Ticket für Parken ohne Parkscheibe
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Ticket für Parken ohne Parkscheibe
Hallo !!!
Mein Freund und ich haben 1 Woche Urlaub in Dänemark gemacht. Leider haben wir dort ein Parkticket bekommen, weil wir kein Parkscheibe ins Fenster gelegt haben. Nun die Frage, bin ich verpflichtet zu zahlen ? Die ganzen Schilder dort waren nämlich alle auf dänisch !!! Englisch wäre ja kein Problem gewesen, aber dänisch schon ! Was passiert, wenn wir das nicht bezahlen ?
Gruß Schnuffinchen
Mein Freund und ich haben 1 Woche Urlaub in Dänemark gemacht. Leider haben wir dort ein Parkticket bekommen, weil wir kein Parkscheibe ins Fenster gelegt haben. Nun die Frage, bin ich verpflichtet zu zahlen ? Die ganzen Schilder dort waren nämlich alle auf dänisch !!! Englisch wäre ja kein Problem gewesen, aber dänisch schon ! Was passiert, wenn wir das nicht bezahlen ?
Gruß Schnuffinchen
Hej,
deine zweite Frage, ob du zahlen musst, kann ich gut nachvollziehen, aber deine erste Frage führt mich zu einer Gegenfrage: gilt das Strafgesetzbuch und die StvO nur für Deutsch sprechende Menschen? Das wäre ja der umgekehrte Fall.
Dann dürfte man als nicht Deutsch sprechender Ausländer in D also auch vieles, weil die Schilder & Gesetze ja nicht auf Englisch verfasst sind?
Ergo: Dänisch ist Landessprache, und natürlich musst du dich auch als Ausländer an alle Schilder halten.
Gruss, vilmy
deine zweite Frage, ob du zahlen musst, kann ich gut nachvollziehen, aber deine erste Frage führt mich zu einer Gegenfrage: gilt das Strafgesetzbuch und die StvO nur für Deutsch sprechende Menschen? Das wäre ja der umgekehrte Fall.
Dann dürfte man als nicht Deutsch sprechender Ausländer in D also auch vieles, weil die Schilder & Gesetze ja nicht auf Englisch verfasst sind?
Ergo: Dänisch ist Landessprache, und natürlich musst du dich auch als Ausländer an alle Schilder halten.
Gruss, vilmy
Also zu der ersten Frage sind hier schon genug Antworten, denen ich mich nur anschliessen kann........
Zu der 2. , wenn du vor hast nie in deinen Leben wieder nach oder durch Dänemark zu, dann musst du nicht bezahlen, da das Abkommen der EU Länder Verkehrverstöße EU weit zu verolgen noch nicht greift.
Aerdings solltest du dir ncht sicher sein dass du nie in deinen Leben weder nach noch durch Dänemark zu fahren, dann würde ich bezahlen, da es sonst teuer werden kann.
Aber das kannst du dir ja sicher sebst beantworten.
Zu der 2. , wenn du vor hast nie in deinen Leben wieder nach oder durch Dänemark zu, dann musst du nicht bezahlen, da das Abkommen der EU Länder Verkehrverstöße EU weit zu verolgen noch nicht greift.
Aerdings solltest du dir ncht sicher sein dass du nie in deinen Leben weder nach noch durch Dänemark zu fahren, dann würde ich bezahlen, da es sonst teuer werden kann.
Aber das kannst du dir ja sicher sebst beantworten.
1998-2002 Vejers Strand
2003 Fjerritslev
2004-2006 Lønstrup
2007 Römö und im August Lønstrup
2008 Juli/August Lønstrup und schaun wir ma
2009 März/April Vedersø Klit und Juni/Juli Lønstrup
Einmal Urlaub im Land des Lichts macht süchtig
2003 Fjerritslev
2004-2006 Lønstrup
2007 Römö und im August Lønstrup
2008 Juli/August Lønstrup und schaun wir ma
2009 März/April Vedersø Klit und Juni/Juli Lønstrup
Einmal Urlaub im Land des Lichts macht süchtig
Hej,
das kann ich gut nach vollziehen, dass ihr natürlich am liebsten nicht bezahlen wollt...
Den immerhin ist es eine satte Summe, die der dän. Staat da von einem haben möchte, für einmal vergessen der Parkscheibe. In der Deutschland bekommt man dafür wirklich ein Leckerchen, was das Bußgeld anbelangt. Also mit 500 kr is man in DK dabei!
Ich würde euch den gleichen Rat geben wie Sotho. Das müsst ihr dann mit euren Familien absprechen, ob ihr nie wieder nach DK wollt, weil es dort so hohe Bußgelder gibt, und dann auch noch Schilder auf dänisch
Hilsen
Chris
das kann ich gut nach vollziehen, dass ihr natürlich am liebsten nicht bezahlen wollt...



Ich würde euch den gleichen Rat geben wie Sotho. Das müsst ihr dann mit euren Familien absprechen, ob ihr nie wieder nach DK wollt, weil es dort so hohe Bußgelder gibt, und dann auch noch Schilder auf dänisch

Hilsen
Chris
Dänemark wird die Heimat für das restliche Leben!!
Re: Ticket für Parken ohne Parkscheibe
Na das isz aber unverschämt von den Dänen. Nur dänische Schilder? Ne ne neSchnuffinchen hat geschrieben:Die ganzen Schilder dort waren nämlich alle auf dänisch !!! Englisch wäre ja kein Problem gewesen, aber dänisch schon !

Hej,
ja wirklich ungeheuerlich mit den dänischen Schildern.
Das die noch keine Smilies haben.
Von wegen nicht bezahlen. Liest mal nach was der ADAC dazu schreibt.
Hab mal gesucht:
Aus ADAC:
Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland
Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. Ein lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziertes EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991 läuft in der Praxis, jedenfalls hinsichtlich Verkehrszuwiderhandlungen, leer.
Voraussichtlich Ende 2007 wird allerdings der EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen in Deutschland umgesetzt, demzufolge Geldbußen und -strafen ab einem Betrag von 70 € in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen. Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, dass auch zurückliegende Verkehrsverstöße und diesen zufolge ergangene Bescheide unter diese neue Vollstreckungsregelung fallen werden. Inwieweit dann tatsächlich Bußgelder auch rückwirkend eingetrieben werden, ist derzeit allerdings ungewiss.
Darüber hinaus sieht auch der Deutsch-schweizerische Polizeivertrag die Vollstreckung von Geldbußen ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken (40 Euro) vor. Obwohl dieser Vertrag bereits 2002 in Kraft getreten ist, hat man die darin enthaltenen Vollstreckungsvereinbarungen noch außen vor gelassen, so dass diese erst zu einem späteren, bislang nicht bekannten Zeitpunkt praxisrelevant werden.
Aus Bußgeldbescheiden oder Urteilen in Ordnungswidrigkeitensachen, die im Ausland (außer in Österreich) rechtskräftig geworden sind, kann daher zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich nur im Tatortland die Vollstreckung betrieben werden (dies sollte beachtet werden, wenn man sich häufig in dem betreffenden Land aufhält). Die bisher mit ausländischen Staaten bestehenden Rechtshilfevereinbarungen beinhalten, soweit sie im Ordnungswidrigkeitenbereich zur Anwendung kommen, im allgemeinen nur Amtshilfe bei der Zustellung von Entscheidungen oder Ladungen, bei der Vernehmung von Betroffenen im Inland usw. Erfolgen derartige Rechtshilfeleistungen über deutsche Behörden, fügen diese im Rahmen der Zustellung des betreffenden Dokuments meist ein Merkblatt bei, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ihre Tätigkeit keine Vollstreckungshilfe mitumfaßt.
Detlef
ja wirklich ungeheuerlich mit den dänischen Schildern.
Das die noch keine Smilies haben.
Von wegen nicht bezahlen. Liest mal nach was der ADAC dazu schreibt.
Hab mal gesucht:
Aus ADAC:
Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland
Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden. Außer mit Österreich gibt es bislang keine Vollstreckungshilfevereinbarungen in Bußgeld- oder Verwaltungssachen zwischen Deutschland und anderen Ländern, die bereits in der Praxis angewendet würden. Ein lediglich von den Niederlanden, Spanien und Deutschland ratifiziertes EU-Strafvollstreckungsabkommen von 1991 läuft in der Praxis, jedenfalls hinsichtlich Verkehrszuwiderhandlungen, leer.
Voraussichtlich Ende 2007 wird allerdings der EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen in Deutschland umgesetzt, demzufolge Geldbußen und -strafen ab einem Betrag von 70 € in allen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden sollen. Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, dass auch zurückliegende Verkehrsverstöße und diesen zufolge ergangene Bescheide unter diese neue Vollstreckungsregelung fallen werden. Inwieweit dann tatsächlich Bußgelder auch rückwirkend eingetrieben werden, ist derzeit allerdings ungewiss.
Darüber hinaus sieht auch der Deutsch-schweizerische Polizeivertrag die Vollstreckung von Geldbußen ab einem Betrag von 70 Schweizer Franken (40 Euro) vor. Obwohl dieser Vertrag bereits 2002 in Kraft getreten ist, hat man die darin enthaltenen Vollstreckungsvereinbarungen noch außen vor gelassen, so dass diese erst zu einem späteren, bislang nicht bekannten Zeitpunkt praxisrelevant werden.
Aus Bußgeldbescheiden oder Urteilen in Ordnungswidrigkeitensachen, die im Ausland (außer in Österreich) rechtskräftig geworden sind, kann daher zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich nur im Tatortland die Vollstreckung betrieben werden (dies sollte beachtet werden, wenn man sich häufig in dem betreffenden Land aufhält). Die bisher mit ausländischen Staaten bestehenden Rechtshilfevereinbarungen beinhalten, soweit sie im Ordnungswidrigkeitenbereich zur Anwendung kommen, im allgemeinen nur Amtshilfe bei der Zustellung von Entscheidungen oder Ladungen, bei der Vernehmung von Betroffenen im Inland usw. Erfolgen derartige Rechtshilfeleistungen über deutsche Behörden, fügen diese im Rahmen der Zustellung des betreffenden Dokuments meist ein Merkblatt bei, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ihre Tätigkeit keine Vollstreckungshilfe mitumfaßt.
Detlef
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- Registriert: 18.07.2006, 16:38
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Re: Ticket für Parken ohne Parkscheibe
Hej,Schnuffinchen hat geschrieben:Hallo !!!
Mein Freund und ich haben 1 Woche Urlaub in Dänemark gemacht. Leider haben wir dort ein Parkticket bekommen, weil wir kein Parkscheibe ins Fenster gelegt haben. Nun die Frage, bin ich verpflichtet zu zahlen ? Die ganzen Schilder dort waren nämlich alle auf dänisch !!! Englisch wäre ja kein Problem gewesen, aber dänisch schon ! Was passiert, wenn wir das nicht bezahlen ?
Gruß Schnuffinchen
auch hier gilt wieder einmal der Grundsatz "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".
Auch wenn ihr die Bedeutung von Schildern nicht erkannt habt, müsst ihr die Strafe blechen.
Ein weiterer Grundsatz besagt, dass es keinen Anspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht" gibt.
Falls also jemand anders einen Strafzettel nicht bezahlt hat und das auch nicht weiter verfolgt wurde, so darf man sich nicht auf diesen Fall berufen und sich nicht darauf verlassen, dass es in dem eigenen Fall auch glimpflich abgeht.
Gruß
/annika
Nicht vergessen: Wenn ihr demnaechst einmal neues Auto habt, dann
vergesst das Knoellchen - es wird nur das registrierte Nummernschild aufgeschrieben und den Halter/Fahrer betrifft das nicht "richtig".
Man wird zwar mit Namen und Kennzeichen registriert, doch es ist unwahrscheinlich, das ihr in DK kontrolliert werdet - es sei denn, bei der naechsten Kontrolle in DK ist das Knoellchen noch nicht verjaehrt oder ihr steht noch frisch im Computer bei einer recht unwahrscheinichen aber moeglichen Fahrzeugkontrolle.
Aber...ich wuerds drauf ankommen lassen - reklamieren uebrigens wenn man den Knoellchenschreiber noch direkt sieht, gibt es nicht, auch nicht anrufen, da laeuft naemlich nur ein Tonband mit Oeffnungszeiten, und
bei dieser privaten Firma hilft es nicht zu reklamieren.
D.
vergesst das Knoellchen - es wird nur das registrierte Nummernschild aufgeschrieben und den Halter/Fahrer betrifft das nicht "richtig".
Man wird zwar mit Namen und Kennzeichen registriert, doch es ist unwahrscheinlich, das ihr in DK kontrolliert werdet - es sei denn, bei der naechsten Kontrolle in DK ist das Knoellchen noch nicht verjaehrt oder ihr steht noch frisch im Computer bei einer recht unwahrscheinichen aber moeglichen Fahrzeugkontrolle.
Aber...ich wuerds drauf ankommen lassen - reklamieren uebrigens wenn man den Knoellchenschreiber noch direkt sieht, gibt es nicht, auch nicht anrufen, da laeuft naemlich nur ein Tonband mit Oeffnungszeiten, und
bei dieser privaten Firma hilft es nicht zu reklamieren.
D.
Dann kommt es aber auf die Verjährungsfrist an.Dackelwurm hat geschrieben:Nicht vergessen: Wenn ihr demnaechst einmal neues Auto habt, dann
vergesst das Knoellchen - es wird nur das registrierte Nummernschild aufgeschrieben und den Halter/Fahrer betrifft das nicht "richtig".
Man wird zwar mit Namen und Kennzeichen registriert, doch es ist unwahrscheinlich, das ihr in DK kontrolliert werdet - es sei denn, bei der naechsten Kontrolle in DK ist das Knoellchen noch nicht verjaehrt oder ihr steht noch frisch im Computer bei einer recht unwahrscheinichen aber moeglichen Fahrzeugkontrolle.
Aber...ich wuerds drauf ankommen lassen - reklamieren uebrigens wenn man den Knoellchenschreiber noch direkt sieht, gibt es nicht, auch nicht anrufen, da laeuft naemlich nur ein Tonband mit Oeffnungszeiten, und
bei dieser privaten Firma hilft es nicht zu reklamieren.
D.
In Amerika beträgt die 5 jahre und man wird da nicht ins Land gelassen, wenn man da nicht dann sofort auf den Flughafen, die dann aufgelauffenen Kosten bezahlt.
Im übrigen wünsche ich denen, die denken, nach mir die Sintflut, dass die sich mal ein Auto kaufen, bei den im Ausland höhere Tickets angefallen sind und dann in eine Polizeikontrolle kommen.
ich sag dann nur viel Spass.........
1998-2002 Vejers Strand
2003 Fjerritslev
2004-2006 Lønstrup
2007 Römö und im August Lønstrup
2008 Juli/August Lønstrup und schaun wir ma
2009 März/April Vedersø Klit und Juni/Juli Lønstrup
Einmal Urlaub im Land des Lichts macht süchtig
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Einmal Urlaub im Land des Lichts macht süchtig
- Lars J. Helbo
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Tatzelwurm hat geschrieben: Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland
Rechtskräftige Entscheidungen ausländischer Verwaltungsbehörden oder Gerichte, denen Verkehrsordnungswidrigkeiten zugrunde liegen, können in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – derzeit grundsätzlich nicht vollstreckt werden.
Ich dachte eigentlich, dass wir dieses Thema so langsam geklärt hätten. Die Gebühren, die in DK wegen vergessener Parkscheiben erhoben werden, haben NICHTS mit Bußgeldbescheide zu tun. Es geht hier weder um Straftaten noch um Ordnungswidrigkeiten, es hat überhaupt nichts mit Strafrecht zu tun.
Es geht um eine Parkgebühr (die nur etwas gestaffelt ist). Das ist vergleichbar mit der Gebühr, die man in ein Parkhaus entrichten muss. Das ist so zu sagen, die Miete für den Parkplatz.
Aus diesem Grund hat das Zitat, was Tatzelwurm hier gebracht hat auch nicht das geringste mit der Sache zu tun. Parkgebühren können weder jetzt noch in die Zukunft über Rechtsbeihilfe eingetrieben werden. Sie können aber jetzt schon durch ein Zivilprozess eingeklagt werden. Das ist genau das gleiche, was passiert, wenn man "vergißt" die Miete fürs Ferienhaus zu bezahlen. Das kann dann auch in ein Zivilprozess eingeklagt werden - auch in Deutschland. Wenn man nicht bezahlt, heißt es also in der Regel nur, dass es durch Prozesskosten wesentlich teurer wird.
Der Zitat von Tatzelwurm geht um Bußgelder für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Das sind z.B. wenn man zu schnell fährt oder bei rot über die Ampel. Die können in der Tat nicht im Ausland eingetrieben werden. Das ist für Touristen ein großer Nachteil. Es führt nämlich dazu, dass die Polizei in solche Fällen immer das Geld Bar auf der Hand verlangt. Hier heißt es bar an Ort und Stelle bezahlen, oder das Auto wird einbehalten.
Irgendwie begreife ich nicht, warum das so schwierig zu unterscheiden ist?
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Wir sind uns auch nicht immer sicher wegen der Parkscheibe. u.a. manchmal auch wegen mangelnder Sprachkenntnisse.
...als bekennende DK-Fans fragen wir immer, wenn wir ein neues Auto haben im nächsten Urlaub ganz ganz lieb beim passenden Autohaus nach und bekommen bis jetzt immer einen tollen Aufkleber für die Windschutzscheibe und das Autohaus ne Spende für die Kaffeekasse.
Und wenn wir parken, dann dreht der Beifahrer schon aus lauter Gewohnheit den Zeiger auf die entsprechende Uhrzeit.
Wir finden das irgendwie "urlaublich".
Und außerdem bekennen wir uns auch damit daheim als DK-Fans. Andere machen ihre Aufkleber ans Heck, wir eben an die Windschutzscheibe.
Die Folge: wir haben noch nie ein Knöllchen für ne fehlende Parkscheibe bekommen.
...als bekennende DK-Fans fragen wir immer, wenn wir ein neues Auto haben im nächsten Urlaub ganz ganz lieb beim passenden Autohaus nach und bekommen bis jetzt immer einen tollen Aufkleber für die Windschutzscheibe und das Autohaus ne Spende für die Kaffeekasse.
Und wenn wir parken, dann dreht der Beifahrer schon aus lauter Gewohnheit den Zeiger auf die entsprechende Uhrzeit.
Wir finden das irgendwie "urlaublich".

Und außerdem bekennen wir uns auch damit daheim als DK-Fans. Andere machen ihre Aufkleber ans Heck, wir eben an die Windschutzscheibe.

Die Folge: wir haben noch nie ein Knöllchen für ne fehlende Parkscheibe bekommen.