vermutlich auch viel davon ab, wo man wohnt (z.B. Stadt oder Dorf).
Es kann auch sein, daß man im ersten Jahr ohne Probleme mit dem Deutschen Auto fahren kann. Mir geht es aber darum, ob es einen Paragraphen gibt, auf die man bei Bedarf verweisen kann. Ich glaube nicht, daß es einen solchen Paragraphen gibt.
Ob es üblich ist von den Nachbarn angeschwärzt zu werden, weis ich nicht. Wir hatten damit niemals Probleme. Ich bin nur der Meinung, daß falls man im ersten Jahr (illegal) weiter mit Deutschen Nummernschildern fährt, dann kommt der größte Gefahr entdeckt zu werden vermutlich nicht von irgendwelche Polizeikontrollen, sondern eher von der böse Nachbar. Ob man einen solchen hat und sich diesen Risiko aussetzen will, muß jeder selber wissen. Das hängt vermutlich auch viel davon ab, wo man wohnt (z.B. Stadt oder Dorf).
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 06.07.2004, 23:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Die Registrieungsabgabe ist im Moment vor Gericht. Deshalb bin ich der Meinung, dass es vorteilhaft ist ihre Zahlung nicht voreilig zu leisten. Vielleicht ist sie ja nächstes Jahr bereits abgeschafft.
Wenn es erlaubt ist in 2 Jahren die Nummernschilder behalten zu können, für den Fall, dass man nur 365 Tage davon in Dänemark ist (ich hatte, dies liess ich mir nicht verbieten, ausser meiner dänischen auch eine Adresse in D) kann man das ja frühestend nach Ablauf des 1. Jahres wissen. Falls dieses vollständig in DK verbracht worden ist
.
Ist auch sehr schön im von mir gegebenen Link lesbar.
Nein, ich werde von Told&Skatt nix zurückbekommen. Mein Auto wurde von einem Dänen gerammt, der es nicht nötig hatte, den Unfall seiner Versicherung zu melden. Es ist nun verschrottet.
Wenn es erlaubt ist in 2 Jahren die Nummernschilder behalten zu können, für den Fall, dass man nur 365 Tage davon in Dänemark ist (ich hatte, dies liess ich mir nicht verbieten, ausser meiner dänischen auch eine Adresse in D) kann man das ja frühestend nach Ablauf des 1. Jahres wissen. Falls dieses vollständig in DK verbracht worden ist

Ist auch sehr schön im von mir gegebenen Link lesbar.
Nein, ich werde von Told&Skatt nix zurückbekommen. Mein Auto wurde von einem Dänen gerammt, der es nicht nötig hatte, den Unfall seiner Versicherung zu melden. Es ist nun verschrottet.
Zuletzt geändert von iri am 06.07.2004, 23:26, insgesamt 1-mal geändert.
klink mich da nochmal quer mit ein, wir sind ja ende april nach DK umgezogen und mein freund hat einen geschäftwagen der firma.
dieses auto durfte er genau eine woche NACH seiner ummeldung mit deutschen kennzeichen weiterfahren - danach würde er sich (würde er damit weiterfahren) strafbar machen.
die auskunft hat seine firma sowie er selber von behörden und auch (weil wirs nicht einsehen wollten) von der polizei bekommen. gebe somit ljhelbo komplett recht - es gibt keinen paragraphen im dschungel der belegen kann das man ein jahr zeit hat sein auto umzumelden.
trifft man nun auf eine kontrolle die es "nicht so eng" sehen - dann hat man einfach glück (wie in iri´s fall) - was aber wenn nicht? dann wird die einfuhrsteuer für das fahrzeug fällig - und zwar von demjenigen zu entrichten der es fährt - nicht vom halter der im brief steht...
bei meiner anmeldung im kobenhagener overpräsisisium (oder wie das teil heisst) habe ich ebenfalls danach gefragt und die gleiche antwort bekommen - solange meine aufenthaltsgenehmigung nicht durch ist, befinde ich mich im "touristenstatus" und kann so selbstverständlich auch ein deutsches auto fahren - ist meine genehmigung durch (was sie nun ist), mache ich mich strafbar...
aber es mag nun jeder tun was er für richtig hält - mir perösnlich wäre das risiko des "umgehen´s" effektiv zu hoch - siehe "anschwärzende nachbarn"...
dieses auto durfte er genau eine woche NACH seiner ummeldung mit deutschen kennzeichen weiterfahren - danach würde er sich (würde er damit weiterfahren) strafbar machen.
die auskunft hat seine firma sowie er selber von behörden und auch (weil wirs nicht einsehen wollten) von der polizei bekommen. gebe somit ljhelbo komplett recht - es gibt keinen paragraphen im dschungel der belegen kann das man ein jahr zeit hat sein auto umzumelden.
trifft man nun auf eine kontrolle die es "nicht so eng" sehen - dann hat man einfach glück (wie in iri´s fall) - was aber wenn nicht? dann wird die einfuhrsteuer für das fahrzeug fällig - und zwar von demjenigen zu entrichten der es fährt - nicht vom halter der im brief steht...
bei meiner anmeldung im kobenhagener overpräsisisium (oder wie das teil heisst) habe ich ebenfalls danach gefragt und die gleiche antwort bekommen - solange meine aufenthaltsgenehmigung nicht durch ist, befinde ich mich im "touristenstatus" und kann so selbstverständlich auch ein deutsches auto fahren - ist meine genehmigung durch (was sie nun ist), mache ich mich strafbar...
aber es mag nun jeder tun was er für richtig hält - mir perösnlich wäre das risiko des "umgehen´s" effektiv zu hoch - siehe "anschwärzende nachbarn"...
Zuletzt geändert von saedis am 07.07.2004, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
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- Lars J. Helbo
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Heute ist in Jyllands-Posten ein Artikel, der die verschiedene laufende EU-Prozesse zum Thema Registrierungsabgabe beschreibt:
http://www.jp.dk/login?url=kp/artikel:aid=1868078:fid=9130
Es gibt mehrere Prozesse, teils zwischen der Kommission und DK und teils zwischen verschiedene Einzelpersonen und DK. Es geht dabei um zwei verschiedene Fälle. Die EU-Kommission will erreichen, daß:
1. Ein Auto soll als normales Umzugsgut gelten. Das heißt, beim Umzug soll man lediglich die regulären Kosten für die Registrierung und neue Kennzeischen bezahlen.
2. Wenn jemanden in DK wohnt, aber bei ein Firma aus ein anderes EU-Land angestellt ist, und von seinem Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt, dann soll es erlaubt sein, daß er damit überall und auch in der Freizeit fährt.
http://www.jp.dk/login?url=kp/artikel:aid=1868078:fid=9130
Es gibt mehrere Prozesse, teils zwischen der Kommission und DK und teils zwischen verschiedene Einzelpersonen und DK. Es geht dabei um zwei verschiedene Fälle. Die EU-Kommission will erreichen, daß:
1. Ein Auto soll als normales Umzugsgut gelten. Das heißt, beim Umzug soll man lediglich die regulären Kosten für die Registrierung und neue Kennzeischen bezahlen.
2. Wenn jemanden in DK wohnt, aber bei ein Firma aus ein anderes EU-Land angestellt ist, und von seinem Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt, dann soll es erlaubt sein, daß er damit überall und auch in der Freizeit fährt.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
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