wohnen in Deutschland, arbeiten in Dänamrk
hallo michael,
ich meine das ich in deutschland wohne aber in dänemark arbeiten würde.
ja ich würde dann auch in dänemark übernachten Weg ist zu weit) so ne art montage denke ich. Unterkunft stellt AG.
müsste ich da das auto auch ummelden selbst wenn es nicht meins ist?
habe das schon gelesen das so ne ummeldung vom auto ne menge geld kostet.
gruß
rolf
			
			
									
						
							ich meine das ich in deutschland wohne aber in dänemark arbeiten würde.
ja ich würde dann auch in dänemark übernachten Weg ist zu weit) so ne art montage denke ich. Unterkunft stellt AG.
müsste ich da das auto auch ummelden selbst wenn es nicht meins ist?
habe das schon gelesen das so ne ummeldung vom auto ne menge geld kostet.
gruß
rolf
arbeite um zu leben und lebe nicht um zu arbeiten
			
						Also wärst Du doch eineArt Pendler, wenn du nicht regelmässig in DK bzw. D übernachtest... dann würde bei Dir die 183 Tage-Regelung gelten. Heißt, wenn Du mehr als diese 18/32 Tage in DK übernachtest, musst du alles ummelden... Bleibst Du drunter, eben nicht... Wenn Du in DK gemeldet wärst, müsstest Du das Auto ummelden. Auf Familienangehörige angemeldete Fahrzeuge dürftest du gar nicht fahren...
Auch wenn mir das letzte Woche in der Sprachschule jemand weismachen wollte. Erst behaupten, ken Wort dänisch sprechen bzw. verstehen zu können und alles in der Firma übersetzen zu lassen, aber das habe ihm die Polzei persönlich gesagt...
			
			
									
						
							Auch wenn mir das letzte Woche in der Sprachschule jemand weismachen wollte. Erst behaupten, ken Wort dänisch sprechen bzw. verstehen zu können und alles in der Firma übersetzen zu lassen, aber das habe ihm die Polzei persönlich gesagt...
hilsen/Gruß, Tanja
			
						Wenn Du Dich an die 183 tage Regel hälst, wirst Du auch als Pendler gerechnet. 
Steuern zahlst Du dann icht doppelt, da es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Solange Du alleine der Verdiener bist brauchst Du ja auch keine Steuererklärung in DE mehr zu machen. Solltest Du verheiratet sein und Deine Frau über 400,-€ / Monat verdienen, müsst ihr natürlich eine machen und die dänischen Einkünfte aber auch Steuern angeben.
Verischerungen braucht man natürlich und es ist schwer zu sagen welche exakt zur persönlichen Situtation passen. Hast Du Familie/Kinder ist auf jeden Fall eine Risikolebensversicherung empfehlenswert (genauso wie in DE eigentlich).
Krankenkasse ist ja in DK (über EU-Fond) und eine zusätzliche Versicherung ist eigentlich eher bei überschuß im Geldbeutel angesagt.
Arbeitlosenversicherung braucht man nicht, das wurde hier im Forum ja schon ein paarmal diskutiert.
Ansosnten ist der Fahrtweg zur Arbeit so eine graue Zone, also sollte man im "Unfalle" eher auf dem Freizeittrip gewesen sein, dann wird es leichter. Mediziisch versorgt wird man sowieso, es geht dabei um reha maßnahmen, die DE von der BG abgedeckt werden, was es in DK nicht gibt.
Wenn Du noch mehr iNfos brauchst, musst Du etwas mehr über Deine privaten Verhältnisse preisgeben, sonst fällt exakter Rat schwer.
			
			
									
						
							Steuern zahlst Du dann icht doppelt, da es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Solange Du alleine der Verdiener bist brauchst Du ja auch keine Steuererklärung in DE mehr zu machen. Solltest Du verheiratet sein und Deine Frau über 400,-€ / Monat verdienen, müsst ihr natürlich eine machen und die dänischen Einkünfte aber auch Steuern angeben.
Verischerungen braucht man natürlich und es ist schwer zu sagen welche exakt zur persönlichen Situtation passen. Hast Du Familie/Kinder ist auf jeden Fall eine Risikolebensversicherung empfehlenswert (genauso wie in DE eigentlich).
Krankenkasse ist ja in DK (über EU-Fond) und eine zusätzliche Versicherung ist eigentlich eher bei überschuß im Geldbeutel angesagt.
Arbeitlosenversicherung braucht man nicht, das wurde hier im Forum ja schon ein paarmal diskutiert.
Ansosnten ist der Fahrtweg zur Arbeit so eine graue Zone, also sollte man im "Unfalle" eher auf dem Freizeittrip gewesen sein, dann wird es leichter. Mediziisch versorgt wird man sowieso, es geht dabei um reha maßnahmen, die DE von der BG abgedeckt werden, was es in DK nicht gibt.
Wenn Du noch mehr iNfos brauchst, musst Du etwas mehr über Deine privaten Verhältnisse preisgeben, sonst fällt exakter Rat schwer.
mvh
Michael
			
						Michael
hallo tanja,
vielen dank für die guten tipps.
was ist wenn ich die 183 tage regelung habe darf ich da auch nur mit einem auto fahren welches auf meinen namen zugelassen ist?
kann ich die noch in anspruch nehmen wenn ich alle 2 we nach hause fahre
was bedeutet 18/32?
hallo michael,
auch für deine guten tipps danke ich dir.
schicke dir mal ne pn
gruß
und dank
rolf
			
			
									
						
							vielen dank für die guten tipps.
was ist wenn ich die 183 tage regelung habe darf ich da auch nur mit einem auto fahren welches auf meinen namen zugelassen ist?
kann ich die noch in anspruch nehmen wenn ich alle 2 we nach hause fahre
was bedeutet 18/32?
hallo michael,
auch für deine guten tipps danke ich dir.
schicke dir mal ne pn
gruß
und dank
rolf
arbeite um zu leben und lebe nicht um zu arbeiten
			
						Huch, was habe ich mir denn da zurechgetippt. Meinte mit 18/32 eigentlich 183 Tage, da ware wohl die Finger zu dick 
 
Soweit ich weiß, ist es dann egal, auf wen das Auto zugelassen ist, weil Du ja nicht dem dän. Staat unterliegst...
Ob Du die in Anspruch nehmen kannst, hängt so´n bischen von der zeiteinteilung ab. Also, kalender in die hand und nachzählen wäre dann angesagt. Weil Du ja den Urlaub und evtl. Kranktage abziehen könntest. dann kommt es daruf an, ob Du donnerstags nach Hause fährst oder freitags, ob Du sonntags abends wieder hinfährst oder erst Montag morgen...
			
			
									
						
							Soweit ich weiß, ist es dann egal, auf wen das Auto zugelassen ist, weil Du ja nicht dem dän. Staat unterliegst...
Ob Du die in Anspruch nehmen kannst, hängt so´n bischen von der zeiteinteilung ab. Also, kalender in die hand und nachzählen wäre dann angesagt. Weil Du ja den Urlaub und evtl. Kranktage abziehen könntest. dann kommt es daruf an, ob Du donnerstags nach Hause fährst oder freitags, ob Du sonntags abends wieder hinfährst oder erst Montag morgen...
hilsen/Gruß, Tanja
			
						hallo tanja,
naja dann bin ich ja schon mal ein wenig beruhigter wegen dem auto.
dann muss ich wohl mal rechnen wenn es dann soweit ist und ich weis ob die mich nehmen oder nicht und dann weis ich ja auch wie das mit der regelung am we ist ob do. oder fr. nach hause.
naja aber urlaub werde ich wohl im ersten jahr kaum haben und wer will schon krank werden? ich jedenfalls nicht.
gruß und besten dank
 
rolf
			
			
									
						
							naja dann bin ich ja schon mal ein wenig beruhigter wegen dem auto.
dann muss ich wohl mal rechnen wenn es dann soweit ist und ich weis ob die mich nehmen oder nicht und dann weis ich ja auch wie das mit der regelung am we ist ob do. oder fr. nach hause.
naja aber urlaub werde ich wohl im ersten jahr kaum haben und wer will schon krank werden? ich jedenfalls nicht.
gruß und besten dank
rolf
arbeite um zu leben und lebe nicht um zu arbeiten
			
						Guten Morgen alle miteinander,
ich bin eifriger Forumsleser und hab hier genau das Thema das mich im Moment sehr beschäftigt gefunden. Ich plane auch nächstes Jahr in DK zu arbeiten, aber wie ihr ja wisst ist das nicht so einfach wie man sich das so vorstellt. Ich will genauso wie kölu noch meinen sog. Hauptwohnsitz in D behalten, und stehe auch vor dieser Steuergeschichte. Bei der 183 Tage regelung werden soweit ich mich erkundigt habe in DK keine Steuern bezahlt. Die Frage ist jetzt, muss ich das dann in D versteuern? Wer von euch macht das und kann mir auskunft geben? Denn genau wie kölu will ich nicht irgendwann mit Schulden dastehen...dann lieber gleich versteuern! Aber wenn ich in DK keine Steuern bezahle dann fällt das mit der Krankenversicherung ja auch weg. oder? Ich hoffe es kann mir einer weiterhelfen
Schönen Tag og mange tak
			
			
									
						
										
						ich bin eifriger Forumsleser und hab hier genau das Thema das mich im Moment sehr beschäftigt gefunden. Ich plane auch nächstes Jahr in DK zu arbeiten, aber wie ihr ja wisst ist das nicht so einfach wie man sich das so vorstellt. Ich will genauso wie kölu noch meinen sog. Hauptwohnsitz in D behalten, und stehe auch vor dieser Steuergeschichte. Bei der 183 Tage regelung werden soweit ich mich erkundigt habe in DK keine Steuern bezahlt. Die Frage ist jetzt, muss ich das dann in D versteuern? Wer von euch macht das und kann mir auskunft geben? Denn genau wie kölu will ich nicht irgendwann mit Schulden dastehen...dann lieber gleich versteuern! Aber wenn ich in DK keine Steuern bezahle dann fällt das mit der Krankenversicherung ja auch weg. oder? Ich hoffe es kann mir einer weiterhelfen
Schönen Tag og mange tak
Hej Bärbel2,
da hat galaxina Recht. Steuern werden in DK gezahlt, genauso KV, RV etc. In DE brauchst Du eigentlich nichts mehr versteuern (Ausnahme 1. Jahr wo evtl. in beiden Ländern gearbeitet!!).
Hast Du aber einen Ehepartner der noch in DE verdient, so müsst ihr in beiden Lädern alles angeben (aber nicht doppelt versteuern, dafür das Abkommen
 )
			
			
									
						
							da hat galaxina Recht. Steuern werden in DK gezahlt, genauso KV, RV etc. In DE brauchst Du eigentlich nichts mehr versteuern (Ausnahme 1. Jahr wo evtl. in beiden Ländern gearbeitet!!).
Hast Du aber einen Ehepartner der noch in DE verdient, so müsst ihr in beiden Lädern alles angeben (aber nicht doppelt versteuern, dafür das Abkommen
mvh
Michael
			
						Michael
Wenn Ihr nur Einkünfte aus Arbeit habt, lohnt sich ein Steuerberater eher nicht, da die dänische Selvangivelse vergleichsweise simpel ist zu DE. Kommt aber Eigentum (selbstgenutzt oder vermietet) dazu kann sich zumindest ein einmaliger Besuch beim Berater lohnen. 
Sich in beiden Systemen gut auszukennen ist schon nicht ganz einfach.
			
			
									
						
							Sich in beiden Systemen gut auszukennen ist schon nicht ganz einfach.
mvh
Michael
			
						Michael
Also, aus gegebenem Anlass bin ich mal genauer der Frage nachgegangen, ob man in DK als abhängig Beschäftigter Lohn erwirtschaften und diesen nicht in DK sondern in D versteuern kann. 
Könnte für den einen oder anderen interessant sein, der einen "Verlustvortrag" aus vorherigen "negativen Einkünften" in der Einkommensteuer hat, also künftiges Einkommen in D bis zu diesem Betrag einkommensteuerfrei verdienen darf.
Die eindeutige Antwort lautet wie auch schon einige zuvor hier geschrieben haben : NEIN !
Höchstens wenn man für ein nicht-dänisches Unternehmen weniger als 183 Tage / Jahr in DK auf Montage geht - also nicht, wenn man für eine dänische FIrma arbeitet !
Hier der link des skat dazu:
http://www.skat.dk/display.aspx?oID=127575&vID=127574&indhold=1
Gruß
Lucky2000
			
			
									
						
							Könnte für den einen oder anderen interessant sein, der einen "Verlustvortrag" aus vorherigen "negativen Einkünften" in der Einkommensteuer hat, also künftiges Einkommen in D bis zu diesem Betrag einkommensteuerfrei verdienen darf.
Die eindeutige Antwort lautet wie auch schon einige zuvor hier geschrieben haben : NEIN !
Höchstens wenn man für ein nicht-dänisches Unternehmen weniger als 183 Tage / Jahr in DK auf Montage geht - also nicht, wenn man für eine dänische FIrma arbeitet !
Hier der link des skat dazu:
http://www.skat.dk/display.aspx?oID=127575&vID=127574&indhold=1
Gruß
Lucky2000
Ist der Schweineeimer voll, war das Essen nicht so toll.