familienzusammenführung
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Hallo Hallo!! wer kann mir tipps geben oder mir helfen..ich bin jugoslawischer börger komme aus kosov lebe seit 1993 in duetschland,und seit 01-04-2007 habe ich eine aufethaltserlaubnis für 2 jahre bekommen weil ich arbeite.und jetzt müchte ich meine schwangere freundin in dänemark heiraten die auch seit 1999 in dänemark lebt sie hat eine dauerhaftes aufethalt für dänmeark sie kommt auch aus kosovo,und wir kennen uns seit kindheit.habe ich irgend eine chance wen wir heiraten und ein antrag stellen auf familienzusammen führung das ich nach dänemark um zien kann? ich danke euch vorrauss!!!!!
hallo! wer kann mir tipps geben,ich lebe seit 14 jahre in deutschland und seit 6 monaten habe ich eine aufethalterlaubnis für 2 jahre und jetzt müchte ich nach dänemark meine freundin heiratendie 1 monat schwanger ist,sie hat eine dauerhaftesufethalt für dänemark.habe ich irgend eine chance dan nach dänemark um zu zien,wenn ich ein antrag auf familienzusammenführung stelle? wir sind beide jugaoslawische börger.ich danke vorraus
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Hej,jihui hat geschrieben:hmm, wende Dich am Besten an Deine Botschaft, die kennen Familienzusammenführungsbestimmungen für EU-Länder sicher recht gut...
leider vermutlich ein recht unnützer Rat für Jugo-Bürger aus dem Kosovo.
Da geht's auf dem Konsulat oder der Botschaft ein wenig anders zu.

@Pitti
Aber galaxina könnte Recht behalten.
/annika
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Hallo
Hhhmmm
Deine Freundin hat eine dauerhafte aufenthaltsgenehmigung. Du hast eine vorlaeufige fuer 2 Jahre.
Niemand verbietet euch in dieser Zeit zusammen zu leben. Wenn mich nicht alles taeuscht hat auch niemand einwaende wenn ihr in dieser zeit heiratet.
Du musst allerdings bedenken das deine aufenthalts genemigung auf grund von arbeit erteilt wurde.
Solange dies so bleibt (ich meine du weiterhin arbeit hast) sollte diese auch weiterhin erteilt werden.
Im falle eines falles (du verlierst deine anstellung) wirst du dich aber wohl nicht auf deinen familien status befufen koennen. Und im zweifelsfalle das land ohne deine familie verlassen muessen. Sofern diese denn hier bleiben moechte.
gruesse
Frechdachs
Hhhmmm
Deine Freundin hat eine dauerhafte aufenthaltsgenehmigung. Du hast eine vorlaeufige fuer 2 Jahre.
Niemand verbietet euch in dieser Zeit zusammen zu leben. Wenn mich nicht alles taeuscht hat auch niemand einwaende wenn ihr in dieser zeit heiratet.
Du musst allerdings bedenken das deine aufenthalts genemigung auf grund von arbeit erteilt wurde.
Solange dies so bleibt (ich meine du weiterhin arbeit hast) sollte diese auch weiterhin erteilt werden.
Im falle eines falles (du verlierst deine anstellung) wirst du dich aber wohl nicht auf deinen familien status befufen koennen. Und im zweifelsfalle das land ohne deine familie verlassen muessen. Sofern diese denn hier bleiben moechte.
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Frechdachs
Frech bis zum bitteren Ende
Deus mare, Frisio litora fecit
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Hej miftari,
ich werde nächstes Jahr mit meiner Familie nach Dänemark gehen. Wir als EU-Bürger haben es ein wenig einfacher mit den Behörden. Bei meinen Recherchen für unsere Auswanderung habe ich ein paar wenige Informationen für nicht EU-Bürger herausgefunden. Du kannst wohl zu deiner Frau nach Dänemark musst aber einen gültigen Pass haben und du musst nachweisen, das du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst. Es sind mit Sicherheit noch andere Auflagen zu erfüllen, hier würde ich mich einmal mit der dänischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen.
Alles gute für dich und deine Familie
Ach ja Frechdachs,
er hat für D eine befritete Genehmigung, nicht für DK.
Hej hej
Andreas
ich werde nächstes Jahr mit meiner Familie nach Dänemark gehen. Wir als EU-Bürger haben es ein wenig einfacher mit den Behörden. Bei meinen Recherchen für unsere Auswanderung habe ich ein paar wenige Informationen für nicht EU-Bürger herausgefunden. Du kannst wohl zu deiner Frau nach Dänemark musst aber einen gültigen Pass haben und du musst nachweisen, das du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst. Es sind mit Sicherheit noch andere Auflagen zu erfüllen, hier würde ich mich einmal mit der dänischen Botschaft in Berlin in Verbindung setzen.
Alles gute für dich und deine Familie
Ach ja Frechdachs,
er hat für D eine befritete Genehmigung, nicht für DK.
Hej hej
Andreas
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HAllo
Wenn er schreibt das seine freundin AUCH seit 99 in dk lebt gehe ich davon aus das die erlaubnis fuer Dk gemeint war.
Sollte sie allerdings fuer deutschland gelten so wie du es verstanden hast sehe ich allerdings schwarz fuer eine familien zusammen fuehrung.
gruesse
frechdachs
Wenn er schreibt das seine freundin AUCH seit 99 in dk lebt gehe ich davon aus das die erlaubnis fuer Dk gemeint war.
Sollte sie allerdings fuer deutschland gelten so wie du es verstanden hast sehe ich allerdings schwarz fuer eine familien zusammen fuehrung.
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frechdachs
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Deus mare, Frisio litora fecit
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HAllo
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Sollte sie allerdings fuer deutschland gelten so wie du es verstanden hast sehe ich allerdings schwarz fuer eine familien zusammen fuehrung.
gruesse
frechdachs
Wenn er schreibt das seine freundin AUCH seit 99 in dk lebt gehe ich davon aus das die erlaubnis fuer Dk gemeint war.
Sollte sie allerdings fuer deutschland gelten so wie du es verstanden hast sehe ich allerdings schwarz fuer eine familien zusammen fuehrung.
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- Lars J. Helbo
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Frechdachs hat geschrieben: Niemand verbietet euch in dieser Zeit zusammen zu leben. Wenn mich nicht alles taeuscht hat auch niemand einwaende wenn ihr in dieser zeit heiratet.
Beide diese Aussagen sind typisch für jemanden, der keine Ahnung hathonck hat geschrieben: Bei meinen Recherchen für unsere Auswanderung habe ich ein paar wenige Informationen für nicht EU-Bürger herausgefunden. Du kannst wohl zu deiner Frau nach Dänemark musst aber einen gültigen Pass haben und du musst nachweisen, das du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst.

Viele Dänen (die eigentlich besser wissen müßten) könnte dass aber genau so bringen.
Ich sehe in der Sache eigentlich weitgehend absolut schwarz. Ich glaube kaum, dass es irgendwelche Möglichkeiten gibt.
Sie sind ja beide nicht-EU-Bürger. Sie hat (wenn ich das richtig verstehe) ein unbegrentztes Aufenthaltserlaubnis in DK. Damit er nach DK gehen kann. müßten sie heiraten und dann Familienzusammenführung beantragen. Ich glaube aber nicht, dass dies bewilligt werden kann. Es gibt nämlich den sogenannten Zugehörigkeitsregel. Die besagt, dass die beiden insgesamt eine stärkere verbindung zu DK haben müssen als zu irgend ein anderes Land. Da beide aus Kosovo stammen und dort aufgewachsen sind, ist deren "Gesamtverbindung" zu Kosovo bestimmt grösser als zu DK. Damit ist eine Familienzusammenführung ausgeschlossen. Die Behörden in DK werden einfach sagen, die beiden können dann in Kosovo zusammen ziehen.
Einzige Möglichkeit ist, wenn sie in DK anerkannt als Flüchtling ist. In dem Fall kann sie ja nicht nach Kosovo zurück, und dann gibt es vielleicht eine Möglichkeit. Wenn sie aber ihre Aufenthaltsgenehmigung auf eine andere Grundlage bekommen hat, sehe ich keine Möglichkeiten.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Ich könnte mir auch vorstellen, dass es schwierig wird.
Einen ähnlichen Fall erleben gerade Nachbarn von uns... Er ist Däne, sie kommt aus Ghana, sind verheiratet und haben zusammen zwei Kinder... Und sie bekommt bisher keine Genehmigung, hierzubleiben. Dagegen wurde jetzt erstmal Einspruch erhoben...
Einen ähnlichen Fall erleben gerade Nachbarn von uns... Er ist Däne, sie kommt aus Ghana, sind verheiratet und haben zusammen zwei Kinder... Und sie bekommt bisher keine Genehmigung, hierzubleiben. Dagegen wurde jetzt erstmal Einspruch erhoben...
hilsen/Gruß, Tanja
Hej Tanja!
Solche Fälle gibt es viele, mir ist auch einer halbwegs persönlich bekannt.
Wohnung / Haus im gewünschten Umfang, finazielle Sicherheiten, Arbeit für beide Eltern, Sprachkenntnisse bei ausländ. Ehemann und Kindern, auch dänische Familie hier - trotzdem - abgelehnt!
Und als nach dem Orkan in New Orleans eine junge dänisch-amerikanische Familie vor dem Nichts stand und bei den dänischen Schwiegereltern unterkam, war allen klar, daß ein Leben in Dk so gut wie ausgeschlossen sein würde... jedenfalls als Familie zusammen!
Dies alles im toleranten DK!
Aber wir haben das schon diskutiert, als das Gesetz neu war - geändert hat sich leider nichts!
Gruß Ursel, DK
Solche Fälle gibt es viele, mir ist auch einer halbwegs persönlich bekannt.
Wohnung / Haus im gewünschten Umfang, finazielle Sicherheiten, Arbeit für beide Eltern, Sprachkenntnisse bei ausländ. Ehemann und Kindern, auch dänische Familie hier - trotzdem - abgelehnt!
Und als nach dem Orkan in New Orleans eine junge dänisch-amerikanische Familie vor dem Nichts stand und bei den dänischen Schwiegereltern unterkam, war allen klar, daß ein Leben in Dk so gut wie ausgeschlossen sein würde... jedenfalls als Familie zusammen!
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Aber wir haben das schon diskutiert, als das Gesetz neu war - geändert hat sich leider nichts!
Gruß Ursel, DK
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."
---------------------------------------------------------Marcel Proust ...
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- Lars J. Helbo
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In dem Fall gibt es aber zumindest ein Lichtblick. Wenn er nämlich mindestens 28 Jahre lang, die DK Staatsangehörigkeit gehabt hat, dann entfällt die Zugehörigkeitsbedingung. Damit wird es in vielen Fällen erst Möglich.ta.schi hat geschrieben: Einen ähnlichen Fall erleben gerade Nachbarn von uns... Er ist Däne, sie kommt aus Ghana
Wenn derjenige, der in DK wohnt, nicht mit der Staatsangehörigkeit geboren ist, wird es richtig eng.
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