Sehr geehrte Damen und Herren,
ich werde ab 1. Januar in Dänemark eine Arbeitsstelle (mit dänischem Vertrag) antreten und dort auch überwiegend wohnen und an die staatliche dänische Rentenkasse Beiträge zahlen
Diesbezüglich würde ich gerne eine
1. Bestätigung meiner derzeitigen deutschen Rentenanspruche (Beitragszahlung erfolgt bis 31.12.2007) erhalten
2. erfahren, ob ich ggf. auch die Wahlmöglichkeit hätte, weiterhin in die deutsche statt in die dänische staatliche Rentenkasse einzuzahlen.
Rentenkasse Brief
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Rentenkasse Brief
Moin moin, ich bin gerade zwecks des nun dauerhaften Umzugs dabei, ein Schreiben an die deutsche Rentenversicherung abzuschicken. Habe ich ausser den 2 Punkten unten plus meiner neuen Adresse noch etwas vergessen, was ich unbedingt klæren sollte?
- Lars J. Helbo
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Die zweite Frage kannst Du gleich weglassen. Die Rente in DK wird ja über die Steuern finanziert. Wenn Du in DK wohnst, gibt es daher definitiv keine Möglichkeit sich davon abzumelden. Es ist ja keine "Rentenkasse" im deutschen Sinne und die Rente ist später auch nicht von irgendwelche Beiträge abhängig, sondern lediglich davon, wie lange Du hier gewohnt hast.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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Hej,
wie Lars schon sagte, wird die Rente in DK über die Steuer finanziert. Wenn du in DK deine Rente erleben solltest und nicht vorher nach D zurückkehrst, reichst du mit dem dänischen Antrag deinen Besitzstand bei der deutschen Rentenkasse mit ein. Alles weitere machen dann die Rentenkassen untereinander. Du bekommst einmal den dänischen Teil und einmal den deutschen Teil. Kann passieren, dass du deinen deutschen Teil direkt aus D bekommst. Also beziehst du dann von zwei Stellen Rente. Es reicht aber,wenn du deine deutsche Rentenvers.-Nr. mit angibst.
Dein Anspruch verfällt also nicht.
Ich habe auch gedacht, das wird bestimmt kompliziert. Aber unsere Eures-Beraterin hat das dann recht schnell entschärft.
hilsen
Andreas
wie Lars schon sagte, wird die Rente in DK über die Steuer finanziert. Wenn du in DK deine Rente erleben solltest und nicht vorher nach D zurückkehrst, reichst du mit dem dänischen Antrag deinen Besitzstand bei der deutschen Rentenkasse mit ein. Alles weitere machen dann die Rentenkassen untereinander. Du bekommst einmal den dänischen Teil und einmal den deutschen Teil. Kann passieren, dass du deinen deutschen Teil direkt aus D bekommst. Also beziehst du dann von zwei Stellen Rente. Es reicht aber,wenn du deine deutsche Rentenvers.-Nr. mit angibst.
Dein Anspruch verfällt also nicht.
Ich habe auch gedacht, das wird bestimmt kompliziert. Aber unsere Eures-Beraterin hat das dann recht schnell entschärft.
hilsen
Andreas
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freiwillig ins deutsche system wuerde ich auch nicht zahlen wollen. allerdings ist die daensiche rente, die du vermutlich erreichen wirst, auch nicht gerade ueppig. falls du das aendern willst, empfiehlt sich eine private vorsorge. die beitraege in diese kassen (z.B. www.pfa.dk) sind von der besteuerung bis zur auszahlung freigestellt.
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