Halli-Hallo!
Ich habe zwar schon einiges über Aufenthaltsgenehmigungen und CPR-Nummern über die Suchfunktion nachgelesen, habe nun aber trotzdem noch eine Frage und hoffe, dass euer geballtes Wissen mir weiterhelfen kann. Seit September kann man die Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr von Deutschland aus, sondern erst vor Ort beantragen. Das dauert wohl etwa drei Wochen. Die Aufenthaltsgenehmigung ist aber wenn ich das richtig verstanden habe erforderlich, um die CPR-Nummer zu beantragen. Was passiert nun in der Zwischenzeit falls ich krank werde und ein Arzt- oder Krankenhausbesuch unvermeidlich wäre? Krankenversichert bin ich ja erst mit Erhalt der CPR-Nummer, oder?
Viele Grüße von Katja,
die zum ersten November nach Aarhus zieht
Aufenthaltsgenehmigung und CPR
CPR nummer
Hej
Die reihefolge kan so sein(habe selber ein freund geholfen):
1. Ein arbeitsvertrag
2. mietvertrag für wohnung
3. cprnummer erhalten beim folkeregister.
mfg
Allan
Die reihefolge kan so sein(habe selber ein freund geholfen):
1. Ein arbeitsvertrag
2. mietvertrag für wohnung
3. cprnummer erhalten beim folkeregister.
mfg
Allan
Re: Aufenthaltsgenehmigung und CPR
Hallo Katja,ethna hat geschrieben: Was passiert nun in der Zwischenzeit falls ich krank werde und ein Arzt- oder Krankenhausbesuch unvermeidlich wäre? Krankenversichert bin ich ja erst mit Erhalt der CPR-Nummer, oder?
Viele Grüße von Katja,
die zum ersten November nach Aarhus zieht
genau das ist mir passiert. Ich habe mir nach der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung und bevor ich die CPR-Nr. hatte, den Arm gebrochen. Die ärztliche Versorgung war völlig problemlos. Ich mußte nur Namen, dänische Adresse und Telefonnummer angeben und wurde behandelt. Die CPR-Nr. konnte ich später nachreichen.
held og lykke

Dagmar
...und überall liegt scheisse, man muss eigentlich schweben
jeder hat n hund aber keinen zum reden...
(Peter Fox-Schwarz zu Blau)
jeder hat n hund aber keinen zum reden...
(Peter Fox-Schwarz zu Blau)
Re: Aufenthaltsgenehmigung und CPR
Das kann ich auch genau so bestätigen, denn ich hatte auch einen ähnlichen Fall!Dagmar P. hat geschrieben: Ich habe mir nach der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung und bevor ich die CPR-Nr. hatte, den Arm gebrochen. Die ärztliche Versorgung war völlig problemlos. Ich mußte nur Namen, dänische Adresse und Telefonnummer angeben und wurde behandelt. Die CPR-Nr. konnte ich später nachreichen.

Liebe Grüße,
Nici
Nici