Das sehe ich aber anders. Es geht doch darum, dass Du in beiden Fällen (in D fürs Schwangerschaftsabbruch in DK für die Eheschließung) ein rechtlich gültiges Papier oder Attest brauchst. Du hast nun in beiden Fällen die Möglichkeit Dich an eine kirchliche Stelle Deiner Wahl zu wenden, um Dir das Papier dort ausstellen zu lassen. Das ist möglich, weil diese kirchlichen Stellen vom Staat mit der Ausstellung dieser Papiere beauftragt oder zugelassen sind.annikade hat geschrieben: Mann, das Beispiel ist ja wohl echt an den Haaren herbeigezogen....und passt auch nicht:
Die Beratungsstellen werden nicht vom deutschen Staat "beauftragt", sondern werden zur Beratung auf eigenen Antrag "zugelassen". Feiner Unterschied.
Die Kirchen und Gemeinden, die diese Zulassung haben und somit eine Rechtsgültige Trauung vornehmen können findest Du hier:
http://www.km.dk/trossamfundliste.html
Man kann aber kaum behaupten, die hinduistische oder budistische Gemeinden wären "Staatskirchen". Diese Kirchen sind mit Sicherheit "vom Staat getrennt". Umgekehrt gibt es auch Glaubensgemeinschaften, die nicht auf diese Liste stehen (prominentestes Beispiel ist wohl Scientology). Wer dazu gehört kann natürlich auch in seine Kirche heiraten, das hat dann aber keine juristische Gültigkeit. Die müssen dann (genau wie in Deutschland) eine zweite Trauung beim Standesamt durchziehen.